Die IHK München und Oberbayern plant die Neuvergabe der Leistungen einer Beihilfeablöseversicherung. Leistungsinhalt sind alle Aufwendungen, die aus der Verpflichtung zur Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen, bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und bei Schutzimpfungen entstehen. Der Versicherungsfall ist das Entstehen eines Beihilfeanspruches. Der Leistungsbereich umfasst zudem die Prüfungsbearbeitung und Abrechnung von Beihilfeanträgen, die Verwaltung und Speicherung der personenbezogenen und beihilferelevanten Angaben der Beschäftigten, die telefonische Auskunftserteilung und Beratung der Beschäftigten der IHK für München und Oberbayern, die Erreichbarkeit per E-Mail, ebenso bei Fragen zu An- und Abmeldungen und Änderungen im Beihilferecht, sowie die Erstellung von Informationsschreiben für die Beschäftigten und der IHK für München und Oberbayern bei Änderungen des Beihilferechtes.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-26.
Auftragsbekanntmachung (2018-07-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Versicherungen und Altersvorsorge
Referenznummer: 2016-V052
Kurze Beschreibung:
Die IHK München und Oberbayern plant die Neuvergabe der Leistungen einer Beihilfeablöseversicherung.
Leistungsinhalt sind alle Aufwendungen, die aus der Verpflichtung zur Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen, bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und bei Schutzimpfungen entstehen. Der Versicherungsfall ist das Entstehen eines Beihilfeanspruches. Der Leistungsbereich umfasst zudem die Prüfungsbearbeitung und Abrechnung von Beihilfeanträgen, die Verwaltung und Speicherung der personenbezogenen und beihilferelevanten Angaben der Beschäftigten, die telefonische Auskunftserteilung und Beratung der Beschäftigten der IHK für München und Oberbayern, die Erreichbarkeit per E-Mail, ebenso bei Fragen zu An- und Abmeldungen und Änderungen im Beihilferecht, sowie die Erstellung von Informationsschreiben für die Beschäftigten und der IHK für München und Oberbayern bei Änderungen des Beihilferechtes.
Die IHK München und Oberbayern plant die Neuvergabe der Leistungen einer Beihilfeablöseversicherung.
Leistungsinhalt sind alle Aufwendungen, die aus der Verpflichtung zur Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen, bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und bei Schutzimpfungen entstehen. Der Versicherungsfall ist das Entstehen eines Beihilfeanspruches. Der Leistungsbereich umfasst zudem die Prüfungsbearbeitung und Abrechnung von Beihilfeanträgen, die Verwaltung und Speicherung der personenbezogenen und beihilferelevanten Angaben der Beschäftigten, die telefonische Auskunftserteilung und Beratung der Beschäftigten der IHK für München und Oberbayern, die Erreichbarkeit per E-Mail, ebenso bei Fragen zu An- und Abmeldungen und Änderungen im Beihilferecht, sowie die Erstellung von Informationsschreiben für die Beschäftigten und der IHK für München und Oberbayern bei Änderungen des Beihilferechtes.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Versicherungen und Altersvorsorge📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-07-26 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-28 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 144-329645
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 084-190734
ABl. S-Ausgabe: 144
Zusätzliche Informationen
Nur wenn Sie sich im Deutschen Vergabeportal registrieren, erhalten Sie kontinuierlich Informationen zum Stand des Verfahrens, Bieterfragen -Antworten und ggf. Aktualisierungen von Vergabeunterlagen. Angebote welche die aktuellen Informationen des Vergabeverfahrens nicht berücksichtigen, müssen ausgeschlossen werden, weshalb wir Ihnen dringend anraten möchten sich zu registrieren.
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Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die IHK München und Oberbayern plant die Neuvergabe der Leistungen einer Beihilfeablöseversicherung.
Leistungsinhalt sind alle Aufwendungen, die aus der Verpflichtung zur Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen, bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und bei Schutzimpfungen entstehen. Der Versicherungsfall ist das Entstehen eines Beihilfeanspruches. Der Leistungsbereich umfasst zudem die Prüfungsbearbeitung und Abrechnung von Beihilfeanträgen, die Verwaltung und Speicherung der personenbezogenen und beihilferelevanten Angaben der Beschäftigten, die telefonische Auskunftserteilung und Beratung der Beschäftigten der IHK für München und Oberbayern, die Erreichbarkeit per E-Mail, ebenso bei Fragen zu An- und Abmeldungen und Änderungen im Beihilferecht, sowie die Erstellung von Informationsschreiben für die Beschäftigten und der IHK für München und Oberbayern bei Änderungen des Beihilferechtes.
Leistungsinhalt sind alle Aufwendungen, die aus der Verpflichtung zur Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen, bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und bei Schutzimpfungen entstehen. Der Versicherungsfall ist das Entstehen eines Beihilfeanspruches. Der Leistungsbereich umfasst zudem die Prüfungsbearbeitung und Abrechnung von Beihilfeanträgen, die Verwaltung und Speicherung der personenbezogenen und beihilferelevanten Angaben der Beschäftigten, die telefonische Auskunftserteilung und Beratung der Beschäftigten der IHK für München und Oberbayern, die Erreichbarkeit per E-Mail, ebenso bei Fragen zu An- und Abmeldungen und Änderungen im Beihilferecht, sowie die Erstellung von Informationsschreiben für die Beschäftigten und der IHK für München und Oberbayern bei Änderungen des Beihilferechtes.
