— ca. 650 m Aushub,
— ca. 1 900 m Planum,
— ca. ca. 250 m Abwasserkanäle,
— ca. 300 m Verbau,
— ca. 130 m PVC Entwässerungsleitungen,
— ca. 100 m KG Rohre,
— ca. 190 m Drainagerohre,
— ca. 1 100 m Fundamenterder,
— ca. 2 300 m Frischbetonverbundfolie,
— ca. 110 m Bitumendickbeschichtung,
— ca. 550 m Schalung Fundamente,
— ca. 10 500 m Schalung Boden- und Deckenplatten,
— ca. 6 000 m Schalung Wände,
— ca. 2 300 m Perimeterdämmung,
— ca. 2 500 m WU Beton,
— ca. 2 000 m Ortbeton Bodenplatten,
— ca. 150 m Ortbeton Fundamente,
— ca. 5 500 m Ortbeton Deckeplatten,
— ca. 2 300 m Stahlbetonwände,
— ca. 460 t Betonstabstahl,
— ca. 32 t Betonstahlmatte,
— ca. 11 St. Fertigteil Treppenlauf,
— ca. 600 m Mauerwerk Innenwand,
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 6
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.
Nachweis ist möglich durch:
Die vom öffentlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.
Nachweis ist möglich durch:
Die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation für Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten oder Eigenerklärung des Bieters oder vorläufiger Nachweis durch einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) oder Einzelnachweis (Registerauszug, Auszug aus der Handwerksrolle).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Betriebshaftpflichtversicherung Nachweis ist möglich durch: Die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Betriebshaftpflichtversicherung Nachweis ist möglich durch: Die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation für Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten oder Eigenerklärung des Bieters oder vorläufiger Nachweis durch einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) oder Einzelnachweis (Kopie Versicherungsschein);
2) Jahresabschlüsse der vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist;
3) Erklärung zum durchschnittlichen Jahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser Umsatz Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Nachweis ist möglich durch:
Die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation für Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten oder Eigenerklärung des Bieters oder vorläufiger Nachweis durch einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) oder Einzelnachweis (Bilanzen, Erklärungen von Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“4) Referenzen:
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
4) Referenzen:
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Für die wichtigsten Bauleistungen sind Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen.
5) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenen technischem Leitungspersonal;
6) Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrichtung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt;
7) Erklärung, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Nachweis zu Ziff. 1.-4. ist jeweils möglich durch:
Die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation für Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten oder Eigenerklärung des Bieters oder vorläufiger Nachweis durch einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) oder Einzelnachweis.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“8) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme Sicherheit für Mängelansprüche in...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
8) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 % der Bruttoauftragssumme einschließlich beauftragter Nachträge.
9) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:
Zahlungsbedingungen gemäß § 16 VOB/B in Verbindung mit den sonstigen Vergabeunterlagen.
10) Rechtsform von Bietergemeinschaften Im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischen Haftung und bevollmächtigtem Vertreter Im Vergabeverfahren sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-05
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-01-04 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-11-05
14:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe §134 GWB:...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe §134 GWB: Informations- und Wartepflicht.
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
GWB §160 Einleitung Antrag: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 189-426110 (2018-09-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-02) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: PEG mbH, Susanne Schäfer-Morell
Objekt Umfang der Beschaffung
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 2663413.56
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 3243111.75
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 79215 Elzach / Schwarzwald Am Tannwald 1-3
Beschreibung der Beschaffung:
“— ca. 650 m Aushub,
— ca. 1 900 m Planum,
— ca. ca. 250 m Abwasserkanäle,
— ca. 300 m Verbau,
— ca. 130 m PVC Entwässerungsleitungen,
— ca. 100 m KG...”
Beschreibung der Beschaffung
— ca. 650 m Aushub,
— ca. 1 900 m Planum,
— ca. ca. 250 m Abwasserkanäle,
— ca. 300 m Verbau,
— ca. 130 m PVC Entwässerungsleitungen,
— ca. 100 m KG Rohre,
— ca. 190 m Drainagerohre,
— ca. 1 100 m Fundamenterder,
— ca. 2 300 m Frischbetonverbundfolie,
— ca. 110 m Bitumendickbeschichtung,
— ca. 550 m Schalung Fundamente,
— ca. 10 500 m Schalung Boden- und Deckenplatten,
— ca. 6 000 m Schalung Wände,
— ca. 2 300 m Perimeterdämmung,
— ca. 2 500 m WU Beton,
— ca. 2 000 m Ortbeton Bodenplatten,
— ca. 150 m Ortbeton Fundamente,
— ca. 5 500 m Ortbeton Deckeplatten,
— ca. 2 300 m Stahlbetonwände,
— ca. 460 t Betonstabstahl,
— ca. 32 t Betonstahlmatte,
— ca. 11 St. Fertigteil Treppenlauf,
— ca. 600 m Mauerwerk Innenwand.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 189-426110
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 484-3-004
Titel: Rohbauarbeiten 2
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Moser GmbH & Co. KG
Postanschrift: In den Saumatten 9
Postort: Merzhausen
Postleitzahl: 79249
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Freiburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 2663413.56
Höchstes Angebot: 3243111.75
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe §134 GWB:...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe §134 GWB: Informations- und Wartepflicht.
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
GWB §160 Einleitung Antrag: Der Antrag ist unzulässig, soweit a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 003-002626 (2019-01-02)