Die FBB ist Betreiberin der Flughäfen SXF und des zukünftigen neuen Flughafens BER. Im Rahmen der der FBB obliegenden vorgenannten Betreiberpflichten ist diese gehalten zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebs und zur Sicherstellung der ihr obliegenden Verkehrssicherungspflichten für ordnungsgemäße Instandhaltung, Modernisierung sowie Beseitigung von auftretenden Mängeln etc. an den technischen Anlagen unverzüglich zu sorgen.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Instandhaltungsleistungen in Form regelmäßig wiederkehrender Prüfung und Wartung sowie Störungsbeseitigung und Instandsetzung an prüfpflichtigen Türanlagen, im speziellen an kraftbetätigten Türanlagen sowie Brand- und Rauchschutztüren mit Feststellanlagen im Fluggastterminal (FGT) des Flughafens BER.
Die Leistungen werden losweise vergeben:
— Los 1: BER – FGT,
— Los 2: BER – FGT, Pier Nord – Türen mit Antrieben der Firma Tormax.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-20.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BER_RV IH prüfpflichtige Türanlagen (Los 1 + Los 2 FGT) VP 21.6
EB-2018-0176
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur- und Wartungsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Die FBB ist Betreiberin der Flughäfen SXF und des zukünftigen neuen Flughafens BER. Im Rahmen der der FBB obliegenden vorgenannten Betreiberpflichten ist...”
Kurze Beschreibung
Die FBB ist Betreiberin der Flughäfen SXF und des zukünftigen neuen Flughafens BER. Im Rahmen der der FBB obliegenden vorgenannten Betreiberpflichten ist diese gehalten zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebs und zur Sicherstellung der ihr obliegenden Verkehrssicherungspflichten für ordnungsgemäße Instandhaltung, Modernisierung sowie Beseitigung von auftretenden Mängeln etc. an den technischen Anlagen unverzüglich zu sorgen.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Instandhaltungsleistungen in Form regelmäßig wiederkehrender Prüfung und Wartung sowie Störungsbeseitigung und Instandsetzung an prüfpflichtigen Türanlagen, im speziellen an kraftbetätigten Türanlagen sowie Brand- und Rauchschutztüren mit Feststellanlagen im Fluggastterminal (FGT) des Flughafens BER.
Die Leistungen werden losweise vergeben:
— Los 1: BER – FGT,
— Los 2: BER – FGT, Pier Nord – Türen mit Antrieben der Firma Tormax.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Siehe zunächst Ziffer II.1.4)
Die Instandhaltungsleistungen sind im Rahmen der DIN 31051, DIN EN 16005, DIN 18650, DIN 14677, VDMA- und VdS-Richtlinien, VDE-Vorschriften / DIN-Vorschriften, ASR A1.7 und gemäß den Instandhaltungshinweisen der jeweiligen Hersteller durchzuführen. Die Verfügbarkeit der technischen Anlagen muss rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr gewährleistet sein. Die Instandhaltung der technischen Anlagen umfasst, in Anlehnung an die DIN 31051, folgende Leistungsbereiche:
— Wartung in Anlehnung an Herstellervorgaben, VDMA 24186, DIN EN 16005
— Prüfung in Anlehnung an BetrSichV, ASR A 1.7, DIBt, VDE
— Instandsetzung in Anlehnung an DIN EN 16005, DIN 14677
— Verbesserung in Anlehnung an DIN 31051: 2003-6
— Begleitende Maßnahmen zur Unterstützung des Auftraggebers
Die Wartung umfasst die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Bewahrung des SOLL - Zustandes. Hiermit wird ein energiesparender und verschleißarmer Betrieb sichergestellt, der die Lebensdauer der gebäudetechnischen und flughafenspezifischen Anlagen verlängert sowie einen optimalen Wirkungsgrad sicherstellt. Die Leistungserbringung von Wartungstätigkeiten wird über vorgegebene Wartungsintervalle definiert. Tätigkeiten der Wartungsleistungen sind z. B.
