Beschaffung der Dienstleistung „Stellenausschreibungen“ für das NLBL

Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb — Außenstelle Hannover

Auftraggeber und Vertragspartner ist das Land Niedersachsen, vertreten durch das Logistik Zentrum Niedersachsen.
Die Zuständigkeit des Logistik Zentrums Niedersachsen endet mit der Erteilung des Zuschlags.
Auftraggeber und Vertragspartner nach Zuschlagserteilung für die auszuführende Dienstleistung wird das Niedersächsische Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL) sowie die 8 Bauämter des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen sein.
Für die angegebenen Dienststellen soll als Dienstleistung eine Rahmenvereinbarung „Stellenausschreibungen“ vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung 0151 Fachlicher Teil (Teil B), der Bewertungsmatrix sowie dem Angebotsvordruck zu entnehmen.
Der Vertrag beginnt voraussichtlich am 1.4.2019 und soll zunächst eine Laufzeit von 1 Jahr beinhalten. Es besteht die Option der dreimaligen Verlängerung für jeweils 1 Jahr. Der Vertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-20.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-12-20 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-12-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen der Verwaltung
Referenznummer: 0020-DLG/2018-032.4
Kurze Beschreibung:
Auftraggeber und Vertragspartner ist das Land Niedersachsen, vertreten durch das Logistik Zentrum Niedersachsen. Die Zuständigkeit des Logistik Zentrums Niedersachsen endet mit der Erteilung des Zuschlags. Auftraggeber und Vertragspartner nach Zuschlagserteilung für die auszuführende Dienstleistung wird das Niedersächsische Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL) sowie die 8 Bauämter des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen sein. Für die angegebenen Dienststellen soll als Dienstleistung eine Rahmenvereinbarung „Stellenausschreibungen“ vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung 0151 Fachlicher Teil (Teil B), der Bewertungsmatrix sowie dem Angebotsvordruck zu entnehmen. Der Vertrag beginnt voraussichtlich am 1.4.2019 und soll zunächst eine Laufzeit von 1 Jahr beinhalten. Es besteht die Option der dreimaligen Verlängerung für jeweils 1 Jahr. Der Vertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen der Verwaltung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Niedersachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb — Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/ 🌏
E-Mail: michaela.wille@lzn.de 📧
Fax: +49 51189848199 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHYND6/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHYND6 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-20 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-22 📅
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 247-569780
ABl. S-Ausgabe: 247
Zusätzliche Informationen
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftraggeber und Vertragspartner ist das Land Niedersachsen, vertreten durch das Logistik Zentrum Niedersachsen.
Die Zuständigkeit des Logistik Zentrums Niedersachsen endet mit der Erteilung des Zuschlags.
Auftraggeber und Vertragspartner nach Zuschlagserteilung für die auszuführende Dienstleistung wird das Niedersächsische Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL) sowie die 8 Bauämter des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen sein.
Für die angegebenen Dienststellen soll als Dienstleistung eine Rahmenvereinbarung „Stellenausschreibungen“ vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung 0151 Fachlicher Teil (Teil B), der Bewertungsmatrix sowie dem Angebotsvordruck zu entnehmen.
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Der Vertrag beginnt voraussichtlich am 1.4.2019 und soll zunächst eine Laufzeit von 1 Jahr beinhalten. Es besteht die Option der dreimaligen Verlängerung für jeweils 1 Jahr. Der Vertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten.
Es soll eine Rahmenvereinbarung für die Ausführung der Dienstleistung "Stellenausschreibungen" für das NLBL sowie den 8 Bauämtern des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen abgeschlossen werden. Nähere Angaben sind der Leistungsbeschreibung — Fachlicher Teil (Teil B) sowie den 5 Anlagen zu entnehmen.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag endet spätestens 48 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht zur dreimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils höchstens 12 Monate Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform.
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Zusätzliche Informationen:
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften Hannover Die Dienstleistung erfolgt für das Niedersächsische Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL) in Hannover sowie 8 Bauämter des Staa...

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-01-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHYND6/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz — NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen — einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) — ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
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Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1.7.2016.
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Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYND6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
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§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 247-569780 (2018-12-20)