Bereitstellung von Notärztinnen und Notärzten für den kommunalen Rettungsdienst der Stadt Herne (2. Teil – Fortführung des Vergabeverfahrens vom 17.9.2016 und Änderung des Loses 2)
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich nicht um ein neues Vergabeverfahren, sondern um die Fortführung des Vergabeverfahrens vom 17.9.2016 (Bekanntmachungsnummer im ABI: 2016/S 180-322689) und Änderung des Loses 2 handelt. Mit dieser Bekanntmachung wird das Vergabeverfahren in den Stand vor Abgabe der Angebote zurückversetzt. Dies erfolgt nach Abschluss des gegen das ursprüngliche Vergabeverfahren zu Los 2 gerichteten Nachprüfungsverfahrens. Aufgrund der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 7.2.2018 mussten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung zu Los 2, grundlegend überarbeitet und geändert werden. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Anforderungen an die Qualifikation der für den Notarztdienst einzusetzenden Ärzte und die Zulassung der Ärzte zum Rettungsdienst der Stadt Herne. Die unter Beachtung der Vorgaben des OLG Düsseldorf geänderten Vergabeunterlagen sind abrufbar unter: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPSYD6YS8M
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-08-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Referenznummer: VgV-2016-0094
Kurze Beschreibung:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich nicht um ein neues Vergabeverfahren, sondern um die Fortführung des Vergabeverfahrens vom 17.9.2016 (Bekanntmachungsnummer im ABI: 2016/S 180-322689) und Änderung des Loses 2 handelt.
Mit dieser Bekanntmachung wird das Vergabeverfahren in den Stand vor Abgabe der Angebote zurückversetzt. Dies erfolgt nach Abschluss des gegen das ursprüngliche Vergabeverfahren zu Los 2 gerichteten Nachprüfungsverfahrens. Aufgrund der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 7.2.2018 mussten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung zu Los 2, grundlegend überarbeitet und geändert werden. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Anforderungen an die Qualifikation der für den Notarztdienst einzusetzenden Ärzte und die Zulassung der Ärzte zum Rettungsdienst der Stadt Herne.
Die unter Beachtung der Vorgaben des OLG Düsseldorf geänderten Vergabeunterlagen sind abrufbar unter: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPSYD6YS8M
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich nicht um ein neues Vergabeverfahren, sondern um die Fortführung des Vergabeverfahrens vom 17.9.2016 (Bekanntmachungsnummer im ABI: 2016/S 180-322689) und Änderung des Loses 2 handelt.
Mit dieser Bekanntmachung wird das Vergabeverfahren in den Stand vor Abgabe der Angebote zurückversetzt. Dies erfolgt nach Abschluss des gegen das ursprüngliche Vergabeverfahren zu Los 2 gerichteten Nachprüfungsverfahrens. Aufgrund der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 7.2.2018 mussten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung zu Los 2, grundlegend überarbeitet und geändert werden. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Anforderungen an die Qualifikation der für den Notarztdienst einzusetzenden Ärzte und die Zulassung der Ärzte zum Rettungsdienst der Stadt Herne.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Herne, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-08-14 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-17 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-05-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 157-360077
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 180-322689
ABl. S-Ausgabe: 157
Zusätzliche Informationen
Personen sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich nicht um ein neues Vergabeverfahren, sondern um die Fortführung des Vergabeverfahrens vom 17.9.2016 (Bekanntmachungsnummer im ABI: 2016/S 180-322689) und Änderung des Loses 2 handelt.
Mit dieser Bekanntmachung wird das Vergabeverfahren in den Stand vor Abgabe der Angebote zurückversetzt. Dies erfolgt nach Abschluss des gegen das ursprüngliche Vergabeverfahren zu Los 2 gerichteten Nachprüfungsverfahrens. Aufgrund der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 7.2.2018 mussten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung zu Los 2, grundlegend überarbeitet und geändert werden. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Anforderungen an die Qualifikation der für den Notarztdienst einzusetzenden Ärzte und die Zulassung der Ärzte zum Rettungsdienst der Stadt Herne.
