Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit Angebotsabgabe hat jeder Bieter seine Eignung durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder durch die einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Des Weiteren sind gegebenenfalls Angaben zu Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen auf dem Formblatt 235 und Erklärungen zur Bildung einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft auf dem Formblatt 234 zu erbringen.
Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl sind auf Verlangen
— die Formblätter 221 oder 222, 223 und die Urkalkulation,
— wenn der Bieter nicht präqualifiziert ist, die im Formblatt 124 nähererläuterten angegebenen Bescheinigungen/Erklärungen innerhalb von einer vom Auftraggeber bestimmten angemessenen Frist vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind für diese auf Verlangen innerhalb von einer vom Auftraggeber bestimmten angemessenen Frist die folgenden Unterlagen vorzulegen:
— das Formblatt 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen),
— die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß des Formblattes 124 oder EEE, wenn es sich um einen nicht präqualifizierten Bieter handelt bzw,
— die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder den Nachweis, dass, die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllt werden, wenn es sich um einen präqualifizierten Bieter handelt.
Weiterführende Angaben sind dem Formblatt 212 (Bewerbungsbedingungen) zu entnehmen.
Die Formblätter 124, 234 und 235 liegen den Vergabeunterlagen bei.
Der Auftraggeber wendet die Bestimmungen gemäß RdErl. d. Innenministeriums „Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung“ vom 9.7.2009 – IR 12.2.06 – an.
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.