Belieferung der TU Kaiserslautern mit Gas

Technische Universität Kaiserslautern

Belieferung versch. Abnahmestellen der TU Kaiserslautern mit Gas, Zeitraum 1.1.2019 – 1.1.2020

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-03-16 Auftragsbekanntmachung
2018-06-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-03-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erdgas
Referenznummer: 2018-TUK-1
Kurze Beschreibung:
Belieferung versch. Abnahmestellen der TU Kaiserslautern mit Gas, Zeitraum 1.1.2019 – 1.1.2020
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erdgas 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technische Universität Kaiserslautern
Postanschrift: Gottlieb-Daimler-Straße, Geb. 47
Postleitzahl: 67663
Postort: Kaiserslautern
Kontakt
Internetadresse: http://www.uni-kl.de 🌏
E-Mail: bneumann@rhrk.uni-kl.de 📧
Telefon: +49 6312052207 📞
Fax: +49 6312053260 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXTGYYDYYYY 🌏
URL der Teilnahme: http://www.dtvp.de/Center/notice/CXTGYYDYYYY 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-16 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-20 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-01-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 055-121229
ABl. S-Ausgabe: 55

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Erdgas,
Jahresverbrauch: ca. 43 GWh/Jahr.
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungsoption 2x 1 Jahr auf Gesamtlaufzeit von 3 Jahren
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Technische Universität Kaiserslautern Paul-Ehrlich-Straße, Geb. 20 67663 Kaiserslautern

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Formblatt 124- Eingung L/D
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Formblatt 124- Eingung L/D.,
Mustererklärung 3 zum LTTG (Landestariftreuegesetz).
Technische und berufliche Fähigkeiten: Formblatt 124- Eingung L/D

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-05-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Technische Universität Kaiserslautern, Angebotssammelstelle
Zusätzliche Informationen: Keine

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abteilung 2.3- Vergabe und Beschaffung
Internetadresse: www.uni-kl.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXTGYYDYYYY 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
§ 160 Abs.3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Einreichung einer Rüge führt nicht zur Verlängerung der Warte-/ Informationsfrist nach §134 Abs. 2 GWB.
Bekanntmachungs-ID: CXTGYYDYYYY.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 6131162113 📠
Internetadresse: www.mwvlw.rlp.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Nr 1: der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
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Nr. 2: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Nr. 3 Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber gerügt werden,
Nr. 4 mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 055-121229 (2018-03-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Belieferung versch. Abnahmestellen der TU Kaiserslautern mit Gas, Zeitraum 1.1.2019 – 1.1.2020.
Gesamtwert des Auftrags: 1 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 111-252680
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 055-121229
ABl. S-Ausgabe: 111
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXTGYYDYYYC

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Technische Universität Kaiserslautern Paul-Ehrlich-Straße,
Geb. 20 67663 Kaiserslautern.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-09 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB
Abs.1 Ein öffentlicher Auftag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentiche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Abs.2: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhlab von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach dem Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2018/S 111-252680 (2018-06-11)