— Planung der Durchführung
— Prüfen
— Nachstellen
— Auswechseln
— Ergänzen
— Schmieren
— Reinigen
— Dokumentieren
Die Sicherheitstechnische Prüfung beinhaltet die Feststellung und Beurteilung des IST - Zustandes und umfasst die erforderlichen Zustands- und Funktionsprüfungen mit den dazugehörigen Messungen sowie die Dokumentationen. Zudem sind Schwachstellen zu dokumentieren, Optimierungs- und Verbesserungsvorschläge aufzuführen. Im Zuge der sicherheitstechnischen Prüfung sind nachstehend aufgeführte Leistungen zu berücksichtigen, z. B.:
— Vorbeugende Erkennung von angehenden Störungen oder abweichendem Betriebsverhalten
— Vornehmen von Einstellungen und Nachjustierungen an den Anlagen gemäß den Einweisungshinweisen und Betriebsvorschriften der Anlagenhersteller
— Nachregulierung und Einstellung der Anlagen in Abstimmung und auf Anforderung des Auftraggebers
Die Instandsetzungsarbeiten gemäß DIN 31051 und DIN EN 13306, im Zuge von Reparaturen und Störungsbeseitigungen an den gebäudetechnischen und flughafenspezifischen Anlagen umfassen den Austausch defekter oder nicht mehr betriebssicherer Komponenten und Geräte. Die Wiederherstellung des SOLL - Zustandes beinhaltet unter anderem folgende Maßnahmen:
— Austauschen / Erneuern / Ausbessern
— Rückführen in den funktionsfähigen Zustand
— Funktionsprüfung
— Rückmeldung
— Dokumentation
Die Verbesserung umfasst Maßnahmen zur Steigerung der Funktionssicherheit ohne Änderung der geforderten Funktion wie:
— Planen
— Vorbereiten der Durchführung
— Durchführung / Austauschen / Umbauen
— Funktionsprüfung / Abnahme
— Fertigmeldung
— Dokumentation
Hinzu kommen begleitende Maßnahmen zur Unterstützung des Auftraggebers wie beispielsweise die Pflege der Dokumentation, des Berichtswesens, die Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen und der Einhaltung der Prüffristen.
Los 1 umfasst 908 kraftbetätigte Türanlagen sowie Brand- und Rauchschutztüren mit Feststellanlagen im Fluggastterminal (FGT) des Flughafens BER:
— Main Pier: 870 Türen
— Pavillon Nord: 19 Türen
— Pavillon Süd: 19 Türen
Neben diesen prüfpflichtigen Türanlagen gibt es in den betreffenden Gebäuden 2944 weitere Türanlagen ohne gesetzlich vorgeschriebene Prüfpflicht.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Leistungserbringung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30,00
Preis (Gewichtung): 70,00
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: 2 x 12 Monate
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Vergabestelle wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der gem. Ziff. III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Nachweise und...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Vergabestelle wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der gem. Ziff. III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten.
Die Vergabestelle prüft die Eignung der Bewerber/Bewerbergemeinschaften in folgenden Stufen:
1) Stufe: Prüfung auf Vorliegen des Teilnahmeantrages und der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (vgl. Ziff. III.1.1), III.1.2), III.1.3)
2) Stufe: Prüfung auf Vorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 ff. GWB sowie Einhaltung der Mindestanforderungen.
Der Auftraggeber wird alle Bewerber/Bewerbergemeinschaften für die Angebotsabgabe auswählen, die die Mindestanforderungen gemäß III.1.) erfüllen und für die keine Ausschlussgründe nach §§ 123 ff. GWB bestehen.
Es steht jedem Bewerber frei, einen Teilnahmeabtrag für nur ein Los oder für beide Lose einzureichen. Im weiteren Verfahren wird es den Bietern freistehen, auf nur ein Los oder auf beide Lose ein Angebot abzugeben. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt für jedes Los gesondert. Die Abgabe von Angeboten, die beide Lose zusammenfassen und unter der Bedingung stehen, dass auch beide in dem zusammengefassten Angebot enthaltenen Lose bezuschlagt werden (Gesamtangebot), ist unzulässig. Gibt ein Bieter ein solches Gesamtangebot ab, so wird dieses nicht für die Angebotswertung berücksichtigt.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Option 1:
Ändern sich während der vertraglich vereinbarten Laufzeit gesetzliche oder sonstige Vorschriften oder werden neue Vorschriften eingeführt, die für...”
