Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
A) Nachweis d. Zulassung als Erstversicherer durch d. Bundesanstalt f. Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) od. eine entsprechende Erlaubnis d. zuständigen Aufsichtsbehörde eines anderen Mitgliedstaates d. Europäischen Union f. die ausgeschriebenen Versicherungssparten. Die Bewerbung durch einen Makler ist nur zulässig, wenn dieser in Exklusivvollmacht einer den Eignungskriterien entsprechenden Versicherungsgesellschaft handelt, welche mit dem Teilnahmeantrag im Original vorzulegen ist.
B) Bezeichnung d. sich bewerbenden Versicherungsunternehmens mit Firma + Anschrift sow. Angabe eines f. das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- + Fax-Nr.
C) Eigenerklärung,
Aa) dass d. Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. §23 AEntG, §21 MiLoG od. Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung v. Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe v. mehr als 3 Monaten od. einer Geldstrafe v. mehr als 90 Tagessätzen od. einer Geldbuße v. mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
Bb) dass d. Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren od. ein vergleichbares Verfahren beantragt od. eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich d. Bewerber nicht im Verfahren d. Liquidation befindet od. seine Tätigkeit eingestellt hat, §23 AEntG, §21 MiLoG
cc) dass d. Bewerber im Rahmen d. beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, §124 Abs.1 Nr.3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als f. die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung d. Geschäftsführung od. die sonstige Ausübung v. Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, §123 Abs.3 GWB entsprechend.
D. Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen n. §124 GWB auszuschließen, wenn einer d. dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung d. vorliegend unter Ziff.III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend.
Dd) dass f. den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund n. §123 GWB vorliegt.
D) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus d. Handelsregister od. eine gleichwertige Urkunde od. Bescheinigung einer zust. Verwaltungsbehörde od. eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund d. Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist d. vorliegend benannte Termin f. die Einreichung d. Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
Bei Vorliegen v. Ausschlussgründen wird d. Auftraggeber Angaben d. Bieter zur Selbstreinigung n. §125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum f. Ausschlüsse n. §126 GWB berücksichtigen.
F. die Prüfung d. Teilnahmeanträge wird auf Ziff.III.1.4) d. vorliegenden Bekanntmachung verwiesen, f. eine ggf. erforderl. Auswahl d. Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziff.II.2.9) verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers n. voranstehender Ziff.III.1.1 a) sind keine Bescheinigungen od. Erklärungen v. Behörden od. sonstigen Einrichtungen (Originale od. Kopien) vorzulegen. D. Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an d. Erfüllung d. vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen od. Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung d. unter Ziff.III.1.1) bis III.1.3) d. vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die f. die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen + Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.