Im Oktober 2016 hatte das Land NRW den Förderaufruf zur Steigerung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) „NRW.Innovationspartner“ gestartet. Der Aufruf richtete sich an die neun Wirtschaftsregionen in Nordrhein-Westfalen, um bereits vorhandene Innovationsstrukturen zu stärken und ein ganzheitliches Beratungs- und Unterstützungssystem für KMU in den Regionen zu etablieren. Begleitend wurde ein zentrales Back Office eingerichtet, das die regionalen Angebote begleitet und unterstützt. Zu dessen Fortsetzung benötigt die NRW.BANK externe Unterstützung durch ein entsprechend qualifiziertes Beratungsunternehmen für den Zeitraum 2019-2021.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-04.
Auftragsbekanntmachung (2018-10-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
Referenznummer: 200-002939-00-101-79511
Kurze Beschreibung:
Im Oktober 2016 hatte das Land NRW den Förderaufruf zur Steigerung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) „NRW.Innovationspartner“ gestartet. Der Aufruf richtete sich an die neun Wirtschaftsregionen in Nordrhein-Westfalen, um bereits vorhandene Innovationsstrukturen zu stärken und ein ganzheitliches Beratungs- und Unterstützungssystem für KMU in den Regionen zu etablieren. Begleitend wurde ein zentrales Back Office eingerichtet, das die regionalen Angebote begleitet und unterstützt. Zu dessen Fortsetzung benötigt die NRW.BANK externe Unterstützung durch ein entsprechend qualifiziertes Beratungsunternehmen für den Zeitraum 2019-2021.
Im Oktober 2016 hatte das Land NRW den Förderaufruf zur Steigerung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) „NRW.Innovationspartner“ gestartet. Der Aufruf richtete sich an die neun Wirtschaftsregionen in Nordrhein-Westfalen, um bereits vorhandene Innovationsstrukturen zu stärken und ein ganzheitliches Beratungs- und Unterstützungssystem für KMU in den Regionen zu etablieren. Begleitend wurde ein zentrales Back Office eingerichtet, das die regionalen Angebote begleitet und unterstützt. Zu dessen Fortsetzung benötigt die NRW.BANK externe Unterstützung durch ein entsprechend qualifiziertes Beratungsunternehmen für den Zeitraum 2019-2021.
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-10-04 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-06 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 193-436545
ABl. S-Ausgabe: 193
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5Y7K2
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 720 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
NRW.Innovationspartner-Projekt
Im Oktober 2016 hatte das Land NRW den Förderaufruf zur Steigerung der Innovationsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) „NRW.Innovationspartner“ gestartet. Der Aufruf richtete sich an die neun Wirtschaftsregionen in NRW, um bereits vorhandene Innovationsstrukturen zu stärken und ein ganzheitliches Beratungs- und Unterstützungssystem für KMU in den Regionen zu etablieren. Der Aufruf verfolgte 2 konkrete Ziele:
Im Oktober 2016 hatte das Land NRW den Förderaufruf zur Steigerung der Innovationsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) „NRW.Innovationspartner“ gestartet. Der Aufruf richtete sich an die neun Wirtschaftsregionen in NRW, um bereits vorhandene Innovationsstrukturen zu stärken und ein ganzheitliches Beratungs- und Unterstützungssystem für KMU in den Regionen zu etablieren. Der Aufruf verfolgte 2 konkrete Ziele:
— Stärkung der regionalen Innovationsstrukturen, um die Innovationskraft der KMU zu steigern,
— Steigerung der Qualität der Innovationsberatung für KMU mit den Schwerpunkten Innovationsmanagement, Förderberatung und Technologietransfer.
In jeder der neun Wirtschaftsregionen von NRW hat ein regionaler Akteur auf Basis seiner für den Förderaufruf eingereichten Bewerbung inklusive Projektskizze die Rolle des Verbundkoordinators, des sog. regionalen Innovationspartner (Reg.IP), übernommen.
In jeder der neun Wirtschaftsregionen von NRW hat ein regionaler Akteur auf Basis seiner für den Förderaufruf eingereichten Bewerbung inklusive Projektskizze die Rolle des Verbundkoordinators, des sog. regionalen Innovationspartner (Reg.IP), übernommen.
Die zunächst bis Mitte 2018 befristete Förderung der Reg.IP wird gemäß einer Entscheidung des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE), das zwischenzeitlich die Zuständigkeit vom bisher zuständigen Wissenschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen übernommen hatte, bis Ende 2021 fortgesetzt (Ausbauphase).
Die zunächst bis Mitte 2018 befristete Förderung der Reg.IP wird gemäß einer Entscheidung des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE), das zwischenzeitlich die Zuständigkeit vom bisher zuständigen Wissenschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen übernommen hatte, bis Ende 2021 fortgesetzt (Ausbauphase).