Beschreibung der Optionen
Option 1:
Ändern sich während der vertraglich vereinbarten Laufzeit gesetzliche oder sonstige Vorschriften oder werden neue Vorschriften eingeführt, die für die Errichtung, den Betrieb oder die Instandhaltung der beauftragten baulichen und technischen Anlagen gelten und wirkt sich dies auf den Leistungsumfang des Vertrages aus, ist der AN auf Verlangen des AG verpflichtet, seine Leistung entsprechend anzupassen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist (§§ 1 Abs. 3, Abs. 4 Nr. 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B)).
Darüber hinaus hat der AN nicht vereinbarte oder geänderte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistungen oder zum ordnungsgemäßen Betrieb und Instandhaltung der jeweiligen technischen Anlagen oder baulichen Anlagen erforderlich werden bzw. sind, auf Verlangen des AG mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist, z.B. Instandsetzung, Umbau.
Der AG kann Anordnungen i. S. d. (§§ 1 Abs. 3, Abs. 4 S. 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) zu Art und Umfang der vertraglichen Leistungen, soweit geboten, auch hinsichtlich der Bau-/Planungstermine und -zeiten (Beschleunigungsanordnungen etc.) treffen, wenn der Betrieb des AN auf die dafür erforderlichen Leistungen eingerichtet ist und sie unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht unzumutbar sind. Die Vergütung für etwaige vorbenannte Anordnungen des AG berechnet sich gemäß den nachfolgend getroffenen Festlegungen.
Die Vergütung für die vorstehend aufgeführten geänderten oder zusätzlichen Leistungen erfolgt auf der Grundlage der Preisermittlungsgrundlagen des Hauptvertrages (Urkalkulation) gemäß den einschlägigen Regelungen der VOB/B §§ 2 Abs. 5 ff.
Der Auftragnehmer ist daher bei einer vorbenannten Anordnung des Auftraggebers zu einer genauen Ableitung der geltend gemachten Preisanpassung/Zusatzvergütung verpflichtet. Der Auftragnehmer hat daher in Bezug auf die im Nachhinein angeordneten geänderten oder zusätzlichen Leistungen aus den Preisermittlungsgrundlagen (Urkalkulation) seine hierdurch geltend gemachten zusätzlichen oder geminderten Vergütungsansprüche durch Fortschreibung der betroffenen variablen Kosten (Personal-, Material- und Maschinenkosten) und der Fixkosten (allgemeine Geschäftskosten, Baustellengemeinkosten, Wagnis und Gewinn) darzulegen.
Option 2:
Verlängerung des Vertrages um 2 mal 12 Monate.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) zweimal um 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die zu beschaffenden Leistungen betreffen bauliche Anlagen, die sich innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 8 LuftSiG befinden. Zur Abwehr von Gefahren...”
Zusätzliche Informationen
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen bauliche Anlagen, die sich innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 8 LuftSiG befinden. Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Flughafenbetriebs werden daher die Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt.
Näheres ist der Anlage zu entnehmen.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: BER - FGT, Pier Nord - Türen mit Antrieben der Firma Tormax
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Siehe zunächst Ziffer II.1.4)
Die Instandhaltungsleistungen sind im Rahmen der DIN 31051, DIN EN 16005, DIN 18650, DIN 14677, VDMA- und VdS-Richtlinien,...”
Beschreibung der Beschaffung
Siehe zunächst Ziffer II.1.4)
Die Instandhaltungsleistungen sind im Rahmen der DIN 31051, DIN EN 16005, DIN 18650, DIN 14677, VDMA- und VdS-Richtlinien, VDE-Vorschriften / DIN-Vorschriften, ASR A1.7 und gemäß den Instandhaltungshinweisen der jeweiligen Hersteller durchzuführen. Die Verfügbarkeit der technischen Anlagen muss rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr gewährleistet sein. Die Instandhaltung der technischen Anlagen umfasst, in Anlehnung an die DIN 31051, folgende Leistungsbereiche:
— Wartung in Anlehnung an Herstellervorgaben, VDMA 24186, DIN EN 16005
— Prüfung in Anlehnung an BetrSichV, ASR A 1.7, DIBt, VDE
— Instandsetzung in Anlehnung an DIN EN 16005, DIN 14677
— Verbesserung in Anlehnung an DIN 31051: 2003-6
— Begleitende Maßnahmen zur Unterstützung des Auftraggebers
Die Wartung umfasst die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Bewahrung des SOLL - Zustandes. Hiermit wird ein energiesparender und verschleißarmer Betrieb sichergestellt, der die Lebensdauer der gebäudetechnischen und flughafenspezifischen Anlagen verlängert sowie einen optimalen Wirkungsgrad sicherstellt. Die Leistungserbringung von Wartungstätigkeiten wird über vorgegebene Wartungsintervalle definiert. Tätigkeiten der Wartungsleistungen sind z. B.
