Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauüberwachung EÜ Lindaunis – Schleibrücke
18FEI33399
Produkte/Dienstleistungen: Baustellenüberwachung📦
Kurze Beschreibung:
“Bauüberwachung EÜ Lindaunis- Schleibrücke
Bauüberwachungsleistungen mit Eisenbahnbetrieb
(Fahrbahn)
(konstruktiver Ingenieurbau)” Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Kib büb/ fbü
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Baustellenüberwachung📦
Ort der Leistung: Schleswig-Flensburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Kib büb/ fbü
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lst
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Lst
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: E-Technik - 50 Hz
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: E-Technik
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 123-280652
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Kib büb/ fbü
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Das Vergabeverfahren zum o. g. Vorhaben wird gemäß SektVO § 57 aufgehoben.
Die Bauvorwegmaßnahme hat keine Angebote erbracht.
Somit wir die BÜW aufgehoben...”
Das Vergabeverfahren zum o. g. Vorhaben wird gemäß SektVO § 57 aufgehoben.
Die Bauvorwegmaßnahme hat keine Angebote erbracht.
Somit wir die BÜW aufgehoben und zum Dezember 2018 erneut auf den Markt gebracht.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2018/S 152-349854 (2018-08-08)