Mit dieser Bekanntmachung wird das Vergabeverfahren in den Stand vor Abgabe der Angebote zurückversetzt. Dies erfolgt nach Abschluss des gegen das ursprüngliche Vergabeverfahren zu Los 2 gerichteten Nachprüfungsverfahrens. Aufgrund der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 7.2.2018 mussten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung zu Los 2, grundlegend überarbeitet und geändert werden. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Anforderungen an die Qualifikation der für den Notarztdienst einzusetzenden Ärzte und die Zulassung der Ärzte zum Rettungsdienst der Stadt Herne.
Bereitstellung von Notärztinnen und Notärzten für den kommunalen Rettungsdienst der Stadt Herne.
Die Kreise und kreisfreien Städte sind als Träger des Rettungsdienstes nach dem Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen (RettG) verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen. Der Auftragnehmer stellt dem Aufgabenträger zur Besetzung der Notarzt-Einsatzfahrzeuge (NEF) Notärztinnen/Notärzte (NA) zur Verfügung für die Laufzeit 1.1.2019 (08.00) bis 1.052021 (08.00).
Die Kreise und kreisfreien Städte sind als Träger des Rettungsdienstes nach dem Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen (RettG) verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen. Der Auftragnehmer stellt dem Aufgabenträger zur Besetzung der Notarzt-Einsatzfahrzeuge (NEF) Notärztinnen/Notärzte (NA) zur Verfügung für die Laufzeit 1.1.2019 (08.00) bis 1.052021 (08.00).
— siehe Leistungsverzeichnis
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Herne Herne
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
— Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Angabe von Auftraggeber und Ansprechpartner,
— Nachweis über bestehende Berufshaftpflichtversicherung (aktuelle Bestätigung mit Deckungshöhe).
Technische und berufliche Fähigkeiten: — Für die Leistung und Aufsicht vorgesehenes Personal
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vertragsstrafen:
Die Vertragsstrafen sind dem „Anschreiben zur Angebotsaufforderung“ sowie Vergabeunterlage „Anlage 0 – Vereinbarung NAD2 Herne“ zu entnehmen. Die Vergabeunterlagen sind abrufbar unter https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPSYD6YS8M.
— Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur
Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen),
— Erklärung zum Verpflichtungsgesetz Seite 1 (siehe Vergabeunterlagen)
— Niederschrift zum Verpflichtungsgesetz Seite 2 (siehe Vergabeunterlagen) – jedoch erst bei Auftragsvergabe einzureichen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-09-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus Herne, Friedrich-Ebert-Platz 2, 44623 Herne, Etage 3, Zimmer 422.
Zusätzliche Informationen: Personen sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und diese Angebotsaufforderung sind spätestens bis zum 17.09.2018 bei der Submissionsstelle anzufordern.
Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der „Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen“ verpflichtet. Insbesondere wird auf das ILO-Übereinkommen verwiesen. Dazu gehören das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung sowie das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der „Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen“ verpflichtet. Insbesondere wird auf das ILO-Übereinkommen verwiesen. Dazu gehören das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung sowie das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit.
Die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tarif-treue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Auftragnehmer erkennt durch Unterschrift des Angebots diese Vorgaben an.
Die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tarif-treue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Auftragnehmer erkennt durch Unterschrift des Angebots diese Vorgaben an.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD6YS8M
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251411-1691📞
Fax: +49 251411-2165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 GWB verstoßen hat,
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprü-fungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprü-fungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebots-abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 157-360077 (2018-08-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: VgV-2016-0094 (2. Teil)
Kurze Beschreibung:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich nicht um ein neues Vergabeverfahren, sondern um die Fortführung des Vergabeverfahrens vom 17.9.2016 (Bekanntmachungsnummer im ABI: 2016/S 180-322689) und Änderung des Loses 2 handelte.
