Ausschreibung einer Beihilfeablöseversicherung für die Beamten und Beschäftigten der Stadt Neuburg an der Donau, die Versorgungsempfänger inklusive der berücksichtigungsfähigen Angehörigen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-06.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beihilfeablöseversicherung
Produkte/Dienstleistungen: Versicherungen📦
Kurze Beschreibung:
“Ausschreibung einer Beihilfeablöseversicherung für die Beamten und Beschäftigten der Stadt Neuburg an der Donau, die Versorgungsempfänger inklusive der...”
Kurze Beschreibung
Ausschreibung einer Beihilfeablöseversicherung für die Beamten und Beschäftigten der Stadt Neuburg an der Donau, die Versorgungsempfänger inklusive der berücksichtigungsfähigen Angehörigen
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 553 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Neuburg-Schrobenhausen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 86633 Neuburg an der Donau
Beschreibung der Beschaffung:
“Vergeben wird die Verwaltung und Abwicklung der Beihilfe für die anspruchsberechtigten Beamten und Beschäftigten, Versorgungsempfänger inklusive der...”
Beschreibung der Beschaffung
Vergeben wird die Verwaltung und Abwicklung der Beihilfe für die anspruchsberechtigten Beamten und Beschäftigten, Versorgungsempfänger inklusive der berücksichtigungsfähigen Angehörigen der Stadt Neuburg an der Donau im Rahmen einer Beihilfeablöseversicherung. Der Versicherungsvertrag soll auf die Dauer von vier Jahren, vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2022, abgeschlossen werden.
Dabei sollen allen von der Stadt Neuburg an der Donau als Versicherungsnehmer angemeldeten Personen Versicherungsschutz in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen, bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und bei Schutzimpfungen nach Maßgabe und in Höhe der jeweiligen Beihilfebestimmungen gewährt werden. Grundlage sind die für die Stadt Neuburg an der Donau geltenden Beihilfevorschriften.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 553 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist vorläufig entweder durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zu rEignung“ gem. Formblatt 124 EU oder eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist vorläufig entweder durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zu rEignung“ gem. Formblatt 124 EU oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebotnachzuweisen.
Ergänzend sind folgende Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen auf gesondertes Verlangenvorzulegen:
— Gewerbeanmeldung
— Handelsregisterauszug
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
— Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw,
— eine gleichwertige Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträger mit Angabe der Lohnsummen
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprachehinzuzufügen.
Das Formblatt 124 EU liegt den Vergabeunterlagen bei. Dieses ist herunterladbar unter:
https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=143223
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-25
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-09 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-25
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Stadt Neuburg an der Donau,
Amalienstraße A 54 im Zimmer Nr. 003 / Erdgeschoss
86633 Neuburg an der Donau”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Anwesenheit von Bietern bzw. deren Vertretern ist nicht gestattet.
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅ Zusätzliche Informationen
“Die Vergabeunterlagen stehen mit dem Link unter Buchstabe „I.3) Kommunikation“ zur Verfügung.
Des Weiteren stehen sie auf www.staatsanzeiger-eservices.de...”
Die Vergabeunterlagen stehen mit dem Link unter Buchstabe „I.3) Kommunikation“ zur Verfügung.
Des Weiteren stehen sie auf www.staatsanzeiger-eservices.de zum Download zur Verfügung.
Sie erhalten Zugang zu den Verdingungsunterlagen über die Website unter Verwendung den folgenden Links: http://www.staatsanzeiger-eservices.de/sol.html
— Offene Verfahren / EU-weite Vergaben „zum Download“,
— „Zum Download ohne Registrierung“.
Worauf Sie die Bekanntmachungsnummer dieser EU-Bekanntmachung („jjjj/S xxx-yyyyyy“) eingeben.
Über diesen Link erhalten Sie unentgeltlichen, uneingeschränkten, vollständigen und direkten Zugang zu den Vergabeunterlagen.
Parallel empfehlen wir Ihnen die Registrierung auf www.staatsanzeiger-eservices.de, damit Sie automatisch über die Aktualität der Vergabeunterlagen und direkt zu Nachschreiben informiert werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 151-347227 (2018-08-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-21) Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neuburg an der Donau
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 151-347227
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Quelle: OJS 2018/S 226-517691 (2018-11-21)