Bereitstellung von Spracherkennungssoftware im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit Berlins

Der Präsident des Kammergerichts

Ausgeschrieben wird die Überlassung von Lizenzen der Software Dragon Professional Group und deren Maintenance (Wartung und Support) für 700 Nutzende sowie der einmalige Kauf von 730 Headsets und 305 Mikrofonen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-03-27 Auftragsbekanntmachung
2018-06-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-03-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Spracherkennungssoftwarepaket
Referenznummer: 1500 A 14
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird die Überlassung von Lizenzen der Software Dragon Professional Group und deren Maintenance (Wartung und Support) für 700 Nutzende sowie der einmalige Kauf von 730 Headsets und 305 Mikrofonen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Spracherkennungssoftwarepaket 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Spracherkennungssoftwarepaket 📦
Mikrofone und Sprechgeräte 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Präsident des Kammergerichts
Postanschrift: Elßholzstr. 30-33
Postleitzahl: 10781
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform/ 🌏
E-Mail: ausschreibungen@kg.berlin.de 📧
Telefon: +49 309015-2554 📞
Fax: +49 309015-2488 📠
URL der Dokumente: https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-27 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 063-139463
ABl. S-Ausgabe: 63
Zusätzliche Informationen
Vor Zuschlagserteilung sollen die Mikrofone hinsichtlich der Funktionalität beim Auftraggeber getestet werden.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 400 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 3
Bezeichnung des Loses: Spracherkennungssoftware Nuance Dragon Professional Group für 700 Nutzende inklusive Maintenance für 48 Monate
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Überlassung von Lizenzen der Software Dragon Professional Group und deren Maintenance (Wartung und Support) für 700 Nutzende.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 320 000 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Bezeichnung des Loses: Lieferung von 730 Headsets
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 730 Headsets zur Nutzung von Spracherkennungssoftware (Nuance Dragon Professional Group).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 30 000 EUR 💰
Dauer: 1 Monate
Bezeichnung des Loses: Lieferung von 305 Mikrofonen zur Nutzung von Spracherkennungssoftware
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 305 Mikrofonen zur Nutzung von Spracherkennungssoftware. Leistungsbeschreibung gemäß Vergabeunterlage.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 50 000 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Vor Zuschlagserteilung sollen die Mikrofone hinsichtlich der Funktionalität beim Auftraggeber getestet werden.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: JA02
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standorte der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Land Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Vergabeunterlage.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 00:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-07-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-05-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: 10781 Berlin, Kammergericht.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Gericht
Kontakt
Kontaktperson: Dezernat V
Dokumente URL: https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen entsprechend den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de 📧
Fax: +49 3090137613 📠
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 063-139463 (2018-03-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 302 513 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 114-259193
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 063-139463
ABl. S-Ausgabe: 114

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Spracherkennungssoftware Nuance Dragon Professional Group für 700 Nutzende inklusive Maintenance für 48 Monate.
Kurze Beschreibung:
Überlassung von Lizenzen der Software Dragon Professional Group und deren Maintenance (Wartung undSupport) für 700 Nutzende.
Lieferung von 305 Mikrofonen zur Nutzung von Spracherkennungssoftware, Leistungsbeschreibung gemäß Vergabeunterlage.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-14 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, 6 / 6 ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 114-259193 (2018-06-15)