Bereitstellung von Projektmanagement-, Support- und Realisierungskapazitäten zwecks — Strategischer und operativer Planung der Architektur des BW-IS (Architekturmanagement), — Konzeptionelle Erarbeitung fachspezifischer und IT-spezifischer Lösungen – in der Regel in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern der administrativen Facheinheiten (Plan), — Steuerung der Realisierung umsetzungsreifer Konzeptionen (Build), — Kontakt zum externen Serviceprovider; der externe Serviceprovider ist insbesondere mit der Durchführung der im BW-IS anfallenden Betriebs- und Implementierungsleis-tungen beauftragt (Run), — Nachhaltige Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der BW-IS IT Landschaft.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-07-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwareprogrammierung und -beratung
Referenznummer: 332/2018/4404740
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung von Projektmanagement-, Support- und Realisierungskapazitäten zwecks
— Strategischer und operativer Planung der Architektur des BW-IS (Architekturmanagement),
— Konzeptionelle Erarbeitung fachspezifischer und IT-spezifischer Lösungen – in der Regel in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern der administrativen Facheinheiten (Plan),
— Steuerung der Realisierung umsetzungsreifer Konzeptionen (Build),
— Kontakt zum externen Serviceprovider; der externe Serviceprovider ist insbesondere mit der Durchführung der im BW-IS anfallenden Betriebs- und Implementierungsleis-tungen beauftragt (Run),
— Nachhaltige Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der BW-IS IT Landschaft.
Bereitstellung von Projektmanagement-, Support- und Realisierungskapazitäten zwecks
— Strategischer und operativer Planung der Architektur des BW-IS (Architekturmanagement),
— Konzeptionelle Erarbeitung fachspezifischer und IT-spezifischer Lösungen – in der Regel in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern der administrativen Facheinheiten (Plan),
— Steuerung der Realisierung umsetzungsreifer Konzeptionen (Build),
— Kontakt zum externen Serviceprovider; der externe Serviceprovider ist insbesondere mit der Durchführung der im BW-IS anfallenden Betriebs- und Implementierungsleis-tungen beauftragt (Run),
— Nachhaltige Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der BW-IS IT Landschaft.
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-07-06 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-10 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 130-296907
ABl. S-Ausgabe: 130
Zusätzliche Informationen
Die Bieter haben sich unmittelbar nach dem Download / Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu versichern. Sofern die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unvoll-ständigkeiten, Unklarheiten oder Formulierungen, die im Widerspruch zu vergaberechtlichen Best-immungen stehen, enthalten, hat der Bieter den Auftraggeber hierüber umgehend zu informieren.
Etwaige Verfahrensrügen gemäß § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Der Bieter ist verpflichtet, die Vollständigkeit und Lesbarkeit aller Unterlagen unverzüglich zu über-prüfen. Nur so verbleibt der Vergabestelle ausreichend Zeit und Gelegenheit, angemessen auf die Anzeigen und Hinweise zu reagieren, dies allen Bietern im Rahmen der gebotenen Verfahrenstransparenz und Gleichbehandlung mitzuteilen und so die Möglichkeit zu geben, diese Aspekte bei der Angebotserstellung rechtzeitig zu berücksichtigen. Der Bieter hat das Recht, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einzuleiten. Hierbei sind die Vorschriften gem. §§ 160 ff GWB zu beachten, insbesondere gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB die 15-tägige Frist nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Die Bieter haben sich unmittelbar nach dem Download / Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu versichern. Sofern die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unvoll-ständigkeiten, Unklarheiten oder Formulierungen, die im Widerspruch zu vergaberechtlichen Best-immungen stehen, enthalten, hat der Bieter den Auftraggeber hierüber umgehend zu informieren.
