Bereederung des Forschungskutters Littorina

GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel

Bereederung des Forschungskutter Littorina

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-20.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-08-20 Auftragsbekanntmachung
2018-09-17 Ergänzende Angaben
2018-10-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-08-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen mit Forschungsschiffen
Referenznummer: 0039-2018
Kurze Beschreibung: Bereederung des Forschungskutter Littorina
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen mit Forschungsschiffen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel
Postanschrift: Wischhofstr. 1-3
Postleitzahl: 24148
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.geomar.de 🌏
E-Mail: bbabbe@geomar.de 📧
Telefon: +49 431-600-2698 📞
Fax: +49 431-600-1525 📠
URL der Dokumente: https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1655676a348-77951e026f157c98 🌏
URL der Teilnahme: http://www.tender24.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-20 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-23 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 161-368399
ABl. S-Ausgabe: 161
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bereederung des Forschungskutters Littorina. Die detaillierten Angaben bezüglich dieser Ausschreibung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann einseitig von GEOMAR um weitere 3 x 12 Monate verlängert werden. Die Ausübung der Vertragsverlängerungsoption wird dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich angezeigt. Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt somit 48 Monate.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung
Kiel

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Nachweis und Erklärungen sind vorzulegen:
3.1.1.1 Aussagekräftige Unternehmensdarstellung des sich bewerbenden Unternehmens (max. 2 DIN-A-4-Seiten)
3.1.1.2 Eigenerklärung über Wohnsitznahme
3.1.1.3 Nachweis über die aktuelle Eintragung in der Berufsgenossenschaft
3.1.1.4 Eigenerklärung zur Feststellung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
3.1.1.5 Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
3.1.1.6 Bestätigung der Ausführungsfrist
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nur um Stichworte bzw. nur um gekürzte Textbausteine handelt. Für die vollumfänglichen Erläuterungen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
3.1.2.1 Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart.
3.1.2.2 Eigenerklärung zur Anzahl von Beschäftigten
3.1.2.3 Eigenerklärung aus der hervorgeht, dass der Auftragnehmer seine MitarbeiterInnen gemäß Mindestlohngesetz entlohnt oder gemäß Tariflohn bezahlt
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nur um Stichworte bzw. nur um gekürzte Textbausteine handelt. Für die vollumfänglichen Erläuterungen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
3.1.3.1 Angabe des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals
3.1.3.2 Eigenerklärung, dass das vorgesehene Personal die Bordsprache „Deutsch“
In Wort und Schrift einwandfrei beherrscht und versteht.
3.1.3.3 Eigenerklärung, dass Erfahrungen mit der Bedienung komplexer Gerätschaften bestehen
3.1.3.4 Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems
3.1.3.5 Angabe mind. einer Referenz inkl. der entsprechenden Spezifikationen
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nur um Stichworte bzw. nur um gekürzte Textbausteine handelt. Für die vollumfänglichen Erläuterungen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-09-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abteilung Einkauf
Internetadresse: www.geomar.de 🌏
Dokumente URL: https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1655676a348-77951e026f157c98 🌏
URL der Teilnahme: www.tender24.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Kommunikation:
Die Kommunikation im Verfahren ist in deutscher Sprache abzufassen.
Jede Kommunikation im Verfahren ist ausschließlich in elektronischer Textform über Tender24.de zugelassen.
Die Frist für Bieterfragen wird auf den 17.9.2018 festgelegt. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage- Antwortkatalog erfasst und über Tender24.de zur Verfügung gestellt. Die abschließende Fassung des Frage- Antwortkataloges wird nach dem Fristende für die Einreichung von Bieterfragen, spätestens jedoch 6 Tage vor Angebotsschluss allen Bewerbern bzw. Bieter über Tender24.de zur Verfügung gestellt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB), Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.
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Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
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Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2018/S 161-368399 (2018-08-20)
Ergänzende Angaben (2018-09-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-17 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 180-408766
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 161-368399
ABl. S-Ausgabe: 180
Quelle: OJS 2018/S 180-408766 (2018-09-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-01)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 190-430262
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 180-408766
ABl. S-Ausgabe: 190
Zusätzliche Informationen
Dieses Vergabeverfahren musste aufgehoben werden. Es wurde daher kein Auftrag erteilt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bereederung des Forschungskutters Littorina. Die daillierten Angaben bezüglich dieser Ausschreibung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zumAblauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB), Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2018/S 190-430262 (2018-10-01)