Das DLR hat im Antrag des Interreg-Projektes fccp (fuel cell cargo pedelec) vorgesehen, wesentliche Teile des Arbeitspaketes „Communication“ nach außen, d. h. an externe Dienstleister, zu vergeben. Dies betrifft insbesondere die Punkte, die nicht durch die fachlichen Kompetenzen der wissenschaftlichen Mitarbeiter des verantwortlichen Institutes abgedeckt werden können.
Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung (Vertragsunterlagen) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-19.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bearbeitung/Unterstützung in der Projektkommunikation
422/2018/4532926
Produkte/Dienstleistungen: Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Das DLR hat im Antrag des Interreg-Projektes fccp (fuel cell cargo pedelec) vorgesehen, wesentliche Teile des Arbeitspaketes „Communication“ nach außen, d....”
Kurze Beschreibung
Das DLR hat im Antrag des Interreg-Projektes fccp (fuel cell cargo pedelec) vorgesehen, wesentliche Teile des Arbeitspaketes „Communication“ nach außen, d. h. an externe Dienstleister, zu vergeben. Dies betrifft insbesondere die Punkte, die nicht durch die fachlichen Kompetenzen der wissenschaftlichen Mitarbeiter des verantwortlichen Institutes abgedeckt werden können.
Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung (Vertragsunterlagen) zu entnehmen.
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Baden-Württemberg🏙️
Ort der Leistung: Stuttgart🏙️
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Das DLR hat im Antrag des Interreg-Projektes fccp vorgesehen, wesentliche Teile des Arbeitspaketes „Communication“ nach außen, d. h. an externe...”
Beschreibung der Beschaffung
Das DLR hat im Antrag des Interreg-Projektes fccp vorgesehen, wesentliche Teile des Arbeitspaketes „Communication“ nach außen, d. h. an externe Dienstleister, zu vergeben. Dies betrifft insbesondere die Punkte, die nicht durch die fachlichen Kompetenzen der wissenschaftlichen Mitarbeiter des verantwortlichen Institutes abgedeckt werden können.
Ausgeschrieben wird die Aufgabe, die Kommunikation des Projektes nach außen durchzuführen. Hierzu gehört zum einen eine öffentlich wirksame Außendarstellung des Projektes, die sich neben der breiten Öffentlichkeit vor allem auch an Interessenvertreter und spezielle Stakeholder (Entscheidungsträger in der Wirtschaft, z. B. Hersteller und Nutzer von Lastenrädern im Logistikbereich, Kommunen und Politik), Forschungseinrichtungen sowie kommunale, nationale und europäische Fördergebern richten soll. Des Weiteren sollen im Rahmen dieser Tätigkeit eine Markteinführungsstrategie für Brennstoffzellen-betriebene Lastenfahrräder für Logistiker und Kommunen erarbeitet werden.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der angehängten Leistungsbeschreibung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-03-01 📅
Datum des Endes: 2020-03-06 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: NWE596
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Das DLR führt nach § 17 VgV ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durch. Die im...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Das DLR führt nach § 17 VgV ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durch. Die im Anhangenthaltenen Eignungsformulare, sind bis spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist, über das Systemsubreport ELViS einzureichen.
Elektronische Abgabe ist zwingend. Zur Abgabe in elektronischer Form benötigen Sie zwingen deine rechtskonforme, digitale Signatur. Bei Fragen zur Signatur und/oder zur Bedienung der Vergabeplattformsubreport ELViS, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter von subreport.
Herr Felix Hinske, Tel.: 0221/98578-38,E-Mail: felix.hinske@subreport.de oder Herr Stefan Ehl, Tel.:0221/98578-58, E-Mail: stefan.ehl@subreport.de
Bitte nutzen Sie bei inhaltlichen Fragen zu den Vergabeunterlagen, ausschließlich, die Nachrichtenfunktion inihrem Kundenaccount bei subreport ELViS.
Teilnahmeanträge, Angebote und sonstige Anlagen dürfen bis zu einer Größe von maximalen 200 MB proDatei auf der eVergabe-Plattform der Firma Subreport hochgeladen werden. Bitte beachten Sie auch, dass nur folgende Formate für die Ausschreibungen zugelassen sind: Office-Formate (Word, Excel, etc.); PDF-Dateien;MP3-Dateien und AVI-Formate für Videos. Andere Dateigrößen und Formate lassen sich leider nicht öffnen und können somit bei den Ausschreibungen nicht berücksichtigt werden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe hierzu III.1.1)
Bedingungen für die Teilnahme
Siehe hierzu III.1.1)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe hierzu III.1.1)
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Siehe hierzu III.1.1)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Diese Anforderungen werden in den Vergabeunterlagen falls erforderlich, angegeben bzw. abgefragt.”
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-21
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-01-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6
“Nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den gerügten...”
Nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegen über dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle derVeröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. „Gemäß §56 VgV behält sich die Vergabestelle dieNachforderung von Unterlagen unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor.“
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-08) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Objekt Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 247-569334
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,soweit:
(1) der Antragsteller den gerügten...”
Nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,soweit:
(1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in denVergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. „Gemäß §56 VgV behält sich die Vergabestelle die Nachforderung von Unterlagen unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor.“
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Quelle: OJS 2019/S 030-067905 (2019-02-08)