Etwaige Verfahrensrügen gemäß § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Der Bieter ist verpflichtet, die Vollständigkeit und Lesbarkeit aller Unterlagen unverzüglich zu über-prüfen. Nur so verbleibt der Vergabestelle ausreichend Zeit und Gelegenheit, angemessen auf die Anzeigen und Hinweise zu reagieren, dies allen Bietern im Rahmen der gebotenen Verfahrenstransparenz und Gleichbehandlung mitzuteilen und so die Möglichkeit zu geben, diese Aspekte bei der Angebotserstellung rechtzeitig zu berücksichtigen. Der Bieter hat das Recht, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einzuleiten. Hierbei sind die Vorschriften gem. §§ 160 ff GWB zu beachten, insbesondere gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB die 15-tägige Frist nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung von Projektmanagement-, Support- und Realisierungskapazitäten zwecks
— Strategischer und operativer Planung der Architektur des BW-IS (Architekturmanagement),
— Konzeptionelle Erarbeitung fachspezifischer und IT-spezifischer Lösungen – in der Regel in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern der administrativen Facheinheiten (Plan),
— Steuerung der Realisierung umsetzungsreifer Konzeptionen (Build),
— Kontakt zum externen Serviceprovider; der externe Serviceprovider ist insbesondere mit der Durchführung der im BW-IS anfallenden Betriebs- und Implementierungsleis-tungen beauftragt (Run),
— Nachhaltige Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der BW-IS IT Landschaft.
Siehe auch Anlage 1: Beratungs- und Programmierleistungen für das Betriebswirtschaftliche Informationssystem des DLR
Geschätzter Wert ohne MwSt: 4 344 480 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: Maximal 2 Optionen à einem Jahr
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung der entsprechenden beruflichen Qualifikation(en), wie gefordert, siehe Anlage 1: Beratungs- und Programmierleistungen für das Betriebswirtschaftliche Informationssystem des DLR, Seite 5-10 Erklärung zum Unternehmen Erklärung zu Anzahl der Beschäftigten des DLR
Auflistung der entsprechenden beruflichen Qualifikation(en), wie gefordert, siehe Anlage 1: Beratungs- und Programmierleistungen für das Betriebswirtschaftliche Informationssystem des DLR, Seite 5-10 Erklärung zum Unternehmen Erklärung zu Anzahl der Beschäftigten des DLR
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Erklärung zum Gesamtumsatz
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Erfahrung in der Durchführung der Leistung und entsprechende berufliche Qualifikation(en), wie gefordert, siehe Anlage 1: Beratungs- und Programmierleistungen für das Betriebswirtschaftliche Informationssystem des DLR, Seite 5-10
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Siehe Anlage 1: Beratungs- und Programmierleistungen für das Betriebswirtschaftliche Informationssystem des DLR
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 4 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2018-08-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Köln
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität und Zusammenarbeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Preis (Gewichtung): 0 %, da Zielpreis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Eingetragener Verein
Kontakt
Kontaktperson: Werner Willems
Internetadresse: www.dlr.de🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E62273889🌏
Die Bieter haben sich unmittelbar nach dem Download / Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu versichern. Sofern die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unvoll-ständigkeiten, Unklarheiten oder Formulierungen, die im Widerspruch zu vergaberechtlichen Best-immungen stehen, enthalten, hat der Bieter den Auftraggeber hierüber umgehend zu informieren.
Die Bieter haben sich unmittelbar nach dem Download / Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu versichern. Sofern die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unvoll-ständigkeiten, Unklarheiten oder Formulierungen, die im Widerspruch zu vergaberechtlichen Best-immungen stehen, enthalten, hat der Bieter den Auftraggeber hierüber umgehend zu informieren.
