Bereitstellung einer Online-Plattform, welche Gesundheitsmaßnahmen verschiedener Leistungserbringer für die BVG-Mitarbeiter bei einem Anbieter bündelt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-15.
Auftragsbekanntmachung (2018-10-15) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) / Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR), Bereich Einkauf/Materialwirtschaft, FEM-E2 (iPLZ: 42200)”
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Einkauf/Materialwirtschaft, FEM-SE2 (iPLZ: 42300), Herr Reddig
E-Mail: einkauf.se2@bvg.de📧
Fax: +49 3025620348 📠
Region: Berlin🏙️
URL: http://www.BVG.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergabe/Europaweite-Vergaben🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bereitstellung eines Gesundheitsportals für die BVG AöR
Produkte/Dienstleistungen: Sportbezogene Dienstleistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Bereitstellung einer Online-Plattform, welche Gesundheitsmaßnahmen verschiedener Leistungserbringer für die BVG-Mitarbeiter bei einem Anbieter bündelt.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sporttraining oder Aerobic📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Diensteanbieter📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Bereitstellung der Online-Plattform
— Bereitstellung einer Online-Plattform, welche Gesundheitsmaßnahmen verschiedener Leistungserbringer bündelt und den...”
Beschreibung der Beschaffung
Bereitstellung der Online-Plattform
— Bereitstellung einer Online-Plattform, welche Gesundheitsmaßnahmen verschiedener Leistungserbringer bündelt und den Beschäftigten der BVG zur Verfügung stellt. Dazu gehören folgende Gesundheitsmaßnahmen (siehe unten für Details):
Zertifizierte Präventionsangebote nach §§ 20 und 20b SGB V
Hotelaufenthalt mit Gesundheitsmaßnahmen („Gesundheitshotel“)
Bike-Sharing-Angebote
— darüber hinaus müssen weitere Angebote in der Plattform bei Bedarf integrierbar sein.
— die Online-Plattform muss auf Kosten des Anbieters an die Anforderungen und das Corporate Design (Design; Benutzerfreundlichkeit) der BVG angepasst werden. Die BVG liefert z. B. Vorgaben hinsichtlich Corporate Design, nutzbare Logos und das Farbschema.
— die Online-Plattform muss die Möglichkeit bieten, Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements der BVG flexibel über ein Kursmanagement zu integrieren. Die Angebote müssen flexibel mit wenigen Klicks bearbeitet und aktualisiert werden können.
— auch die Integration weiterer von der BVG vorgegebener Maßnahmen muss von Anfang an und auch nachträglichwährend der Vertragslaufzeit möglich sein.
— Vertragspartner der BVG für die Nutzung der Präventionsangebote, des Gesundheitshotels und der Bike-Sharing-Angebote ist ausschließlich der Anbieter der Online-Plattform. Mit den entsprechenden Leistungserbringern hat die BVG keine geschäftlichen Beziehungen.
— das Online-Portal bildet einschränkbar alle Gesundheitsmaßnahmen ab, welche die Beschäftigten direkt über das Online-Portal buchen können.
— für eine komfortable Nutzung müssen zahlreiche Filter- und Suchoptionen zur Verfügung stehen.
— die Kommunikation zwischen Beschäftigten und Leistungserbringern erfolgt ausschließlich über die Plattform (z. B. Terminvereinbarung für einen Kurs).
— in Ausnahmefällen muss es möglich sein, dass Beschäftigte einen Gutschein für eine fest definierte Leistung generieren und diesen bei einem Drittanbieter einlösen können.
— die Online-Plattform muss auch als App zur Verfügung stehen und kann von den Beschäftigten per Smartphone verwendet werden.
— die Online-Plattform muss barrierefrei sein.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-02-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die BVG hat die einseitige Möglichkeit/Option, den Vertrag bis max.31.12.2021 fortzuführen.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die BVG hat die einseitige Möglichkeit/Option, den Vertrag bis max.31.12.2021 fortzuführen.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung kann entweder durch Eintrag im ULV-Berlin und zusätzlich durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung Variante 2“, durch Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer-und Dienstleistungsbereich und zusätzlich durch Vorlage der „Eigenerklärung Variante 3“ und für Bieter/Bewerber, die nicht in den vorgenannten Datenbanken eingetragen sind durch Vorlage des Formblattes„ Eigenerklärung zur Eignung Variante 1" erfolgen.