— Planung der Durchführung
— Prüfen
— Nachstellen
— Auswechseln
— Ergänzen
— Schmieren
— Reinigen
— Dokumentieren
Die Sicherheitstechnische Prüfung beinhaltet die Feststellung und Beurteilung des IST - Zustandes und umfasst die erforderlichen Zustands- und Funktionsprüfungen mit den dazugehörigen Messungen sowie die Dokumentationen. Zudem sind Schwachstellen zu dokumentieren, Optimierungs- und Verbesserungsvorschläge aufzuführen. Im Zuge der sicherheitstechnischen Prüfung sind nachstehend aufgeführte Leistungen zu berücksichtigen, z. B.:
— Vorbeugende Erkennung von angehenden Störungen oder abweichendem Betriebsverhalten
— Vornehmen von Einstellungen und Nachjustierungen an den Anlagen gemäß den Einweisungshinweisen und Betriebsvorschriften der Anlagenhersteller
— Nachregulierung und Einstellung der Anlagen in Abstimmung und auf Anforderung des Auftraggebers
Die Instandsetzungsarbeiten gemäß DIN 31051 und DIN EN 13306, im Zuge von Reparaturen und Störungsbeseitigungen an den gebäudetechnischen und flughafenspezifischen Anlagen umfassen den Austausch defekter oder nicht mehr betriebssicherer Komponenten und Geräte. Die Wiederherstellung des SOLL - Zustandes beinhaltet unter anderem folgende Maßnahmen:
— Austauschen / Erneuern / Ausbessern
— Rückführen in den funktionsfähigen Zustand
— Funktionsprüfung
— Rückmeldung
— Dokumentation
Die Verbesserung umfasst Maßnahmen zur Steigerung der Funktionssicherheit ohne Änderung der geforderten Funktion wie:
— Planen
— Vorbereiten der Durchführung
— Durchführung / Austauschen / Umbauen
— Funktionsprüfung / Abnahme
— Fertigmeldung
— Dokumentation
Hinzu kommen begleitende Maßnahmen zur Unterstützung des Auftraggebers wie beispielsweise die Pflege der Dokumentation, des Berichtswesens, die Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen und der Einhaltung der Prüffristen.
Los 2 umfasst 183 kraftbetätigte Türanlagen (mit und ohne Brand- und Rauchschutzeigenschaften) mit Antrieben der Firma Tormax im Fluggastterminal (FGT) des Flughafens BER:
— Main Pier: 157 Türen mit Prüfpflicht "Türen mit Antrieben der Firma Tormax"
— Pier Nord: 26 Türen mit Prüfpflicht "Türen mit Antrieben der Firma Tormax"
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Vergabestelle wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der gem. Ziff. III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Nachweise und...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Vergabestelle wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der gem. Ziff. III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten.
Die Vergabestelle prüft die Eignung der Bewerber/Bewerbergemeinschaften in folgenden Stufen:
1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen des Teilnahmeantrages und der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (vgl. Ziff. III.1.1), III.1.2), III.1.3)
2. Stufe: Prüfung auf Vorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 ff. GWB sowie Einhaltung der Mindestanforderungen.
Der Auftraggeber wird alle Bewerber/Bewerbergemeinschaften für die Angebotsabgabe auswählen, die die Mindestanforderungen gemäß III.1.) erfüllen und für die keine Ausschlussgründe nach §§ 123 ff. GWB bestehen.