Siehe II.1.4)
Zusätzliche Informationen:
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Eignung ist gemäß § 42 VgV (Formblatt 124 in den Vergabeunterlagen) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt ist erhältlich unter https://www.staatsanzeiger-eservices.de/124_VOL_EU.pdf
Die Eignung ist gemäß § 42 VgV (Formblatt 124 in den Vergabeunterlagen) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt ist erhältlich unter https://www.staatsanzeiger-eservices.de/124_VOL_EU.pdf
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-08-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Balanstr. 55-59
Vergabestelle VIII-C-1
81541 München
Deutschland
Zusätzliche Informationen:
Die Anwesenheit von Bietern bei der Angebotsöffnung ist bei diesem Verfahren nicht zugelassen.
Sie haben die Möglichkeit die Unterlagen kostenlos in elektronischer Form über das Vergabeportal. http://www.dtvp.de/Center/ zu erhalten.
Fragen oder Hinweise können nur in deutscher Sprache und ausschließlich über das Vergabeportal http://www.dtvp.de/Center/ gestellt werden. Soweit für die Erstellung der Angebote relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise auch an alle anderen Unternehmen versandt. Die Versendung erfolgt an die bei Registrierung angegebene E-Mail-Adresse. Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen auch die anderen Unternehmen noch rechtzeitig erreichen, müssen die Rückfragen oder Hinweise bis spätestens 10.8.2018 eingehen. Bitte beziehen Sie sich auf unsere Referenznummer „2016-V052-Beihilfeablöseversicherung“.
Fragen oder Hinweise können nur in deutscher Sprache und ausschließlich über das Vergabeportal http://www.dtvp.de/Center/ gestellt werden. Soweit für die Erstellung der Angebote relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise auch an alle anderen Unternehmen versandt. Die Versendung erfolgt an die bei Registrierung angegebene E-Mail-Adresse. Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen auch die anderen Unternehmen noch rechtzeitig erreichen, müssen die Rückfragen oder Hinweise bis spätestens 10.8.2018 eingehen. Bitte beziehen Sie sich auf unsere Referenznummer „2016-V052-Beihilfeablöseversicherung“.
Ihre Angebote senden Sie bitte in Papierform in fest verschlossenem Umschlag unter Verwendung des beigefügten Rücksendeaufklebers an unsere Postanschrift. Zusätzlich ist die elektronische Abgabe über das Vergabeportal http://www.dtvp.de/Center/ zulässig. Es bestehen ausschließlich diese beiden Abgabewege. Angebote per Fax oder E-Mail sind nicht zugelassen. Nur fristgemäß eingegangene und rechtskräftig unterzeichnete Angebote dürfen gewertet werden. Für die Erstellung des Angebotes findet keine Kostenerstattung statt.
Ihre Angebote senden Sie bitte in Papierform in fest verschlossenem Umschlag unter Verwendung des beigefügten Rücksendeaufklebers an unsere Postanschrift. Zusätzlich ist die elektronische Abgabe über das Vergabeportal http://www.dtvp.de/Center/ zulässig. Es bestehen ausschließlich diese beiden Abgabewege. Angebote per Fax oder E-Mail sind nicht zugelassen. Nur fristgemäß eingegangene und rechtskräftig unterzeichnete Angebote dürfen gewertet werden. Für die Erstellung des Angebotes findet keine Kostenerstattung statt.
Nur die über das „Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union für das das europäische öffentliche Auftragswesen“ veröffentlichten Bekanntmachungen können als verbindlich und autorisiert betrachtet werden. Sie stehen interessierten Bewerbern zur Verfügung. Etwaige Aktualisierungen oder Ergänzungen von Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls auf diesen Wegen. Nachteile, die daraus resultieren, dass diese Hinweise nicht beachtet werden, gehen nicht zu Lasten des Auftraggebers.
Nur die über das „Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union für das das europäische öffentliche Auftragswesen“ veröffentlichten Bekanntmachungen können als verbindlich und autorisiert betrachtet werden. Sie stehen interessierten Bewerbern zur Verfügung. Etwaige Aktualisierungen oder Ergänzungen von Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls auf diesen Wegen. Nachteile, die daraus resultieren, dass diese Hinweise nicht beachtet werden, gehen nicht zu Lasten des Auftraggebers.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y65YKYV
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Siehe „Einlegung von Rechtsbehelfen“
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Durchführung eines EU-weiten Vergabeverfahrens im Rahmen der vorliegenden Beschaffung erfolgt nicht auf Grundlage einer gesetzlichen Verpflichtung gemäß §§ 99 ff GWB, sondern auf Grundlage einer freiwillig beschlossenen Beschaffungsordnung der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern. Der Rechtsweg zu den Vergabekammern gemäß §§ 155 ff GWB ist daher vorliegend nicht eröffnet, vgl. VK Sachsen, Beschl. v. 12.11.2015 - 1/SVK/033-15." Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Durchführung eines EU-weiten Vergabeverfahrens im Rahmen der vorliegenden Beschaffung erfolgt nicht auf Grundlage einer gesetzlichen Verpflichtung gemäß §§ 99 ff GWB, sondern auf Grundlage einer freiwillig beschlossenen Beschaffungsordnung der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern. Der Rechtsweg zu den Vergabekammern gemäß §§ 155 ff GWB ist daher vorliegend nicht eröffnet, vgl. VK Sachsen, Beschl. v. 12.11.2015 - 1/SVK/033-15." Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).