Die Stadt Hohen Neuendorf als Eigentümer der Bäume ist für die Verkehrssicherheit der Bäume verantwortlich und die ausgeschriebenen jährlichen VTA-Sichtkontrollen dienen dem Ziel, durch regelmäßige Baumkontrollen der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, Fehlentwicklungen zu korrigieren und Gefahren abzuwehren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baumkontrollen
2018-10-05-01
Produkte/Dienstleistungen: Baumpflege📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Hohen Neuendorf als Eigentümer der Bäume ist für die Verkehrssicherheit der Bäume verantwortlich und die ausgeschriebenen jährlichen...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Hohen Neuendorf als Eigentümer der Bäume ist für die Verkehrssicherheit der Bäume verantwortlich und die ausgeschriebenen jährlichen VTA-Sichtkontrollen dienen dem Ziel, durch regelmäßige Baumkontrollen der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, Fehlentwicklungen zu korrigieren und Gefahren abzuwehren.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 388 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Inspektion von Straßen📦
Ort der Leistung: Oberhavel🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Stadtverwaltung Hohen Neuendorf Oranienburger Str. 2 16540 Hohen Neuendorf Baumkontrollgebiete:
Bergfelde (Nord/Süd), Borgsdorf, Hohen Neuendorf (Nord/Ost/Süd)”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistungen, für die mit dem ausgewählten Bieter ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden soll, umfassen die Regelkontrolle in Form einer...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungen, für die mit dem ausgewählten Bieter ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden soll, umfassen die Regelkontrolle in Form einer VTA-Sichtkontrolle von Bäumen sowie waldähnlichen Beständen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 388 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Mit der Option 2 x um 1 Jahr zu verlängern.
Die Laufzeit kann also insgesamt 48 Monate betragen.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung zur Eignung,
— Mindestanforderungen des BbgVergG,
— Mindestanforderung Nachunternehmer des BbgVergG.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Nachweis FLL-zertifizierter Baumkontrolleur,
— Bestätigung der Voraussetzungen zum qualifizierten Datentransfer,
— Referenzen über früher ausgeführte Leistungen.”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Nachweis FLL-zertifizierter Baumkontrolleur,
— Bestätigung der Voraussetzungen zum qualifizierten Datentransfer,
— Referenzen über früher ausgeführte Leistungen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-12
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-04 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-11-12
12:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅ Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YL6D4FE
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1617📞
Fax: +49 331866-1652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1)der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1)der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1617📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Quelle: OJS 2018/S 194-439274 (2018-10-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 388 000 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Stadtverwaltung Hohen Neuendorf
Oranienburger Str. 2
16540 Hohen Neuendorf
Baumkontrollgebiete:
Bergfelde (Nord/Süd), Borgsdorf, Hohen Neuendorf (Nord/Ost/Süd)”
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 194-439274
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2018-10-05-01
Titel: Baumkontrollen
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Treevolution GmbH
Postort: Herrsching
Postleitzahl: 82211
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Oberhavel🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 388 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 391 200 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YL6DXG0
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 197-479516 (2019-10-09)