Es steht jedem Bewerber frei, einen Teilnahmeabtrag für nur ein Los oder für beide Lose einzureichen. Im weiteren Verfahren wird es den Bietern freistehen, auf nur ein Los oder auf beide Lose ein Angebot abzugeben. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt für jedes Los gesondert. Die Abgabe von Angeboten, die beide Lose zusammenfassen und unter der Bedingung stehen, dass auch beide in dem zusammengefassten Angebot enthaltenen Lose bezuschlagt werden (Gesamtangebot), ist unzulässig. Gibt ein Bieter ein solches Gesamtangebot ab, so wird dieses nicht für die Angebotswertung berücksichtigt.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die zu beschaffenden Leistungen betreffen bauliche Anlagen, die sich innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 8 LuftSiG befinden. Zur Abwehr von Gefahren...”
Zusätzliche Informationen
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen bauliche Anlagen, die sich innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 8 LuftSiG befinden. Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Flughafenbetriebs werden daher die Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt.
Näheres ist der Anlage zu entnehmen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Los 1 und Los 2:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Los 1 und Los 2:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1) Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
2) Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) möglichst nicht älter als 6 Monate).
3) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung.
4) Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Der AG stellt hierzu das Formblatt BewGe-Erklärung zur Verfügung. BewGe haben in obiger BewGe-Erklärung oder als Anlage zur BewGe-Erklärung eine Erklärung in Textform folgenden Inhalts vorzulegen: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
5) Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B. Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem Teilnahmeantrag die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise vorzulegen. Der AG stellt hierzu das Formblatt Nachunternehmer-Erklärung zur Verfügung.
6) Sofern eine Vertraulichkeitsvereinbarung gefordert und den Teilnahmeunterlagen beigefügt ist, ist diese vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag zurückzureichen.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Los 1 und Los 2:
Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Los 1 und Los 2:
Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2015, 2016, 2017 abgeschlossen wurden.
Die vorstehend genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch von allen Mitgliedern einer BewGe (s. III.1.1)4)) zu führen. Bei einer BewGe werden die Umsätze aller Mitglieder von der Vergabestelle addiert. Sofern der Bewerber zur Erfüllung der Anforderungen u. a. auf Angaben/Daten anderer Unternehmen (s. III.1.1)5)) verweisen will, werden die Umsätze ebenfalls von der Vergabestelle von allen Unternehmen addiert. Auch in diesem Fall sind die Nachweise von jedem Unternehmen zu führen.
Für die Erklärungen stellt der AG Formblätter unter https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp zur Verfügung.
“Los 1:
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden (Mindestanforderung), wenn der Bewerber einen mittleren Jahresumsatz (netto) von 400 000 EUR in den...”
Los 1:
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden (Mindestanforderung), wenn der Bewerber einen mittleren Jahresumsatz (netto) von 400 000 EUR in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) hat.
Los 2:
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden (Mindestanforderung), wenn der Bewerber einen mittleren Jahresumsatz (netto) von 140 000 EUR in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) hat.
Für die Erklärungen stellt der AG Formblätter unter https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp zur Verfügung.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Los 1 und Los 2:
1) Unternehmensreferenzen
Angaben zu ausgeführten Referenzprojekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Los 1 und Los 2:
1) Unternehmensreferenzen
Angaben zu ausgeführten Referenzprojekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind unter Angabe der nachfolgenden Information zu der jeweiligen Referenz.
Die Referenzen müssen Leistungen betreffen, die nach den 1.1.2015 erbracht worden sind/werden. D. h. die Leistungen müssen zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein oder innerhalb von 2 Monaten nach dem Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen werden. Bei Rahmenverträgen ist der Abschluss von Leistungen aus dem jeweiligen Einzelabruf maßgeblich.
Folgende Angaben sind jeweils zum Referenzprojekt sind zu machen:
— Bezeichnung des Unternehmens, das die Leistung erbracht hat,
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer,
— Bezeichnung des Referenzobjektes,
— Zeitraum der Leistungserbringung(Mindestanforderung): siehe oben,
— Leistungsart (Mindestanforderung): Prüfung, Wartung und Instandsetzung von Türanlagen,
— Leistungsumfang (Mindestanforderung):
—— Prüfung/Wartung in einem Kalenderjahr,
—— Instandsetzung in einem Kalenderjahr.
