Die Ticketgenerierung bei der DB wird aktuell durch unterschiedliche, verkaufskanalspezifische Tools unterstützt. Auch die Erstellung neuer Ticket-Layouts erfolgt kanalspezifisch in einer fragmentierten IT-Umgebung. Ziel der DB Vertrieb ist es, die Dokumentenerzeugung zu zentralisieren und die Layouterstellung zu vereinfachen. Als dahinterliegende Zielsetzung werden eine verkürzte Time-to-Market für neue Angebote sowie eine Reduktion der Komplexität angestrebt. Die vorliegende Ausschreibung verfolgt das Ziel, eine geeignete Standardsoftwarelösung zur Unterstützung der Prozesse im Bereich Ticketlayouterstellung und Ticketgenerierung zu identifizieren und zu beschaffen. Die Dokumentenerzeugung erfolgt durch die im Rahmen dieser Ausschreibung Template-Editor und Dokumenten-Generator bezeichneten Komponenten. Die Templates werden im Template-Editor erstellt und gepflegt und gelangen über das Template-Repository zum Dokumenten-Generator.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-24.
Auftragsbekanntmachung (2018-04-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: 18FEA32692
Kurze Beschreibung:
Die Ticketgenerierung bei der DB wird aktuell durch unterschiedliche, verkaufskanalspezifische Tools unterstützt. Auch die Erstellung neuer Ticket-Layouts erfolgt kanalspezifisch in einer fragmentierten IT-Umgebung. Ziel der DB Vertrieb ist es, die Dokumentenerzeugung zu zentralisieren und die Layouterstellung zu vereinfachen. Als dahinterliegende Zielsetzung werden eine verkürzte Time-to-Market für neue Angebote sowie eine Reduktion der Komplexität angestrebt.
Die vorliegende Ausschreibung verfolgt das Ziel, eine geeignete Standardsoftwarelösung zur Unterstützung der Prozesse im Bereich Ticketlayouterstellung und Ticketgenerierung zu identifizieren und zu beschaffen.
Die Dokumentenerzeugung erfolgt durch die im Rahmen dieser Ausschreibung Template-Editor und Dokumenten-Generator bezeichneten Komponenten. Die Templates werden im Template-Editor erstellt und gepflegt und gelangen über das Template-Repository zum Dokumenten-Generator.
Die Ticketgenerierung bei der DB wird aktuell durch unterschiedliche, verkaufskanalspezifische Tools unterstützt. Auch die Erstellung neuer Ticket-Layouts erfolgt kanalspezifisch in einer fragmentierten IT-Umgebung. Ziel der DB Vertrieb ist es, die Dokumentenerzeugung zu zentralisieren und die Layouterstellung zu vereinfachen. Als dahinterliegende Zielsetzung werden eine verkürzte Time-to-Market für neue Angebote sowie eine Reduktion der Komplexität angestrebt.
Die vorliegende Ausschreibung verfolgt das Ziel, eine geeignete Standardsoftwarelösung zur Unterstützung der Prozesse im Bereich Ticketlayouterstellung und Ticketgenerierung zu identifizieren und zu beschaffen.
Die Dokumentenerzeugung erfolgt durch die im Rahmen dieser Ausschreibung Template-Editor und Dokumenten-Generator bezeichneten Komponenten. Die Templates werden im Template-Editor erstellt und gepflegt und gelangen über das Template-Repository zum Dokumenten-Generator.
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-04-24 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-26 📅
Datum des Beginns: 2018-10-01 📅
Datum des Endes: 2026-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 081-182383
ABl. S-Ausgabe: 81
Zusätzliche Informationen
1) Die Vergabe läuft über das e-Vergabeportal der DB (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU-Vergabe) auf Portal notwendig.
Den Bewerbern stehen die folg. Verfahren zur Einreichung von Teilnahmeanträgen (TNA) zur Verfügung: Abgabe des TNA über die e-Vergabeplattform in Textform nach § 126b BGB: Der Bieter nutzt die Angebotsfunktion der e-Vergabeplattform, um die mit dem TNA geforderten Angaben zu machen und ggf. Dokumente hochzuladen.
Auf jede andere Art übermittelte TNA sind nicht zulässig.
Für technische oder methodische Fragen zur e-Vergabeplattform steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 8.00 bis 15.00 zur Verfügung.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im TNA verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Als Nachunternehmer (NU) gelten auch mit dem Bewerber „verbundene Unternehmen“.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlussgründe (z.B. nach §§ 123, 124 GWB) vorliegen.
Für NU, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1 SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens:
— sich evtl. von den Bietern vorgesehene NU benennen zu lassen und,
— die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese NU zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher NU behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.1), die bis zum Ablauf der Frist für den TNA nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.
4) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine MA sowie sonstige mit der Prüfung/Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
5) Die Ansprechpartner des Bewerbers sind mit vollständiger Adresse nebst E-Mail-Adresse anzugeben.
Im ersten Schritt findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Die Deutsche Bahn AG wird die eingereichten Teilnahmeanträge anhand der bekannt gemachten Eignungskriterien überprüfen und bewerten. Nach Prüfung der Teilnahmeanträge wird der Auftraggeber die zum weiteren Verfahren zuzulassenden bis zu 5 Unternehmen mit der höchsten „Punktzahl“ aus der Eignungsbewertung zur Abgabe von Angeboten auffordern. Die Unternehmen, die nicht ausgewählt werden, erhalten eine Mitteilung, dass sie nicht weiter am Verfahren beteiligt werden.
