Bergung und Transport von Leichen und Leichenteilen

Polizeipräsidium Oberfranken

Vergabe der Rahmenvereinbarung „Bergung und Transport von Leichen und Leichenteilen im polizeilichen Auftrag und in unaufschiebbaren Fällen des Art. 14 Abs. 2 Satz 1 Bestattungsgesetz (BestG)“ im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberfranken (Regierungsbezirk Oberfranken). Der Auftrag wird in 18 Regionallosen vergeben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-24.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-04-24 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-04-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: PV 4/EK - 8000
Kurze Beschreibung:
Vergabe der Rahmenvereinbarung „Bergung und Transport von Leichen und Leichenteilen im polizeilichen Auftrag und in unaufschiebbaren Fällen des Art. 14 Abs. 2 Satz 1 Bestattungsgesetz (BestG)“ im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberfranken (Regierungsbezirk Oberfranken). Der Auftrag wird in 18 Regionallosen vergeben.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Baden-Württemberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Polizeipräsidium Oberfranken
Postanschrift: Ludwig-Thoma-Straße 4
Postleitzahl: 95447
Postort: Bayreuth
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutsche-evergabe.de 🌏
E-Mail: pp-ofr.einkauf@polizei.bayern.de 📧
Telefon: +49 9215061691 📞
Fax: +49 9215061699 📠
URL der Dokumente: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/F5F3D577-1752-49AD-8DBA-90EDB2E86317 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-24 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 080-179274
ABl. S-Ausgabe: 80

Objekt
Umfang der Beschaffung
Dauer: 72 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-06-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Sachgebiet PV 4/Sachbereich Einkauf (Vergabestelle)
Adresse des Käuferprofils: http://www.deutsche-evergabe.de 🌏
Dokumente URL: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/F5F3D577-1752-49AD-8DBA-90EDB2E86317 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Polizeipräsidium Oberfranken
Postanschrift: Ludwig-Thoma-Straße 4
Postort: Bayreuth
Postleitzahl: 95447
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 9215061690 📞
E-Mail: pp-ofr.einkauf@polizei.bayern.de 📧
Fax: +49 9215061699 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2018/S 080-179274 (2018-04-24)