Hingewiesen wird insbesondere auf die folgenden Rechtsvorschriften – Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.8.1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, S. 498). – Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (AVG) vom 8.7.2010 (GVBl. S. 399), zuletzt geändert am 5.6.2012 (GVBl. S. 159) – Berliner Korruptionsregistergesetz (KRG) vom
19.4.2006 (GVBl. S. 358), zuletzt geändert am 1.12.2010 (GVBl. S 535) für Auskünfte zum erfolgreichen Bieter
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/korruptionsregister/ – Gewerbeordnung (GewO) vom 22.2.1999 (Bundesgesetzblatt I S. 202), zuletzt geändert am 31.8.2015 (BGBl. I S 1474) für Auskünfte zum Bieter im Einzelfall aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO.
Mit dem Angebot sind hierzu folgende Eigenerklärungen einzureichen: Formblatt Wirt 359 (zu Frauenförderung), Formblatt Wirt 322 (zu Tariftreue und Mindestlohn).
Dem Verfahren liegt die Anwendung der Vergabeordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge – VgV – Ausgabe 2016 zugrunde.
Aktenzeichen beim Auftraggeber: Vergabenummer 18-056. Der direkte Abruf der Auftragsunterlagen ist unter dem Link von I.3) möglich. Die Auftragsunterlagen werden ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung unentgeltlich und vollständig als PDF-Dokumente auf den Plattformen angeboten.
Die Kommunikation erfolgt nur über die Vergabeplattform (siehe Link von I.3).
Um Anfragen über diese Plattform zu stellen und automatisch Informationen zum laufenden Vergabeverfahren zu erhalten ist zunächst eine einmalige kostenlose Registrierung auf der Internetseite
https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, falls der Teilnehmer noch nicht dort registriert ist. Anschließend muss sich der Teilnehmer unter „Einstellungen – FIRMA – Vergabeplattformen“ mit der Vergabeplattform Berlin verknüpfen. Nach erfolgreicher Registrierung und Verknüpfung kann mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen erfolgen. Neben der Registrierung ist nach dem Aufrufen der unter I.3) der EU-Bekanntmachung bezeichneten Internetseite auch der Button „Bewerben“ rechts im Menü anzuklicken und den weiteren Hinweisen zu folgen.
Teilnehmer müssen eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Teilnehmeranfragen durch selbständige Einsicht unter dem Link von I.3) verfolgen.
Hinweis: Beabsichtigt ein Teilnehmer sich am Vergabeverfahren zu beteiligen, so ist eine Registrierung und Verknüpfung noch vor Abgabe seines Teilnahmeantrages zwingend erforderlich.
Die Einreichung der Teilnahmeanträge muss schriftlich – wie nachstehend beschrieben – vorgenommen werden.
Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in Papierform sowie unterschrieben im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung (Nennung des Namens des Bewerbers (Firma), der Anschrift und der deutlich hervorgehobenen Bezeichnung „Teilnahmeantrag für: Vergabe Nr. 18.056 – bitte nicht öffnen“) beim Auftraggeber – siehe I.1) – auf dem Postweg oder direkt einzureichen.
Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Fehlende Erklärungen und Nachweise sind innerhalb von 6 Kalendertagen der Vergabestelle nachzureichen.
Zur angemessenen Beteiligung von kleineren Büroorganisationen und Berufsanfängern am Verfahren wird insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Kooperationen oder Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Einreichung der Angebote gemäß § 17 Abs. 6 in Verbindung mit § 17 Abs. 7 VgV eine Frist von 15 Tagen gewährt wird.