Beschreibung der Beschaffung
Die Ausschreibung umfasst die Vermietung von Spendersystemen inklusive der Lieferung von passendem Verbrauchsmaterial für einen Zeitraum von vier Jahren (bis 30. November 2022) sowie den Verkauf sonstiger Sanitärausstattungsgegenstände. Die Ausstattung erfolgt in den vier Dienstgebäuden am Standort München. Zudem ist die Lieferung und Montage von Sanitärausstattung sowie die Bereithaltung von Ersatz-/Austauschgeräten und Ersatzteilen für die gelieferte Ausstattung Leistungsbestandteil. Der Auftragnehmer hat die beim Auftraggeber (DPMA) vorhandene Ausstattung, die hierdurch ersetzt werden soll, zu demontieren und zu entsorgen.
Die Leistungen sind voraussichtlich ab Mitte Dezember 2018 zu erbringen.
Der Begriff „Sanitärausstattung“ umfasst vorliegend folgende Artikel:
— Universalspender für Schaumseife/Desinfektionsmittel,
— Handtuchspender für Papierrollen,
— Toilettenpapierhalter,
— Reservepapierhalter,
— Hygieneabfallbehälter,
— Abfallkorb für Papierhandtücher,
— WC-Bürste mit Halterung.
Diese Artikel werden im Rahmen der Erstausstattung angefordert. Der Umfang ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Universalspender für Schaumseife/Desinfektionsmittel und Handtuchspender für Papierrollen werden nachfolgend auch „Spendersysteme“ genannt.
Handtuchspender für Papierrollen, Toilettenpapierhalter, Reservepapierhalter, Hygieneabfallbehälter, Abfallkorb für Papierhandtücher, WC-Bürste mit Halterung werden nachfolgend auch „sonstige Sanitärausstattungsgegenstände“ genannt.
Als „Verbrauchsmaterial“ sind folgende Artikel zu liefern:
— Schaumseife,
— Toilettensitzdesinfektionsmittel,
— Handtuchpapierrollen.
Der Auftragnehmer vermietet Universalspender für Schaumseife/Desinfektionsmittel und Handtuchspender für Papierrollen an das DPMA.
Der Auftragnehmer verkauft die genannten Verbrauchsmaterialien sowie folgende Ausstattungsgegenstände an das DPMA:
— Handtuchpapierrollen,
— Toilettenpapierhalter,
— Reservepapierhalter,
— Hygieneabfallbehälter,
— Abfallkorb für Papierhandtücher,
— WC-Bürste mit Halterung.
Der Auftragnehmer hat sowohl die vermietete als auch gekaufte Sanitärausstattung in den Liegenschaften des DPMA fachgerecht zu montieren. Bohrarbeiten sind unter Beachtung der Vorgaben der Nr. 2.10 Abs. 8 TRGS 519 auszuführen. Dies hat der Auftragnehmer zwingend zu beachten.