Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bauüberwachungsleistungen für Projekte der DB Netz AG Regionalbereich Südost, Grundlastvertrag
18GEI32651”
Produkte/Dienstleistungen: Baustellenüberwachung📦
Kurze Beschreibung: Bauüberwachungsleistungen 2018-2020, Option 2021 und 2022
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Baustellenüberwachung📦
Ort der Leistung: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: DB Netz AG, Regionalbereich Südost
Beschreibung der Beschaffung:
“31.386 h BÜ, 1.150 h Abrufleistungen, 10.510 h sonstige Leistungen für den Zeitraum 2018-2019, Option I = 15.693 h BÜ, 575 h sonstige Leistungen, 5.255 h...”
Beschreibung der Beschaffung
31.386 h BÜ, 1.150 h Abrufleistungen, 10.510 h sonstige Leistungen für den Zeitraum 2018-2019, Option I = 15.693 h BÜ, 575 h sonstige Leistungen, 5.255 h sonstige Leistungen für 2020, Option II = 15.693 h BÜ, 575 h sonstige Leistungen, 5.255 h sonstige Leistungen für 2021
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Option I für Laufzeit 1.1.-31.12.2020, Option II Laufzeit 1.1.-31.12.2021
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 102-234069
Auftragsvergabe
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Titel:
“Bauüberwachungsleistungen für Projekte der DB Netz AG Regionalbereich Südost, Grundlastvertrag” Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Das Vergabeverfahren muss wegen wesentlicher Änderung der Vergabeunterlagen aufgehoben werden.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2018/S 113-258165 (2018-06-14)