Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um die Beförderung von Schülerinnen und Schülern von insgesamt 27 Schulen zu zwei Schwimmhallen und zurück.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Postanschrift: Alice-Salomon-Platz 3
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12627
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Abteilung Schule, Sport, Jugend und Familie
E-Mail: beate.grasnick@ba-mh.berlin.de📧
Region: Berlin🏙️
URL: www.ba-mh.berlin.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu Schwimmhallen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin”
Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um die Beförderung von Schülerinnen und Schülern von insgesamt 27 Schulen zu 2 Schwimmhallen und zurück.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Wöchentlichen Beförderung von insgesamt 1351 Personen (Schüler und Lehrer)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Wöchentlichen Beförderung von insgesamt 1351 Personen (Schüler und Lehrer) aus 15 Schulen zum Schwimmunterricht und wieder zurück” Vergabekriterien
Preis
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Wöchentlichen Beförderung von insgesamt 1349 Personen (Schüler und Lehrer)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Wöchentlichen Beförderung von insgesamt 1349 Personen (Schüler und Lehrer) aus 13 Schulen zum Schwimmunterricht und wieder zurück”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 083-187344
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Wöchentlichen Beförderung von insgesamt 1351 Personen (Schüler und Lehrer)
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Berlinmobil.de
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Wöchentlichen Beförderung von insgesamt 1349 Personen (Schüler und Lehrer)
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“1) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Kontaktstelle...”
1) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Kontaktstelle vor Angebotsabgabe per E-Mail (vergabe@delphicon.com) darauf hinzuweisen.
2) Die vorstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern oder den Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. D. h., dass im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied zwingend ein Bieterfragebogen auszufüllen ist sowie alle geforderten Nachweise eingereicht werden müssen.
3) Beabsichtigt der Bieter, Teilleistungen an Nachunternehmer zu vergeben, sind Art und Umfang der Leistungen über das entsprechende Formular im Rahmen des Angebotes anzugeben. Auf Verlangen des Auftraggebers ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vor Zuschlagserteilung vorzulegen, in der sich die benannten Unterauftragnehmer verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter die erforderliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, Eignungsnachweise auch für Nachunternehmen abzufordern.
4) Erfüllt der Bieter selbst nicht alle Eignungsvoraussetzungen und bedient sich deswegen der Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“), so muss er dessen Eignung bereits mit Angebotsabgabe nachweisen, die geforderten Eignungsnachweise – soweit er sich auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft – und eine entsprechende Verpflichtungserklärung einreichen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen.
5) Auf der Internetseite https://www.berlin.de/vergabeplattform/ werden zu dieser Ausschreibung bei Bedarf Frage-Antwortlisten erstellt, die die Bieter einsehen können und die sie dort selbstständig herunterladen müssen. Es obliegt den Bietern, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen.
6) Bieterfragen können bis zum 29.5.2018 gestellt werden und müssen schriftlich eingereicht werden unter vergabe@delphicon.com
7) Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
8) Bieter tragen das Risiko für den verspäteten Eingang ihrer Angebote – dieses führt zwingend zum Ausschluss.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 138-315774 (2018-07-18)