Aufbauend auf den bisherigen Zielen des NRW.Innovationspartner steht in der Ausbauphase der Nutzen für KMU in den Regionen noch stärker im Fokus und soll u. a. durch ein vernetztes Arbeiten mit weiteren Akteuren für Innovation und Digitalisierung sowie durch zusätzliche Veranstaltungen vor Ort flankiert werden. Die Verbundkoordinatoren haben im Rahmen der zwischenzeitlich bereits bewilligten Förderanträge für die Ausbauphase entsprechende Projektskizzen erarbeitet.
Aufbauend auf den bisherigen Zielen des NRW.Innovationspartner steht in der Ausbauphase der Nutzen für KMU in den Regionen noch stärker im Fokus und soll u. a. durch ein vernetztes Arbeiten mit weiteren Akteuren für Innovation und Digitalisierung sowie durch zusätzliche Veranstaltungen vor Ort flankiert werden. Die Verbundkoordinatoren haben im Rahmen der zwischenzeitlich bereits bewilligten Förderanträge für die Ausbauphase entsprechende Projektskizzen erarbeitet.
Back Office NRW.Innovationspartner (BO.IP)
Flankierend zur Förderung der regionalen Strukturen wurde ein zentrales Back Office NRW.Innovationspartner (BO.IP) aufgebaut und eingerichtet, das die neun Wirtschaftsregionen bei der Umsetzung ihrer Vorhaben beim „NRW.Innovationspartner“ begleitet und unterstützt.
Flankierend zur Förderung der regionalen Strukturen wurde ein zentrales Back Office NRW.Innovationspartner (BO.IP) aufgebaut und eingerichtet, das die neun Wirtschaftsregionen bei der Umsetzung ihrer Vorhaben beim „NRW.Innovationspartner“ begleitet und unterstützt.
Diese Aufgabe hatte die NRW.BANK seinerzeit im Auftrag des Wissenschaftsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen übernommen. Bei der Umsetzung greift die NRW.BANK auf ihre eigenen Kompetenzen zurück. Zur Erbringung von explizit benannten sog. innovationsbezogenen Dienstleistungen, die nicht im Kerngeschäft der NRW.BANK liegen, hat die NRW.BANK einen bis zum 31.12.2018 befristeten Unterauftrag für Beratungsleistungen im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung vergeben.
Diese Aufgabe hatte die NRW.BANK seinerzeit im Auftrag des Wissenschaftsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen übernommen. Bei der Umsetzung greift die NRW.BANK auf ihre eigenen Kompetenzen zurück. Zur Erbringung von explizit benannten sog. innovationsbezogenen Dienstleistungen, die nicht im Kerngeschäft der NRW.BANK liegen, hat die NRW.BANK einen bis zum 31.12.2018 befristeten Unterauftrag für Beratungsleistungen im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung vergeben.
Im Zuge der Fortsetzung der Förderung der Reg.IP hat das nunmehr zuständige MWIDE entschieden, auch in der Ausbauphase weiterhin ausdrücklich auf die Kombination regionaler Kompetenz und zentraler Unterstützung durch das BO.IP zu setzen.
Demzufolge ist die erneute Vergabe eines Unterauftrages im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung für den Zeitraum 2019-2021 erforderlich.
Dementsprechend sucht die NRW.BANK für die im Rahmen des Back Office NRW.Innovationspartner zu erbringenden „Innovationsbezogenen Dienstleistungen“ für den Zeitraum vom 1.1.2019 bis 31.12.2021 die externe Unterstützung durch ein entsprechend qualifiziertes Beratungsunternehmen und bittet um Vorlage eines Angebots.
Dementsprechend sucht die NRW.BANK für die im Rahmen des Back Office NRW.Innovationspartner zu erbringenden „Innovationsbezogenen Dienstleistungen“ für den Zeitraum vom 1.1.2019 bis 31.12.2021 die externe Unterstützung durch ein entsprechend qualifiziertes Beratungsunternehmen und bittet um Vorlage eines Angebots.
Das Angebot soll einen ersten Konzeptentwurf beinhalten, wie der Anbieter den unten genannten Leistungskatalog umsetzen will.
Der Konzeptentwurf und die weiter aufgeführten Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 720 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder einen Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (z. B. Gewerbeanmeldung) beigefügt. Bei ausländischen Bietern sind vergleichsweise Bescheinigungen vorzulegen. Der Nachweis darf nicht älter als 3 Monate sein.
Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder einen Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (z. B. Gewerbeanmeldung) beigefügt. Bei ausländischen Bietern sind vergleichsweise Bescheinigungen vorzulegen. Der Nachweis darf nicht älter als 3 Monate sein.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-11-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3055📞
Fax: +49 221147-2891 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.