Es werden grundsätzlich nur Referenzen der Bewerber bzw. der Mitglieder der BewGe berücksichtigt. Die vorbenannten zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit vorzulegenden Referenzen sind bei Vorliegen einer BewGe vom denjenigen Mitglied der BewGe vorzulegen, der im Auftragsfall innerhalb der BewGe die vergleichbaren Leistungen ausführen wird. Sofern der Bewerber zur Erfüllung der Referenzen auf Angaben anderer Unternehmen, sind die Ausführungen unter Ziff. III.1.1 5) zu beachten. Referenzen anderer Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine Erklärung des anderen Unternehmens vorliegt, wonach dieses bereit ist, Leistungen, auf die sich die nachgewiesenen Referenzen beziehen, für dieses Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung).
2) Personelle Ausstattung
Angaben zur durchschnittlichen Anzahl der Angestellten in den letzten 3 Kalenderjahren 2015, 2016, 2017 (Abfrage Gesamtzahl) sowie dazu, wie viele davon die ausgeschriebenen Leistungen erbringen können. Die Angaben zur personellen Ausstattung müssen in dem entsprechenden Formblatt vorgesehenen Angaben beinhalten:
— Qualifikation, Anzahl der Mitarbeiter insgesamt,
— Anzahl der Monteure, welche die ausgeschriebenen Leistungen erbringen können,
— Name des Unternehmens (z. B. Bewerber, Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmer etc.) bei dem die Mitarbeiter beschäftigt bzw. angestellt sind.
Die Angaben müssen sich grundsätzlich auf den Bewerber oder im Falle des Vorliegens einer BewGe auf die Mitglieder der BewGe beziehen. Sofern auf Ressourcen anderer Unternehmen zurückgegriffen werden soll, sind die Ausführungen unter Ziff. III.1.1 5) zu beachten. Die personelle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen kann nur dann berücksichtigt werden, wenn eine Erklärung des anderen Unternehmens vorliegt, wonach dieses bereit ist, Leistungen und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
Für die Erklärungen stellt der AG Formblätter unter https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp zur Verfügung.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“1) Unternehmensreferenzen
Los 1:
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden (Mindestanforderung), wenn der Bewerber Referenz(en) vorweisen kann,...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1) Unternehmensreferenzen
Los 1:
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden (Mindestanforderung), wenn der Bewerber Referenz(en) vorweisen kann, deren Leistungen innerhalb des vorbenannten Zeitraums ausgeführt wurde(n)/werden und die die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen:
— Leistungsart: Prüfung, Wartung und Instandsetzung von Türanlagen
— Leistungsumfang:
—— Prüfung/Wartung in einem Kalenderjahr an 250 Anlagen,
—— Instandsetzung in einem Kalenderjahr an 150 Anlagen.
Der Nachweis der Erbringung der vorbenannt geforderten vergleichbaren Leistungen nach Art und Umfang kann auch durch die Vorlage von mehreren Referenzen erbracht werden, da die Bewerber nicht alle geforderten vergleichbaren Leistungen in einer Referenz oder einem Auftrag gleichzeitig erbracht haben müssen.
Los 2:
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden (Mindestanforderung), wenn der Bewerber Referenz(en) vorweisen kann, deren Leistungen innerhalb des vorbenannten Zeitraums ausgeführt wurde(n)/werden und die die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen:
— Leistungsart: Prüfung, Wartung und Instandsetzung von Türanlagen,
— Leistungsumfang:
— Prüfung/Wartung in einem Kalenderjahr an 80 Anlagen
— Instandsetzung in einem Kalenderjahr an 50 Anlagen
Der Nachweis der Erbringung der vorbenannt geforderten vergleichbaren Leistungen nach Art und Umfang kann auch durch die Vorlage von mehreren Referenzen erbracht werden, da die Bewerber nicht alle geforderten vergleichbaren Leistungen in einer Referenz oder einem Auftrag gleichzeitig erbracht haben müssen.
Für die Erklärungen stellt der AG Formblätter unter https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp zur Verfügung.
