Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baumeisterarbeiten; Vergabe-Nr.: H01184718
H01184718
Produkte/Dienstleistungen: Rohbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Baumeisterarbeiten
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 101-230112
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2018-07-03 📅
Zeit: 10:30
Neuer Wert
Datum: 2018-07-05 📅
Zeit: 13:20
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2018-07-03 📅
Zeit: 10:30
Neuer Wert
Datum: 2018-07-05 📅
Zeit: 13:20
Quelle: OJS 2018/S 123-278660 (2018-06-27)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmanträge
Alter Wert
Datum: 2018-07-05 📅
Zeit: 13:20
Neuer Wert
Datum: 2018-07-10 📅
Zeit: 13:40
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebot
Alter Wert
Datum: 2018-07-05 📅
Zeit: 13:20
Neuer Wert
Datum: 2018-07-10 📅
Zeit: 13:40
Quelle: OJS 2018/S 127-288927 (2018-07-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-03) Öffentlicher Auftraggeber Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baumeisterarbeiten
H01184718
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Baumeisterarbeiten
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 101-230112
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Pfeiffer Baugesellschaft mbH
Postort: Rosenheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Die Eintragung „0,01 EUR“ in den Ziffern II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)“ und V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)“...”
Die Eintragung „0,01 EUR“ in den Ziffern II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)“ und V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)“ entspricht nicht dem tatsächlichen Wert des vergebenen Auftrags. Sie dient lediglich als Platzhalter, da dieses Feld derzeit auf Grund einer technischen Voreinstellung als Pflichtfeld für die Weiterbearbeitung des Online-Formulars generiert ist.
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Name: Vergabekammer (§ 156 GWB): Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 004-004561 (2019-01-03)