Bereitstellung von drei 10G-Standleitungen, die 3 Studienstandorte der Jade Hochschule in Wilhelmshaven, Oldenburg und Elsfleth sollen für den Hochschulintranetverkehr mit einem sog. 10GE-Ring verbunden werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bereitstellung von drei 10G-Standleitungen
VgV005/18
Produkte/Dienstleistungen: Netzwerke📦
Kurze Beschreibung:
“Bereitstellung von drei 10G-Standleitungen, die 3 Studienstandorte der Jade Hochschule in Wilhelmshaven, Oldenburg und Elsfleth sollen für den...”
Kurze Beschreibung
Bereitstellung von drei 10G-Standleitungen, die 3 Studienstandorte der Jade Hochschule in Wilhelmshaven, Oldenburg und Elsfleth sollen für den Hochschulintranetverkehr mit einem sog. 10GE-Ring verbunden werden.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 600 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth, Friedrich-Paffrath-Straße 101, 26389 Wilhelmshaven”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die 3 Verbindungsleitungen werden zwischen Wilhelmshaven-Oldenburg, Oldenburg-Elsfleth, Elsfleth-Wilhelmshaven benötigt, mit einer Leitungsgeschwindigkeit...”
Beschreibung der Beschaffung
Die 3 Verbindungsleitungen werden zwischen Wilhelmshaven-Oldenburg, Oldenburg-Elsfleth, Elsfleth-Wilhelmshaven benötigt, mit einer Leitungsgeschwindigkeit von 10 Gbits/s, einer Verfügbarkeit von 99,0 %, Störungsmeldungen 24/7 ganzjährig für eine Laufzeit von 5 Jahren.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 600 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung bzgl. Eintragung ins Handelsregister. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, auf Anforderung der Vergabestelle Vorlage von...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung bzgl. Eintragung ins Handelsregister. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, auf Anforderung der Vergabestelle Vorlage von Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug nicht älter als 3 Monate und Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der ausgeschriebenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der ausgeschriebenen vergleichbar sind. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, auf Anforderung der Vergabestelle Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
Eigenerklärung bzgl. Insolvenzverfahren und Liquidation;
Eigenerklärung dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, auf Anforderung der Vergabestelle Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse, des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, auf Anforderung der Vergabestelle Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung bzgl. der Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung bzgl. der Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, auf Anforderung der Vergabestelle Vorlage dreier Referenznachweise aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die die sich aus den Vergabeunterlagen (Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen) im einzelnen ergebenden Mindestangaben enthält Eigenerklärung dazu, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, auf Anforderung der Vergabestelle Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die voll funktionsfähige Bereitstellung spätestens in der 2. KW 2019 muss garantiert werden. (Ausschlusskriterium) Andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-17
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-10-26 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-17
10:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRRYLC8
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag des Bieters ein Nachprüfungsverfahren bei der unter VI.4.1) benannten Vergabekammer eingeleitet...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag des Bieters ein Nachprüfungsverfahren bei der unter VI.4.1) benannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 GWB. Danach muss der Bieter folgende
Fristen beachten:
— Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften muss der Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, muss der Bieter spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss der Bieter spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
— nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge des Bieters nicht abhelfen zu wollen, muss der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen einen Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der unter Ziffer VI.4.1) benannten Vergabekammer stellen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Nachprüfungsantrag unzulässig
(§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist außerdem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Vorabinformation der nichtberücksichtigten Bieter per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Vorabinformation per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, aber nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach Ende dieser Veröffentlichung.
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Quelle: OJS 2018/S 153-351216 (2018-08-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bereitstellung von 3 10G-Standleitungen
VgV005/18
Kurze Beschreibung:
“Bereitstellung von 3 10G-Standleitungen, die 3 Studienstandorte der Jade Hochschule in Wilhelmshaven, Oldenburg und Elsfleth sollen für den...”
Kurze Beschreibung
Bereitstellung von 3 10G-Standleitungen, die 3 Studienstandorte der Jade Hochschule in Wilhelmshaven, Oldenburg und Elsfleth sollen für den Hochschulintranetverkehr mit einem sog. 10GE-Ring verbunden werden.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 418432.56 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth Friedrich-Paffrath-Straße 101 26389 Wilhelmshaven”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 153-351216
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: VgV005/18
Titel: Bereitstellung von 3 10GE-Standleitungen für den Hochschulintranetverkehr
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: VIDI GmbH
Postanschrift: Röntgenstraße 3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 600 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 418432.56 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRRYFV6
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.Ministerium für Wirtchaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag des Bieters ein Nachprüfungsverfahren bei der unter VI.4.1) benannten Vergabekammer eingeleitet...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag des Bieters ein Nachprüfungsverfahren bei der unter VI.4.1) benannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 GWB. Danach muss der Bieter folgende Fristen beachten:
— erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften muss der Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, muss der Bieter spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss der Bieter spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
— nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge des Bieters nicht abhelfen zu wollen, muss der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen einen Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der unter Ziffer VI.4.1) benannten Vergabekammer stellen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Nachprüfungsantrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist außerdem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Vorabinformation der nicht berücksichtigten Bieter per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Vorabinformation per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, aber nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach Ende dieser Veröffentlichung.
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Quelle: OJS 2018/S 210-480688 (2018-10-30)