Etwaige Verfahrensrügen gemäß § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Der Bieter ist verpflichtet, die Vollständigkeit und Lesbarkeit aller Unterlagen unverzüglich zu über-prüfen. Nur so verbleibt der Vergabestelle ausreichend Zeit und Gelegenheit, angemessen auf die Anzeigen und Hinweise zu reagieren, dies allen Bietern im Rahmen der gebotenen Verfahrenstransparenz und Gleichbehandlung mitzuteilen und so die Möglichkeit zu geben, diese Aspekte bei der Angebotserstellung rechtzeitig zu berücksichtigen. Der Bieter hat das Recht, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einzuleiten. Hierbei sind die Vorschriften gem. §§ 160 ff GWB zu beachten, insbesondere gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB die 15-tägige Frist nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Der Bieter ist verpflichtet, die Vollständigkeit und Lesbarkeit aller Unterlagen unverzüglich zu über-prüfen. Nur so verbleibt der Vergabestelle ausreichend Zeit und Gelegenheit, angemessen auf die Anzeigen und Hinweise zu reagieren, dies allen Bietern im Rahmen der gebotenen Verfahrenstransparenz und Gleichbehandlung mitzuteilen und so die Möglichkeit zu geben, diese Aspekte bei der Angebotserstellung rechtzeitig zu berücksichtigen. Der Bieter hat das Recht, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einzuleiten. Hierbei sind die Vorschriften gem. §§ 160 ff GWB zu beachten, insbesondere gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB die 15-tägige Frist nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung von Projektmanagement-, Support- und Realisierungskapazitäten zwecks
— Strategischer und operativer Planung der Architektur des BW-IS (Architekturmanagement),
— Konzeptionelle Erarbeitung fachspezifischer und IT-spezifischer Lösungen – in der Regel in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern der administrativen Facheinheiten (Plan),
— Steuerung der Realisierung umsetzungsreifer Konzeptionen (Build),
— Kontakt zum externen Serviceprovider; der externe Serviceprovider ist insbesondere mit der Durchführung der im BW-IS anfallenden Betriebs- und Implementierungsleistungen beauftragt (Run),
— Nachhaltige Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der BW-IS IT Landschaft.
Bereitstellung von Projektmanagement-, Support- und Realisierungskapazitäten zwecks
— Strategischer und operativer Planung der Architektur des BW-IS (Architekturmanagement),
— Konzeptionelle Erarbeitung fachspezifischer und IT-spezifischer Lösungen – in der Regel in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern der administrativen Facheinheiten (Plan),
— Steuerung der Realisierung umsetzungsreifer Konzeptionen (Build),
— Kontakt zum externen Serviceprovider; der externe Serviceprovider ist insbesondere mit der Durchführung der im BW-IS anfallenden Betriebs- und Implementierungsleistungen beauftragt (Run),
— Nachhaltige Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der BW-IS IT Landschaft.
Gesamtwert des Auftrags: 4 344 480 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Die Bieter haben sich unmittelbar nach dem Download/Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu versichern. Sofern die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unvolständigkeiten, Unklarheiten oder Formulierungen, die im Widerspruch zu vergaberechtlichen Bestimmungen stehen, enthalten, hat der Bieter den Auftraggeber hierüber umgehend zu informieren.
Etwaige Verfahrensrügen gemäß § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Der Bieter ist verpflichtet, die Vollständigkeit und Lesbarkeit aller Unterlagen unverzüglich zu überprüfen. Nur so verbleibt der Vergabestelle ausreichend Zeit und Gelegenheit, angemessen auf die Anzeigen und Hinweise zu reagieren, dies allen Bietern im Rahmen der gebotenen Verfahrenstransparenz und Gleichbehandlung mitzuteilen und so die Möglichkeit zu geben, diese Aspekte bei der Angebotserstellung rechtzeitig zu berücksichtigen. Der Bieter hat das Recht, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einzuleiten. Hierbei sind die Vorschriften gem. §§ 160 ff GWB zu beachten, insbesondere gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB die 15-tägige Frist nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Die Bieter haben sich unmittelbar nach dem Download/Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu versichern. Sofern die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unvolständigkeiten, Unklarheiten oder Formulierungen, die im Widerspruch zu vergaberechtlichen Bestimmungen stehen, enthalten, hat der Bieter den Auftraggeber hierüber umgehend zu informieren.
