Beschaff.Windows 10 Computer u. Dienstl. f. Rollout u. Migration

Stadt Pforzheim – Zentrale Vergabestelle

Beschaffung von neuen Windows 10 Computern und Dienstleistungen für Rollout und Migration

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-09-26 Auftragsbekanntmachung
2018-10-04 Ergänzende Angaben
2018-12-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-09-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personalcomputer
Referenznummer: POA 2018.12
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von neuen Windows 10 Computern und Dienstleistungen für Rollout und Migration
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personalcomputer 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Computeranlagen und Zubehör 📦
Personalcomputer 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Pforzheim, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Gemischt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Pforzheim – Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
Postleitzahl: 75175
Postort: Pforzheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.pforzheim.de 🌏
E-Mail: zentralevergabestelle@stadt-pforzheim.de 📧
Telefon: +49 723139-1332 📞
Fax: +49 723139-2846 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-165f6eb4aaa-4f19623668770558 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-26 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-27 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
2019-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 186-419779
ABl. S-Ausgabe: 186
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 3
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 3
Bezeichnung des Loses: PC's
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Beschaffung von 500 Stück Standard Computern und Dienstleistung
Bezeichnung des Loses: Workstations
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Beschaffung von 75 Stück Workstations
Bezeichnung des Loses: Notebooks
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Beschaffung von 150 Stück Notebook Computern
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Pforzheim

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind für die Erbringung der Dienstleistung Qualifiaktionen an das Personal nachzuweisen:
— Abschluss als Fachinformatiker in der Fachrichtung Systemintegration oder vergleichbare Qualifikationen,
— Erfahrungen in vergleichbaren Windows 10 Rollout- und Migrationsprozessen,
— Mindestens 3 Jahre allgemeine Supporterfahrungen.
Sprachniveaustufe C2 (Deutsch) gemäß Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) oder vergleichbar.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Ausschreibungsunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Personal- und Organisationsamt – Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.pforzheim.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.Vergabe24.de 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-165f6eb4aaa-4f19623668770558 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind schriftlich bis spätestens 15.10.2018 per E-Mail (Adresse: ZentraleVergabestelle@stadt-pforzheim.de) oder über den Ausschreibungsdienst des Staatsanzeigers (nähere Informationen hierzu unter: www.vergabe24.de) an die ausschreibende Stelle zu richten. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ausschließlich schriftlich erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8732 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Quelle: OJS 2018/S 186-419779 (2018-09-26)
Ergänzende Angaben (2018-10-04)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computeranlagen und Zubehör 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 193-436412
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 186-419779
ABl. S-Ausgabe: 193
Zusätzliche Informationen
Das Los 2: „Visualizer“ wird aufgehoben, da kein Angebot eingegangen ist, das dem Schulbetrieb entspricht. Es wird eine neues, offenes Verfahren für dieses Los durchgeführt werden.
Quelle: OJS 2018/S 193-436412 (2018-10-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 249-575660
ABl. S-Ausgabe: 249
Zusätzliche Informationen
Für die Auftragserteilung aller Lose gilt: Mit Datum 4.12.2018 wurde die Benachrichtung nach § 134 GWB gesendet. Der Abschluss der EVB-IT Verträge erfolgte nach der Stillhaltefrist zum 18.12.2018.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Bechaffung von 500 Stück Standard Computern und Dienstleistung

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-04 📅
Name: Bechtle GmbH & Co.KG
Postanschrift: Bernhard-Lichtenberg-str.103
Postort: Karslruhe
Postleitzahl: 76189
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7215696319 📞
E-Mail: miriam.boesherz@bechtle.com 📧
Land: Karlsruhe 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Quelle: OJS 2018/S 249-575660 (2018-12-27)