Weiter hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer das Formblatt Verpflichtungserklärung gem. § 47 SektVO (soweit anwendbar) mit dem Angebot unter Pkt. I dieser Bekanntmachung genannten Stelle einzureichen.
Die Vergabeunterlagen zur Teilannahme am Verfahren sind selbstständig unter dem angegebenen Link zum Download(Ziff.1.3.) herunterzuladen.
Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie LV-Änderungen, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link bereitgestellt. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte,geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten. Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht. Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen und Nachweise für alle an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen abzugeben. Beabsichtigt ein Bieter, sich für die Erlangung der Eignung auf Drittunternehmen zu berufen, so ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des benannten Drittunternehmens vorzulegen, aus der sich ergibt, dass der Bieter über die in Frage kommenden Kapazitäten des Drittunternehmens verfügen kann. Dies gilt auch für die Berufung auf Kapazitäten konzernverbundener Drittunternehmen. Hinweis: Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Von den Bietern sind in der oben beschriebenen Form („Eigenerklärung zur Eignung Varianten 1-3“)
u. a. Erklärungen zu folgenden Themen abzugeben:
— Kenntnis von etwaigen Eintragungen im Berliner Korruptionsregister,
— Eintragung in das Berufs-/Handelsregister,
— Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer oder Zugehörigkeitsbescheinigung derzuständigen Industrie- und Handelskammer,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
— über die Zahlung der Beiträge an die Krankenkasse und sonstige Sozialversicherungsträger,
— über die Zahlung von Steuern.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Insolvenz und Liquidation,
— Bestehen und Höhe einer Betriebshaftpflicht-/Berufshaftpflichtversicherung,
— Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Insolvenz und Liquidation,
— Bestehen und Höhe einer Betriebshaftpflicht-/Berufshaftpflichtversicherung,
— Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— zum Gewerbezentralregister,
— Verpflichtungserklärung gem. § 47 SektVO (soweit anwendbar).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter (inkl. Geschäftsleitung),
— durchgängige Erreichbarkeit des Ansprechpartners während der gängigen Bürozeiten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter (inkl. Geschäftsleitung),
— durchgängige Erreichbarkeit des Ansprechpartners während der gängigen Bürozeiten werktags 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr (Eigenerklärung),
— mindestens 3 vergleichbare Referenz (ab 2015).
Alle Referenzen sind jeweils mit der Angabe der beauftragenden Firma inkl. Ansprechpartner, Laufzeit und Auftragswert zu benennen.
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn in einem öffentlichen oder privatrechtlichen Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern eine Gesundheitsplattform mit zertifizierten Präventionsangeboten nach § 20 und 20b SGB V eingerichtet und zur Verfügung gestellt wurde!
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Rechtsform, die eine gesamtschuldnerische Haftung der an der Bietergemeinschaft beteiligten Bieter gewährleistet”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-19
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-02-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-11-20
12:00 📅
“Achtung:
Angebotseinreichungsfrist: 19.11.2018, 23.59 Uhr mit Bezug auf die Vergabenummer FEM-SE2/18/1027.
Angebote von nicht geeigneten Bewerbern werden...”
Achtung:
Angebotseinreichungsfrist: 19.11.2018, 23.59 Uhr mit Bezug auf die Vergabenummer FEM-SE2/18/1027.
Angebote von nicht geeigneten Bewerbern werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen zur Teilnahme am Verfahren sind selbständig unter dem angegebenen Link zum Download (Ziff.1.3.) herunterzuladen.
Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie LV-Änderungen, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link bereitgestellt.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten.
Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Zuschlagskriterien:
Die fristgemäße Einreichung sämtlicher Unterlagen, Bestätigungen und Nachweise ist zwingende Voraussetzung für die weitere Wertung.
Die konkreten Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
—die Eignung von Subunternehmern ist mit der Angebotsabgabe anhand der in Ziff. III.1.1 –III.1.3 genannten Eignungskriterien nachzuweisen,
—bei Angebotsabgabe ist vom Bieter eine Tarif- und Mindestlohnerklärung i.S.v. § 1 BerlAVG für den Bieter sowie für seine Subunternehmer sowie eine Erklärung zur Förderung von Frauen gem. § 9 BerlAVG,§1Frauenförderverordnung Berlin (FFV) abzugeben,
— der Bieter verpflichtet sich im Zuge der Zuschlagserteilung eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Anlage 1 der Vergabeunterlagen zu unterzeichnen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB [Informations- und Wartepflicht] bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.