Etwaige Verfahrensrügen gemäß § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Der Bieter ist verpflichtet, die Vollständigkeit und Lesbarkeit aller Unterlagen unverzüglich zu überprüfen. Nur so verbleibt der Vergabestelle ausreichend Zeit und Gelegenheit, angemessen auf die Anzeigen und Hinweise zu reagieren, dies allen Bietern im Rahmen der gebotenen Verfahrenstransparenz und Gleichbehandlung mitzuteilen und so die Möglichkeit zu geben, diese Aspekte bei der Angebotserstellung rechtzeitig zu berücksichtigen. Der Bieter hat das Recht, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einzuleiten. Hierbei sind die Vorschriften gem. §§ 160 ff GWB zu beachten, insbesondere gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB die 15-tägige Frist nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Kontakt zum externen Serviceprovider; der externe Serviceprovider ist insbesondere mit der Durchführung der im BW-IS anfallenden Betriebs- und Implementierungsleistungen beauftragt (Run),
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-12 📅
Name: BuCET AG
Postanschrift: Im Vorderlenzen 35
Postort: Idstein
Postleitzahl: 65510
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6126226455📞
E-Mail: info@bucet.de📧
Land: Hessen
🏙️
Internetadresse: www.bucet.de🌏
Name: DeconSoft
Postanschrift: Reiweg 37
Postort: Straßenhaus
Postleitzahl: 56587
Telefon: +49 263465989700📞
E-Mail: info@deconsoft.de📧
Land: Nordrhein-Westfalen
🏙️
Internetadresse: www.deconsoft.de🌏
Name: e-illusions
Postanschrift: Lindenstr. 15
Postort: Köln
Postleitzahl: 50674
Land: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name: Sylvia Pötzsch
Postanschrift: Talstr. 27 a
Postort: Burscheid
Postleitzahl: 51299
Name: Bit-p
Postanschrift: Am Ringofen 4
Postort: Wuppertal
Postleitzahl: 42327
Gesamtwert des Auftrags: 4 344 480 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Bieter haben sich unmittelbar nach dem Download/Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu versichern. Sofern die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unvolständigkeiten, Unklarheiten oder Formulierungen, die im Widerspruch zu vergaberechtlichen Bestimmungen stehen, enthalten, hat der Bieter den Auftraggeber hierüber umgehend zu informieren.
Die Bieter haben sich unmittelbar nach dem Download/Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu versichern. Sofern die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unvolständigkeiten, Unklarheiten oder Formulierungen, die im Widerspruch zu vergaberechtlichen Bestimmungen stehen, enthalten, hat der Bieter den Auftraggeber hierüber umgehend zu informieren.
Der Bieter ist verpflichtet, die Vollständigkeit und Lesbarkeit aller Unterlagen unverzüglich zu überprüfen. Nur so verbleibt der Vergabestelle ausreichend Zeit und Gelegenheit, angemessen auf die Anzeigen und Hinweise zu reagieren, dies allen Bietern im Rahmen der gebotenen Verfahrenstransparenz und Gleichbehandlung mitzuteilen und so die Möglichkeit zu geben, diese Aspekte bei der Angebotserstellung rechtzeitig zu berücksichtigen. Der Bieter hat das Recht, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einzuleiten. Hierbei sind die Vorschriften gem. §§ 160 ff GWB zu beachten, insbesondere gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB die 15-tägige Frist nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Der Bieter ist verpflichtet, die Vollständigkeit und Lesbarkeit aller Unterlagen unverzüglich zu überprüfen. Nur so verbleibt der Vergabestelle ausreichend Zeit und Gelegenheit, angemessen auf die Anzeigen und Hinweise zu reagieren, dies allen Bietern im Rahmen der gebotenen Verfahrenstransparenz und Gleichbehandlung mitzuteilen und so die Möglichkeit zu geben, diese Aspekte bei der Angebotserstellung rechtzeitig zu berücksichtigen. Der Bieter hat das Recht, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einzuleiten. Hierbei sind die Vorschriften gem. §§ 160 ff GWB zu beachten, insbesondere gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB die 15-tägige Frist nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.