Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Angaben zu erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen)
Die Leistungserbringung muss nicht die Bauherrenleistungen beinhalten. Die Leistungen für die Referenzen 1, 2, 3 und 4 sind jeweils vollständig im Zeitraum vom 1.1.2010 bis 31.10.2018 nachzuweisen.
A 1) – Referenz 1 – elektrotechnische Anlage
Definition 1:
Eine TGA-Planung für elektrotechnische Anlagen mit Entwurfs- und Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung für ein mehrgeschossiges Gebäude mit:
— mind. 2 200 m Nutzungsfläche (NUF, bei Referenzen vor Inkrafttreten der DIN 277-1, 2016 entspr. Nutzflächen NF),
— Eigenstromversorgungsanlagen (ESV-Anl.) als Netzersatzanlagen und USV,
— Niederspannungsanlagen (NS-Anl.) mit bis zu 3 Verteilebenen,
— Allgemeinbeleuchtungs- und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen,
— Kabel- und Leitungsanlagen mit Funktionserhalt,
— NS-Installationen,
— Außenbeleuchtungsanlagen,
— Blitzschutz- u. Erdungsanlagen,
— innerer Blitz- und Überspannungsschutz.
oder
Definition 2:
Wie Definition 1 (Ref.1), jedoch für 1 500 m NUF und Eigenstromversorgungsanlagen nur in Form einer USV-Anlage.
Oder
Definition 3:
Wie Definition 1 (Ref.1), jedoch für ein Gebäude mit 1 000 m NUF, ohne Eigenstromversorgungsanlage und mit NS-Anl. nur mit bis zu 2 Verteilebenen.
A 2) — Referenz 2 – fernmelde- und informationstechnische Anlagen
Definition 1:
Eine TGA-Planung für fernmelde- u. informationstechn. Anlagen (vergleichbar KG 450 DIN 276) mit Entwurfs- und Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung für ein mehrgeschossiges Gebäude mit:
— mind. 2.200 m NUF 1-7,
— elektroakustischer Anlage als Sprachalarmanlage (SAA) gem. DIN EN 54,
— Brandmeldeanlage gem. DIN EN 54,
— Einbruchmeldeanlage,
— Zutrittskontrollanlagen,
— anwendungsneutraler strukturierter Verkabelung im Primär-, Sekundär- u. Tertiärbereich,
— Videokonferenzanlage,
— VoIP-Telefonanlage.
Oder
Definition 2: wie in Def. 1 (Ref. 2) beschrieben, jedoch mit 1 500 m NUF 1-7 und ohne Einbruchmelde- und Zutrittskontrollanlage, mit anwendungsneutraler strukturierter Verkabelung mindestens im Sekundär- und Tertiärbereich und ohne Videokonferenzanlage.
Oder
Definition 3: wie in Def. 1 (Ref. 2) beschrieben, jedoch für ein Gebäude mit mind. 1 000 m NUF 1-7 und nur mit einer Brandmeldeanlage und anwendungsneutraler strukturierter Verkabelung mindestens im Tertiärbereich.
Vergleichbare Leistungen: Referenzen 3 (alternativ. Energieerzeugungsanl.) und 4 (Förderanlage) siehe Abschnitt VI.3) Zusätzliche Angaben;
b) Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Anzahl der Beschäftigten und der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren. Erwartete Mindestanzahl von 2 Beschäftigten pro Jahr;
c) Angabe der technischen Fachkräfte der Fachrichtung mit Namen und Berufsqualifikation, welche die Dienstleistung Elektroplanung tatsächlich erbringen. Erwartete Mindestanzahl von 2 Fachkräften;
d) Angaben zu Namen und Berufserfahrung der vorgesehenen Führungskraft (Projektleiters/Projektleiterin) der Fachrichtung Elektroplanung oder vergleichbarer Fachrichtung mit dem Nachweis der Qualifikation und der Fachrichtung sowie der Berufserfahrung von mind. 6 Jahren;
e) Angaben zu Namen und Berufserfahrung der vorgesehenen stellvertretenden Führungskraft (stellv. Projektleiters/stellv. Projektleiterin) der Fachrichtung Elektroplanung oder vergleichbarer Fachrichtung mit dem Nachweis der Qualifikation und der Fachrichtung sowie der Berufserfahrung von mind. 5 Jahren;
f) Angaben zu Namen, Qualifikation und Zertifizierung einer Fachkraft für Brandmeldeanlagen;
g) Angaben zu Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität im Büro des Bewerbers.