1) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der SektVO 2016;
2) Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb. Die zu erbringende Leistung ist unter Pkt. II.1.4) und II.2.4) grob beschrieben;
3) Unter
www.vergabe.rib.de bzw. unter
www.hamburg-port-authority.de ist im Bereich „HPA 360/ Ausschreibungen" und dort unter „Ausschreibungsgebiet: Europa; Kategorie: Teilnahmewettbewerbe / EC-0269-18-V-EU“ ein Bewerbungsformblatt und dazugehörige Anlagen abzurufen. Dieses Formblatt beschreibt die für den Teilnahmeantrag zwingend einzuhaltende Form. Das ausgefüllte Bewerbungsformblatt ist mit den Teilnahmeunterlagen abzugeben. Die Nicht-Vorlage des Bewerbungsformblatts zum Eröffnungstermin des Teilnahmewettbewerbs führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Andere schriftliche Unterlagen werden in dieser Phase nicht zur Verfügung gestellt;
4) Die Teilnahmeanträge können vorzugsweise elektronisch unter
www.vergabe.rib.de eingereicht werden. Sollten dagegen schriftliche Teilnahmeanträge eingereicht werden, sind diese als solche zu kennzeichnen und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Es sind nur Teilnahmeanträge zur Eröffnung zugelassen, die dem Verhandlungsleiter bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorliegen. Teilnahmeanträge, die nachweislich vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber zugegangen waren, aber bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist aus vom Bewerber nicht zu vertretenden Gründen dem Verhandlungsleiter nicht vorgelegen haben, werden wie ein rechtzeitig eingegangener Teilnahmeantrag behandelt. Die Umstände hat der Bewerber unaufgefordert und unverzüglich darzulegen und nachzuweisen;
5) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bewerbergemeinschaft zu begründen. Das Bewerbungsformblatt ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben, nicht jedoch für Nachunternehmer. Weitere Angaben, s. Kapitel 5 in den Informationen zum Bewerbungsformblatt;
6) Nachunternehmer: s. Kapitel 6 in den Informationen zum Bewerbungsformblatt;
7) Ausländische Bewerber/Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes gem.Pkt. III.1) vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen gem. Pkt III.1) kann vom Auftraggeber eine Übersetzung in deutscher Sprache nachgefordert werden;
8.) Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind diese über die Vergabeplattform
www.vergabe.rib.de bzw. schriftlich mit Angabe der unter Pkt. II.1.1) genannten Referenznummer per Fax oder E-Mail an folgende Adresse zu richten:
Hamburg Port Authority AöR
Brooktorkai 1
Zentraler Einkauf
20457 Hamburg
Fax: +49 40 42847-2612
E-Mail:
ZentralerEinkauf@hpa.hamburg.de
Rechtzeitig beim Auftraggeber beantragte Auskünfte zu den Vergabeunterlagen werden in der nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 SektVO vorgesehenen Frist vor Eingang der Teilnahmeanträge erteilt.
Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sind auf der Vergabeplattform
www.vergabe.rib.de bzw. unter
www.hamburg-port-authority.de (s. Pfad unter 3.)) veröffentlicht. Der Bewerber hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.
9) Im Teilnahmewettbewerb werden nur Bewerber berücksichtigt, welche die unter Pkt. III.1) angegebenen Teilnahmebedingungen erfüllen, ein ausgefülltes Bewerbungsformblatt und rechtsverbindlich unterzeichnetes Anschreiben inkl. aller erforderlichen Unterlagen einreichen. Die am besten geeigneten Bewerber (max. 3) erhalten nach Auswertung der Teilnahmeanträge detaillierte Ausschreibungsunterlagen und werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die anderen Bewerber erhalten eine entsprechende Information über die Nichtberücksichtigung im weiteren Vergabeverfahren.
Hinweis: Bewertungskriterien gem. Pkt. III.1.4) und Kapitel 10 der Informationen zum Bewerbungsformblatt.