Beihilfeversicherung – Stadt Schwabach

Stadt Schwabach

Der Versicherer soll ab 1.1.2019 die Beihilfegewährung für die ab Versicherungsbeginn entstehenden Aufwendungen der Beihilfeberechtigten während des Versicherungsverhältnisses nach den jeweils geltenden landesrechtlichen Beihilfebestimmungen übernehmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-06-05 Auftragsbekanntmachung
2018-10-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-06-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Versicherungen
Referenznummer: 20180605 - 1
Kurze Beschreibung:
Der Versicherer soll ab 1.1.2019 die Beihilfegewährung für die ab Versicherungsbeginn entstehenden Aufwendungen der Beihilfeberechtigten während des Versicherungsverhältnisses nach den jeweils geltenden landesrechtlichen Beihilfebestimmungen übernehmen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Versicherungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Schwabach, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Schwabach
Postleitzahl: 91126
Postort: Schwabach
Kontakt
Internetadresse: http://www.vergabestelle@schwabach.de 📧
E-Mail: vergabestelle@schwabach.de 📧
URL der Dokumente: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/f51149ac-e5ce-4dd3-8e5e- 🌏
URL der Teilnahme: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/f51149ac-e5ce-4dd3-8e5e- 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-05 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-07 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 107-244017
ABl. S-Ausgabe: 107

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 3 100 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Bei der Stadt Schwabach sind knapp 140 Beamtinnen und Beamte (zzgl. Angehörige), knapp 100 Versorgungsempfänger/innen und knapp 200 Tarifbeschäftigte beihilfeberechtigt. Die Leistungsauszahlungen in den letzten 3 Jahren (2014 – 2016) lagen bei durchschnittlich 775 000 €/Jahr.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag wird zunächst für ein Jahr geschlossen, verlängert sich jedoch um jeweils ein Jahr, wenn er nicht zum Jahresende firstgerecht gekündigt wird.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eigenerklärungen gem. Formblatt L 124 EU „Eigenerklärung zur Eignung“ nachzuweisen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Eigenerklärungen zur Eignung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt L 124 EU „Eigenerklärung zur Eignung“ und die auf Verlangen einzureichenden Nachweise kann.
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Hier eingesehen werden:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist durch Eigenerklärungen gem. Formblatt L 124 EU „Eigenerklärung zur Eignung“ nachzuweisen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Eigenerklärungen zur Eignung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt L 124 EU „Eigenerklärung zur Eignung“ und die auf Verlangen einzureichenden Nachweise kann.
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Hier eingesehen werden:
Mindeststandards: Mindestjahresumsatz von 1 Millionen €
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Die VOL/B werden Vertragsbestandteil

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsamen mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen: 40 %.
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Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit der Angabe des Werts und des Liefer-bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des Empfängers: 40 %.
Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leistungspersonal: 20 %.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-07-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-10-12 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Schwabach, Referat für Stadtplanung und Bauwesen - Vergabestelle, Albrecht-Achilles-Str. 6/8, 91126 Schwabach
Internetadresse: www.vergabestelle@schwabach.de 📧
Dokumente URL: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/f51149ac-e5ce-4dd3-8e5e- 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.
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§ 160 GWB.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Informations- und Wartepflicht.
§ 135 Unwirksamkeit.
Quelle: OJS 2018/S 107-244017 (2018-06-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 3 100 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 208-475376
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 107-244017
ABl. S-Ausgabe: 208

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bei der Stadt Schwabach sind knapp 140 Beamtinnen und Beamte (zzgl. Angehörige), knapp 100 Versorgungsempfänger/innen und knapp 200 Tarifbeschäftigte beihilfeberechtigt. Die Leistungsauszahlungen in den letzten 3 Jahren (2014 – 2016) lagen bei durchschnittlich 775 000 EUR/Jahr.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität/Organisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 40

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-12 📅
Name: Bayerische Beamtenkrankenkasse AG
Postort: München
Postleitzahl: 81537
Land: Deutschland 🇩🇪
Schwabach, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Schwabach, Referat für Stadtplanung und Bauwesen – Vergabestelle, Albrecht-Achilles-Str. 6/8, 91126 Schwabach

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Informations- und Wartepflicht
§ 135 Unwirksamkeit
Quelle: OJS 2018/S 208-475376 (2018-10-25)