Beschreibung der Beschaffung
NRW.Innovationspartner-Projekt
Im Oktober 2016 hatte das Land NRW den Förderaufruf zur Steigerung der Innovationsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) „NRW.Innovationspartner“ gestartet. Der Aufruf richtete sich an die neun Wirtschaftsregionen in NRW, um bereits vorhandene Innovationsstrukturen zu stärken und ein ganzheitliches Beratungs- und Unterstützungssystem für KMU in den Regionen zu etablieren. Der Aufruf verfolgte 2 konkrete Ziele:
— Stärkung der regionalen Innovationsstrukturen, um die Innovationskraft der KMU zu steigern,
— Steigerung der Qualität der Innovationsberatung für KMU mit den Schwerpunkten Innovationsmanagement, Förderberatung und Technologietransfer.
In jeder der neun Wirtschaftsregionen von NRW hat ein regionaler Akteur auf Basis seiner für den Förderaufruf eingereichten Bewerbung inklusive Projektskizze die Rolle des Verbundkoordinators, des sog. regionalen Innovationspartner (Reg.IP), übernommen.
Die zunächst bis Mitte 2018 befristete Förderung der Reg.IP wird gemäß einer Entscheidung des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE), das zwischenzeitlich die Zuständigkeit vom bisher zuständigen Wissenschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen übernommen hatte, bis Ende 2021 fortgesetzt (Ausbauphase).
Aufbauend auf den bisherigen Zielen des NRW.Innovationspartner steht in der Ausbauphase der Nutzen für KMU in den Regionen noch stärker im Fokus und soll u. a. durch ein vernetztes Arbeiten mit weiteren Akteuren für Innovation und Digitalisierung sowie durch zusätzliche Veranstaltungen vor Ort flankiert werden. Die Verbundkoordinatoren haben im Rahmen der zwischenzeitlich bereits bewilligten Förderanträge für die Ausbauphase entsprechende Projektskizzen erarbeitet.
Back Office NRW.Innovationspartner (BO.IP)
Flankierend zur Förderung der regionalen Strukturen wurde ein zentrales Back Office NRW.Innovationspartner (BO.IP) aufgebaut und eingerichtet, das die neun Wirtschaftsregionen bei der Umsetzung ihrer Vorhaben beim „NRW.Innovationspartner“ begleitet und unterstützt.
Diese Aufgabe hatte die NRW.BANK seinerzeit im Auftrag des Wissenschaftsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen übernommen. Bei der Umsetzung greift die NRW.BANK auf ihre eigenen Kompetenzen zurück. Zur Erbringung von explizit benannten sog. innovationsbezogenen Dienstleistungen, die nicht im Kerngeschäft der NRW.BANK liegen, hat die NRW.BANK einen bis zum 31.12.2018 befristeten Unterauftrag für Beratungsleistungen im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung vergeben.
Im Zuge der Fortsetzung der Förderung der Reg.IP hat das nunmehr zuständige MWIDE entschieden, auch in der Ausbauphase weiterhin ausdrücklich auf die Kombination regionaler Kompetenz und zentraler Unterstützung durch das BO.IP zu setzen.
Demzufolge ist die erneute Vergabe eines Unterauftrages im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung für den Zeitraum 2019-2021 erforderlich.
Dementsprechend sucht die NRW.BANK für die im Rahmen des Back Office NRW.Innovationspartner zu erbringenden „Innovationsbezogenen Dienstleistungen“ für den Zeitraum vom 1.1.2019 bis 31.12.2021 die externe Unterstützung durch ein entsprechend qualifiziertes Beratungsunternehmen und bittet um Vorlage eines Angebots.
Das Angebot soll einen ersten Konzeptentwurf beinhalten, wie der Anbieter den unten genannten Leistungskatalog umsetzen will.
Der Konzeptentwurf und die weiter aufgeführten Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.