Bereitstellung und Transporte von Wechselladebrücken BDF-System von verschiedenen Beladeorten in Deutschland nach Jessheim, Norwegen, über Sammeldepots und wieder zu-rück im Rahmen von TRJE 2018 vom 18.10.2018 bis 07.11.2018 einschließlich Vor- und Nachbereitungszeiten
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-02.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bereitstellung/Transporte von Wechselladebrücken
B/E3FT/IT087_
Produkte/Dienstleistungen: Straßentransport/-beförderung📦
Kurze Beschreibung:
“Bereitstellung und Transporte von Wechselladebrücken BDF-System von verschiedenen Beladeorten in Deutschland nach Jessheim, Norwegen, über Sammeldepots und...”
Kurze Beschreibung
Bereitstellung und Transporte von Wechselladebrücken BDF-System von verschiedenen Beladeorten in Deutschland nach Jessheim, Norwegen, über Sammeldepots und wieder zu-rück im Rahmen von TRJE 2018 vom 18.10.2018 bis 07.11.2018 einschließlich Vor- und Nachbereitungszeiten
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Straßentransport/-beförderung📦
Ort der Leistung: Koblenz🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Beschreibung der Beschaffung:
“Bereitstellung und Transporte von Wechselladebrücken BDF-System von verschiedenen Beladeorten in Deutschland nach Jessheim, Norwegen, über Sammeldepots und...”
Beschreibung der Beschaffung
Bereitstellung und Transporte von Wechselladebrücken BDF-System von verschiedenen Beladeorten in Deutschland nach Jessheim, Norwegen, über Sammeldepots und wieder zu-rück im Rahmen von TRJE 2018 vom 18.10.2018 bis 07.11.2018 einschließlich Vor- und Nachbereitungszeiten
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2018-10-18 📅
Datum des Endes: 2018-11-07 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregister (in Kopie)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Bonitätsnachweis (Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, die zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 1 Monat sein...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Bonitätsnachweis (Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, die zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 1 Monat sein darf),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt (nicht älter als 12 Monate),
— Eigenerklärung über die Höhe des Gesamtumsatzes/ Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre,
— Ggf. weitere Eignungskriterien gem. Auftragsunterlagen,
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Nachweis Qualitätsmanagementsystem durch eine akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft nach aktueller Norm - derzeit DIN EN ISO 9001:2015,
— Ggf. weitere...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Nachweis Qualitätsmanagementsystem durch eine akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft nach aktueller Norm - derzeit DIN EN ISO 9001:2015,
— Ggf. weitere Eignungskriterien gem. Auftragsunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: Begründete Dringlichkeit gem. § 15 Abs. 3 VgV
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-23
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-09-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-08-23
16:20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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Quelle: OJS 2018/S 150-344565 (2018-08-02)