Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-10) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Münster, Zentrales Vergabemanagement
Postanschrift: Klemensstraße 10
Postort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zimmer 666-668
E-Mail: vergaben@stadt-muenster.de📧
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.muenster.de🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beschaffung einer Software-gestützten Lösung zur Prozessoptimierung im Bereich des Arbeitsschutzes der Stadt Münster
2018-0277-18”
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung einer Software-gestützten Cloud-Lösung zur Prozessoptimierung im Bereich des Arbeitsschutzes der Stadt Münster”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Ort der Leistung: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Münster
Citeq 48153 Münster
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Stadt Münster soll eine Software basierte Cloud-Lösung zur Unterstützung, Organisation, Optimierung und Umsetzung aller relevanten Aufgaben im...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die Stadt Münster soll eine Software basierte Cloud-Lösung zur Unterstützung, Organisation, Optimierung und Umsetzung aller relevanten Aufgaben im Bereich des Arbeitsschutzes beschafft werden. Ziel ist es, über die Nutzung von standardisierten Verfahren (Module) die erforderliche Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Aufgabenwahrnehmung im Bereich des Arbeitsschutzes zu gewährleisten und insbesondere eine größtmögliche Rechtssicherheit herzustellen. Die Software muss folgende Themen im Bereich des Arbeitsschutzes abdecken:
1) Gefährdungsbeurteilungen;
2) Betriebsanweisungen;
3) Zentrale Koordination von Unterweisungen;
4) Unfall Management;
5) Gefahrstoffmanagement;
6) Rechtsregister und Rechtspflichten;
7) Online-Unterweisungen;
8) Prüfbuch;
9) Arbeitsmedizinische Vorsorge (Vorsorgekartei).
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 098-223021
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYYT7
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
URL: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/themen/Vergabekammer/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.