Mit dieser Bekanntmachung wurde das Vergabeverfahren in den Stand vor Abgabe der Angebote zurückversetzt. Dies erfolgte nach Abschluss des gegen das ursprüngliche Vergabeverfahren zu Los 2 gerichteten Nachprüfungsverfahrens. Aufgrund der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 7.2.2018 mussten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung zu Los 2, grundlegend überarbeitet und geändert werden. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Anforderungen an die Qualifikation der für den Notarztdienst einzusetzenden Ärzte und die Zulassung der Ärzte zum Rettungsdienst der Stadt Herne.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich nicht um ein neues Vergabeverfahren, sondern um die Fortführung des Vergabeverfahrens vom 17.9.2016 (Bekanntmachungsnummer im ABI: 2016/S 180-322689) und Änderung des Loses 2 handelte.
Mit dieser Bekanntmachung wurde das Vergabeverfahren in den Stand vor Abgabe der Angebote zurückversetzt. Dies erfolgte nach Abschluss des gegen das ursprüngliche Vergabeverfahren zu Los 2 gerichteten Nachprüfungsverfahrens. Aufgrund der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 7.2.2018 mussten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung zu Los 2, grundlegend überarbeitet und geändert werden. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Anforderungen an die Qualifikation der für den Notarztdienst einzusetzenden Ärzte und die Zulassung der Ärzte zum Rettungsdienst der Stadt Herne.
Gesamtwert des Auftrags: 1505412.67 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Herne, Der Oberbürgermeister – Fachbereich Personal und Zentraler Service (12) – Submissionsstelle
Kontakt
Internetadresse: http://www.submission.herne.de🌏
Telefon: +49 2323163155📞
Fax: +49 2323162972 📠
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich nicht um ein neues Vergabeverfahren, sondern um die Fortführung des Vergabeverfahrens vom 17.9.2016 (Bekanntmachungsnummer im ABI: 2016/S 180-322689) und Änderung des Loses 2 handelte.
Mit dieser Bekanntmachung wurde das Vergabeverfahren in den Stand vor Abgabe der Angebote zurückversetzt. Dies erfolgte nach Abschluss des gegen das ursprüngliche Vergabeverfahren zu Los 2 gerichteten Nachprüfungsverfahrens. Aufgrund der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 7.2.2018 mussten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung zu Los 2, grundlegend überarbeitet und geändert werden. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Anforderungen an die Qualifikation der für den Notarztdienst einzusetzenden Ärzte und die Zulassung der Ärzte zum Rettungsdienst der Stadt Herne.
Mit dieser Bekanntmachung wurde das Vergabeverfahren in den Stand vor Abgabe der Angebote zurückversetzt. Dies erfolgte nach Abschluss des gegen das ursprüngliche Vergabeverfahren zu Los 2 gerichteten Nachprüfungsverfahrens. Aufgrund der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 7.2.2018 mussten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung zu Los 2, grundlegend überarbeitet und geändert werden. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Anforderungen an die Qualifikation der für den Notarztdienst einzusetzenden Ärzte und die Zulassung der Ärzte zum Rettungsdienst der Stadt Herne.
Die Kreise und kreisfreien Städte sind als Träger des Rettungsdienstes nach dem Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen (RettG) verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen. Der Auftragnehmer stellt dem Aufgabenträger zur Besetzung der Notarzt-Einsatzfahrzeuge (NEF) Notärztinnen/Notärzte (NA) zur Verfügung für die Laufzeit 1.1.2019 (8.00 Uhr) bis 1.5.2021 (8.00 Uhr).
Die Kreise und kreisfreien Städte sind als Träger des Rettungsdienstes nach dem Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen (RettG) verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen. Der Auftragnehmer stellt dem Aufgabenträger zur Besetzung der Notarzt-Einsatzfahrzeuge (NEF) Notärztinnen/Notärzte (NA) zur Verfügung für die Laufzeit 1.1.2019 (8.00 Uhr) bis 1.5.2021 (8.00 Uhr).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-14 📅
Name: St. Elisabeth Gruppe GmbH
Postanschrift: Hospitalstr. 19
Postort: Herne
Postleitzahl: 44649
Land: Deutschland 🇩🇪 Herne, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1505412.67 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 236-539871 (2018-12-06)