Bereitstellung von drei 10G-Standleitungen

Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth

Bereitstellung von drei 10G-Standleitungen, die 3 Studienstandorte der Jade Hochschule in Wilhelmshaven, Oldenburg und Elsfleth sollen für den Hochschulintranetverkehr mit einem sog. 10GE-Ring verbunden werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-08-08 Auftragsbekanntmachung
2018-10-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-08-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Netzwerke
Referenznummer: VgV005/18
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung von drei 10G-Standleitungen, die 3 Studienstandorte der Jade Hochschule in Wilhelmshaven, Oldenburg und Elsfleth sollen für den Hochschulintranetverkehr mit einem sog. 10GE-Ring verbunden werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Netzwerke 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth
Postort: Wilhelmshaven
Kontakt
Internetadresse: http://www.jade-hs.de 🌏
E-Mail: silvia.alberts@jade-hs.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXQ6YRRYLC8 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXQ6YRRYLC8 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-08 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 153-351216
ABl. S-Ausgabe: 153
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRRYLC8

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 600 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die 3 Verbindungsleitungen werden zwischen Wilhelmshaven-Oldenburg, Oldenburg-Elsfleth, Elsfleth-Wilhelmshaven benötigt, mit einer Leitungsgeschwindigkeit von 10 Gbits/s, einer Verfügbarkeit von 99,0 %, Störungsmeldungen 24/7 ganzjährig für eine Laufzeit von 5 Jahren.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 600 000 EUR 💰
Dauer: 60 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth, Friedrich-Paffrath-Straße 101, 26389 Wilhelmshaven

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung bzgl. Eintragung ins Handelsregister. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, auf Anforderung der Vergabestelle Vorlage von Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug nicht älter als 3 Monate und Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der ausgeschriebenen vergleichbar sind. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, auf Anforderung der Vergabestelle Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
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Eigenerklärung bzgl. Insolvenzverfahren und Liquidation;
Eigenerklärung dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, auf Anforderung der Vergabestelle Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse, des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
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Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, auf Anforderung der Vergabestelle Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung bzgl. der Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, auf Anforderung der Vergabestelle Vorlage dreier Referenznachweise aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die die sich aus den Vergabeunterlagen (Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen) im einzelnen ergebenden Mindestangaben enthält Eigenerklärung dazu, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, auf Anforderung der Vergabestelle Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die voll funktionsfähige Bereitstellung spätestens in der 2. KW 2019 muss garantiert werden. (Ausschlusskriterium) Andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-10-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-09-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.jade-hs.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXQ6YRRYLC8 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag des Bieters ein Nachprüfungsverfahren bei der unter VI.4.1) benannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 GWB. Danach muss der Bieter folgende
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Fristen beachten:
— Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften muss der Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, muss der Bieter spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss der Bieter spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
— nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge des Bieters nicht abhelfen zu wollen, muss der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen einen Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der unter Ziffer VI.4.1) benannten Vergabekammer stellen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Nachprüfungsantrag unzulässig
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(§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist außerdem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Vorabinformation der nichtberücksichtigten Bieter per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Vorabinformation per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, aber nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach Ende dieser Veröffentlichung.
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Quelle: OJS 2018/S 153-351216 (2018-08-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung von 3 10G-Standleitungen, die 3 Studienstandorte der Jade Hochschule in Wilhelmshaven, Oldenburg und Elsfleth sollen für den Hochschulintranetverkehr mit einem sog. 10GE-Ring verbunden werden.
Gesamtwert des Auftrags: 418432.56 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 210-480688
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 153-351216
ABl. S-Ausgabe: 210
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRRYFV6

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth Friedrich-Paffrath-Straße 101 26389 Wilhelmshaven

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-01 📅
Name: VIDI GmbH
Postanschrift: Röntgenstraße 3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland 🇩🇪
Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 418432.56 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.Ministerium für Wirtchaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag des Bieters ein Nachprüfungsverfahren bei der unter VI.4.1) benannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 GWB. Danach muss der Bieter folgende Fristen beachten:
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— erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften muss der Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
— nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge des Bieters nicht abhelfen zu wollen, muss der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen einen Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der unter Ziffer VI.4.1) benannten Vergabekammer stellen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Nachprüfungsantrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist außerdem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Vorabinformation der nicht berücksichtigten Bieter per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Vorabinformation per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, aber nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach Ende dieser Veröffentlichung.
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Quelle: OJS 2018/S 210-480688 (2018-10-30)
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