Beschreibung der Beschaffung
Die Zahl der Kundinnen und Kunden ohne bzw. mit nur geringen Deutschkenntnissen, die Sozial- und
Beratungsleistungen der Dienststellen der BA und der gemeinsamen Einrichtungen in Anspruch nehmen, ist
hoch und wird künftig weiter steigen. Ausschlaggebend dafür sind die hohe Zuwanderung von Migrantinnen
und Migranten aus EU-Mitgliedstaaten, anderweitige Migration aus Drittstaaten und die Zuwanderung von
Flüchtlingen.
Kundinnen und Kunden mit Sprachbarrieren sollen so früh wie möglich bei der Geltendmachung
von Sozialleistungen und bei der Arbeitsmarktintegration unterstützt werden. Zur ergänzenden
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Kommunikationsunterstützung für Beratungsgespräche mit diesem Personenkreis soll für die Beschäftigten der
BA sowie der gemeinsamen Einrichtungen eine Dolmetscher-Telefon-Hotline zur Verfügung stehen.
Ziel ist es, die Beschäftigten der Dienststellen im Umgang mit Kundinnen und Kunden mit Sprachbarrieren zu
unterstützen und ihnen zu ermöglichen, auch für diese eine qualitativ hochwertige Dienstleistung zu erbringen.
Mit der Dolmetscher-Telefon-Hotline können auch die Anliegen von Kundinnen und Kunden ohne oder mit nur
unzureichenden Deutschkenntnissen aufgenommen werden.
Die Dolmetscherdienstleistungen müssen grundsätzlich während der Geschäftszeiten der Dienststellen zur
Verfügung stehen, da eine Steuerung des Kundenzustroms nur bedingt möglich ist.
Bedarfstragende Organisationseinheiten sind im Wesentlichen die Eingangszonen und die Vermittlungsbereiche
der Agenturen für Arbeit und gemeinsamen Einrichtungen, Service-Center der Agenturen für Arbeit, die
Antragsannahme der Familienkassen, die Leistungsgewährung der gemeinsamen Einrichtungen sowie die
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung.
Mit der Dolmetscher-Telefon-Hotline sollen sowohl ad-hoc-Bedarfe als auch eine terminierte Inanspruchnahme
von Dolmetscherdienstleistungen abgedeckt werden.
Es wird ein Vertrag über die Erbringung von Dolmetscherdienstleistungen via Telefon (Dolmetscher-Telefon-Hotline) geschlossen.
Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre.
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlag und umfasst eine Vorlaufzeit von ca. 6 Wochen für den
Auftragnehmer. Die anschließende Leistungserbringung beginnt am 19.04.2019 und endet mit Ablauf des
18.04.2023.
Die Dolmetscher-Telefon-Hotline muss über eine kostenfreie Servicerufnummer erreichbar sein, wobei eine
getrennte Abrechnung für die Dienststellen der BA (Rechtskreis SGB III) und der gemeinsamen Einrichtungen
(Rechtskreis SGB II) möglich sein muss.
Durch ein Routing (z.B. Sprachwahl durch #1 = arabisch, #2 = englisch, #3 = …) soll den Beschäftigten der
Dienststellen der BA und der gemeinsamen Einrichtungen der nächste freie Dolmetscher mit den gewünschten
Sprachkenntnissen zugeleitet werden.
Zur Vermeidung von Missbrauch und unbefugten Abrufen durch Dritte ist eine Einschränkung des Zugangs zur
Dolmetscher-Telefon-Hotline auf die berechtigten Personenkreise erforderlich.