2) Personelle Ausstattung
Los 1:
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden (Mindestanforderung), wenn der Bewerber in den letzten 3 Kalenderjahren 2015, 2016, 2017 folgende Anzahl von Mitarbeiter-/innen beschäftigt hat:
— mindestens 12 Mitarbeiter-/innen,
— davon mindestens 6 Monteure, welche die ausgeschriebenen Leistungen erbringen können.
Für die Erklärungen stellt der AG Formblätter unter
Los 2:
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden (Mindestanforderung), wenn der Bewerber in den letzten 3 Kalenderjahren 2015, 2016, 2017 folgende Anzahl von Mitarbeiter-/innen beschäftigt hat:
— mindestens 10 Mitarbeiter-/ innen,
— davon mindestens 4 Monteure, welche die ausgeschriebenen Leistungen erbringen können.
Für die Erklärungen stellt der AG Formblätter unter https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp zur Verfügung.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, gem. § 15 Abs. 4 SektVO einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne mit den Bietern in Verhandlungen zu treten.
Näheres ist der Anlage zu entnehmen.
Mehr anzeigen
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Nettoauftragssumme und Mängelbürgschaft in Höhe von 5 % der Nettoabrechnungssumme eines in der...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Nettoauftragssumme und Mängelbürgschaft in Höhe von 5 % der Nettoabrechnungssumme eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers mit allgemeinem Gerichtsstand in Deutschland. Bei Rahmenverträgen kann sich diese Regelung auf die Einzelabrufe beziehen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Künftige Bietergemeinschaften müssen den „Teilnahmeantrag“ als Bewerbergemeinschaft einreichen. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Im Übrigen wird auf die Festlegungen in Ziff. III.1.1) verwiesen.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Vertragsgestaltung erfolgt als Pauschalpreisvertrag für die Wartung und Inspektion und für sonstige Leistungen sowie als Einheitspreisvertrag für die zu...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Vertragsgestaltung erfolgt als Pauschalpreisvertrag für die Wartung und Inspektion und für sonstige Leistungen sowie als Einheitspreisvertrag für die zu erbringenden Instandhaltungsleistungen auf der Basis eines verpreisten Leistungsverzeichnisses ohne Preisgleitklausel für Stoffe und Lohn.
Das einzusetzende Personal im Sicherheitsbereich gem. § 8 LuftSiG muss bei Leistungsbeginn gem. § 7 LuftSiG sicherheitsüberprüft sein.
Regeln und Kriterien für die Vergabe der auf einem Rahmenvertrag beruhenden Einzelaufträge werden in der Aufforderung zur Angebotsabgabe näher definiert.
Näheres ist der Anlage zu entnehmen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-29
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-07-31 📅
“1)
Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB u. der SektVO durch. Durch diese...”
1)
Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB u. der SektVO durch. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2)
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EB-2018-0176 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 14.01.2018, 11:00 Uhr eingehen. Der AG wird sämtliche Informationen zu Vergabeverfahren auf der o.g. Vergabeplattform veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, sich täglich über den vorbenannten Link über den aktuellen Stand zu informieren.
3)
Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA vollständig auszufüllen ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BewGe o. dem bevollmächtigten Vertreter vollständig auszufüllen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter handelt, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BewGe beizufügen.
4)
Die TNA u. deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat unter Nutzung der Funktionalitäten der Vergabeplattform unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EB-2018-0176 zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle - die Übersendung in Papierform oder anderer elektronischer Form ist nicht zulässig). Es sind die auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichten Formblätter zu verwenden u. ggf. durch geforderte Angaben, Erklärungen u. Nachweise zu ergänzen.
5)
Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
6)
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
7)
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
8)
Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
9)
Der AG wird die ausgewählten Bewerber nach Abschluss des TNW zeitnah zur Abgabe des Angebots auffordern. Er wird die Angebote ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestanforderungen nicht erfüllen. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass in den Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen nur Vorgaben oder Festlegungen, die ausdrücklich auch als verbindliche Anforderung in den Vergabeunterlagen gekennzeichnet sind, als verbindliche Anforderungen im Sinne der Rechtsprechung gelten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1617📞
Fax: +49 331866-1652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden;
2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;
3) Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;
4) Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Verabekammer des Landes Brandenburg un ter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen;
5) Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Näheres ist der Anlage zu entnehmen.
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Quelle: OJS 2018/S 247-571467 (2018-12-20)