Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Ergänzend zu 4.3.1 des Bewerberbogens:
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten 5 Jahren erbrachten Dienstleistungen aufzulisten.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
a) Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis) (a1-a5):
A1) Art der Maßnahme (Handelt es sich bei der Beratungsleistung thermischen Bauphysik um ein Nicht-Wohn-Gebäude mit Doppelfassade?);
A2) Komplexität der bauphysikalischen Leistung (Ist im Referenzprojekt ein Raum mit einem Raumvolumen größer gleich 8 000 m vorhanden? Sind im Referenzprojekt zusammenhängende Glasfassadenflächen von größer gleich 4 000 m vorhanden? Befinden sich im Referenzprojekt mehr als 3 thermisch unterschiedlich zu behandelnde Funktionsbereiche angrenzend an eine Glasfassade und benachbart zu Räumen, an die nach technischen Regelwerken Anforderungen an das Raumklima gestellt werden?);
A3) Wurde eine Simulation des sommerlichen Wärmeschutzes durchgeführt?;
A4) Wurde eine Wärmebrückensimulation durchgeführt? Wurde eine Wärmebrückensimulation in 3D durchgeführt?;
A5) Handelt es sich beim Referenzprojekt um ein Nicht-Wohngebäude mit einem Heizwärmebedarf von kleiner gleich 15 kWh/(ma)
c) Daten (Erbringungszeitraum und Leistungsumfang): Gerechnet vom Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags am 10.9.2018 darf die Abnahme der Leistungen der Referenz nicht länger als 5 Jahre zurückliegen und somit nicht vor dem 10.9.2013 erfolgt sein. Sollte keine dokumentierte Abnahme erfolgt sein, ist das Datum der Schlusszahlung maßgeblich. Ältere Referenzen und Referenzen bei denen nicht wenigstens die Leistungsphasen 1 bis einschließlich 5 vollständig abgenommen oder schlussgezahlt wurden, werden mit insgesamt 0 Punkten gewertet.
Die Auflistung ist auf max. 3 Projekte zu beschränken. Es werden insgesamt nur 3 Referenzen gewertet. Auch bei Unternehmen, die Kapazitäten eines oder mehrerer weiterer Unternehmen in Anspruch nehmen oder für den Fall von Bewerbergemeinschaften dürfen nicht mehr als 3 Referenzen angegeben werden. Werden mehr als 3 Referenzen angegeben, werden nur die 3 jüngsten bewertet.
Das Alter bestimmt sich nach dem Zeitpunkt der Abnahme bzw. hilfsweise der Schlusszahlung. Die übrigen Referenzen bleiben unberücksichtigt (vollständige Bewertungshinweise siehe 18D1292_Eignungsmatrix_Referenzbewertung und 18D1292_Eignungsmatrix).
Ergänzend zu 4.3.2 des Bewerberbogens:
Technische Fachkräfte oder technische Stellen sind Personen, die über einen akademischen Abschluss (Diplom, Master oder gleichwertig) verfügen; Es erfolgt keine Differenzierung zwischen Hochschul- und Universitätsabschluss. (vollständige Bewertungshinweise siehe 18D1292_Eignungsmatrix).
Ergänzend zu 4.3.4 des Bewerberbogens:
Gefordert werden Nachweise über einen akademischen Abschluss (Diplom, Master oder gleichwertig); Es erfolgt keine Differenzierung zwischen Hochschul- und Universitätsabschluss.
Zusätzlich wird ein Ausbildungsnachweis zur Energieausweiserstellung gem. EnEV für Nicht-Wohngebäude gefordert.
Der/ die verantwortliche(n) Berufsangehörige(n) sind die Inhaber/in oder die Führungskräfte des Unternehmens gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV (vollständige Bewertungshinweise siehe 18D1292_Eignungsmatrix).