Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Berufsbildungswerk Bezirk Mittelfranken - Hören/Sprache/Lernen (H/S/L) – BM 3.3 / 3.2 – Neubau Schweißerei und Holzlager/Lüftungsinstallation nach DIN 18379
374/18”
Titel
Berufsbildungswerk Bezirk Mittelfranken - Hören/Sprache/Lernen (H/S/L) – BM 3.3 / 3.2 – Neubau Schweißerei und Holzlager/Lüftungsinstallation nach DIN 18379
374/18
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Produkte/Dienstleistungen: Bauleistungen im Hochbau📦
Kurze Beschreibung:
“Berufsbildungswerk Bezirk Mittelfranken – Hören/Sprache/Lernen (H/S/L) – BM 3.3 / 3.2 – Neubau Schweißerei und Holzlager
Lüftungsinstallation nach DIN 18...”
Kurze Beschreibung
Berufsbildungswerk Bezirk Mittelfranken – Hören/Sprache/Lernen (H/S/L) – BM 3.3 / 3.2 – Neubau Schweißerei und Holzlager
Lüftungsinstallation nach DIN 18 379
1 St. Zentrallüftungsgerät 13 000 m/h
1 St. Abluftventilator 10 000 m/h
1 St. Abluftventilator 1 000 m/h
965 m Lüftungskanal L1 – 5, F1– 5
163 m Wickelfalzrohr DN 100 – 500
27 St. Lüftungsgitter
13 St. Absaugarme
9 St. Absaughauben
8 St. Absaugdirektanschlüsse
30 St. Schlitzschieber
2 St. Schweißraufilter
1 St.. Zyklonabscheider
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 221707.58 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bau von Berufsschulen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Lüftungsanlagen📦
Ort der Leistung: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berufsbildungswerk Bezirk Mittelfranken
Pommernstraße 25
90451 Nürnberg
Beschreibung der Beschaffung:
“Lüftungsinstallation nach DIN 18 379
1 St. Zentrallüftungsgerät 13 000 m/h
1 St. Abluftventilator 10 000 m/h
1 St. Abluftventilator 1 000 m/h
965 m...”
Beschreibung der Beschaffung
Lüftungsinstallation nach DIN 18 379
1 St. Zentrallüftungsgerät 13 000 m/h
1 St. Abluftventilator 10 000 m/h
1 St. Abluftventilator 1 000 m/h
965 m Lüftungskanal L1 – 5, F1 – 5
163 m Wickelfalzrohr DN 100 – 500
27 St. Lüftungsgitter
13 St. Absaugarme
9 St. Absaughauben
8 St. Absaugdirektanschlüsse
30 St. Schlitzschieber
2 St. Schweißraufilter
1 St. Zyklonabscheider
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 113-256339
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 374/18
Titel:
“Berufsbildungswerk Bezirk Mittelfranken – Hören/Sprache/Lernen (H/S/L) – BM 3.3 / 3.2 – Neubau Schweißerei und Holzlager / Lüftungsinstallation nach DIN 18 379”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kreipl & Mannert GmbH & Co.KG
Postanschrift: Dieselstraße 5
Postort: Feuchtwangen
Postleitzahl: 91555
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ansbach, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 221707.58 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern - Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981 / 53-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981 / 53-1837 📠
URL: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zugschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zugschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 - 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.