1) Die Vergabe läuft über das e-Vergabeportal der DB (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU-Vergabe) auf Portal notwendig.
Den Bewerbern stehen die folg. Verfahren zur Einreichung von Teilnahmeanträgen (TNA) zur Verfügung: Abgabe des TNA über die e-Vergabeplattform in Textform nach § 126b BGB: Der Bieter nutzt die Angebotsfunktion der e-Vergabeplattform, um die mit dem TNA geforderten Angaben zu machen und ggf. Dokumente hochzuladen.
Auf jede andere Art übermittelte TNA sind nicht zulässig.
Für technische oder methodische Fragen zur e-Vergabeplattform steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 8.00 bis 15.00 zur Verfügung.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im TNA verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Als Nachunternehmer (NU) gelten auch mit dem Bewerber „verbundene Unternehmen“.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlussgründe (z.B. nach §§ 123, 124 GWB) vorliegen.
Für NU, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1 SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens:
— sich evtl. von den Bietern vorgesehene NU benennen zu lassen und,
— die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese NU zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher NU behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.1), die bis zum Ablauf der Frist für den TNA nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.
4) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine MA sowie sonstige mit der Prüfung/Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
5) Die Ansprechpartner des Bewerbers sind mit vollständiger Adresse nebst E-Mail-Adresse anzugeben.
Im ersten Schritt findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Die Deutsche Bahn AG wird die eingereichten Teilnahmeanträge anhand der bekannt gemachten Eignungskriterien überprüfen und bewerten. Nach Prüfung der Teilnahmeanträge wird der Auftraggeber die zum weiteren Verfahren zuzulassenden bis zu 5 Unternehmen mit der höchsten „Punktzahl“ aus der Eignungsbewertung zur Abgabe von Angeboten auffordern. Die Unternehmen, die nicht ausgewählt werden, erhalten eine Mitteilung, dass sie nicht weiter am Verfahren beteiligt werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Ticketgenerierung bei der DB wird aktuell durch unterschiedliche, verkaufskanalspezifische Tools unterstützt. Auch die Erstellung neuer Ticket-Layouts erfolgt kanalspezifisch in einer fragmentierten IT-Umgebung. Ziel der DB Vertrieb ist es, die Dokumentenerzeugung zu zentralisieren und die Layouterstellung zu vereinfachen. Als dahinterliegende Zielsetzung werden eine verkürzte Time-to-Market für neue Angebote sowie eine Reduktion der Komplexität angestrebt.
Die Ticketgenerierung bei der DB wird aktuell durch unterschiedliche, verkaufskanalspezifische Tools unterstützt. Auch die Erstellung neuer Ticket-Layouts erfolgt kanalspezifisch in einer fragmentierten IT-Umgebung. Ziel der DB Vertrieb ist es, die Dokumentenerzeugung zu zentralisieren und die Layouterstellung zu vereinfachen. Als dahinterliegende Zielsetzung werden eine verkürzte Time-to-Market für neue Angebote sowie eine Reduktion der Komplexität angestrebt.
Die vorliegende Ausschreibung verfolgt das Ziel, eine geeignete Standardsoftwarelösung zur Unterstützung der Prozesse im Bereich Ticketlayouterstellung und Ticketgenerierung zu identifizieren und zu beschaffen.
Die Dokumentenerzeugung erfolgt durch die im Rahmen dieser Ausschreibung Template-Editor und Dokumenten-Generator bezeichneten Komponenten. Die Templates werden im Template-Editor erstellt und gepflegt und gelangen über das Template-Repository zum Dokumenten-Generator.
Die Dokumentenerzeugung erfolgt durch die im Rahmen dieser Ausschreibung Template-Editor und Dokumenten-Generator bezeichneten Komponenten. Die Templates werden im Template-Editor erstellt und gepflegt und gelangen über das Template-Repository zum Dokumenten-Generator.
Gegenstand der Beschaffung ist der Kauf von Lizenzen einer Standardsoftware für den Bereich Ticketlayouterstellung und Ticketgenerierung inkl. zugehöriger Software/-wartung, sowie Dienstleistungen im Bereich Weiterentwicklung der „Template-Bereitstellung“, Integrationsunterstützung und Schulungsleistungen.
Gegenstand der Beschaffung ist der Kauf von Lizenzen einer Standardsoftware für den Bereich Ticketlayouterstellung und Ticketgenerierung inkl. zugehöriger Software/-wartung, sowie Dienstleistungen im Bereich Weiterentwicklung der „Template-Bereitstellung“, Integrationsunterstützung und Schulungsleistungen.
Unter „Dokumentenerzeugung“ fällt im Sinne dieser Ausschreibung die Erzeugung von (elektronischen) Dokumenten jedweder Art, nicht jedoch der Ausdruck, und damit die „Physisch-Machung“ eines Dokuments. Ergebnis der Dokumentenerzeugung ist also ein digitales Dokument. Im Weiteren müssen diese Dokumente bspw. auf ein mobiles Device zustellbar oder auf unterschiedlichen Druckertypen druckbar sein.
Unter „Dokumentenerzeugung“ fällt im Sinne dieser Ausschreibung die Erzeugung von (elektronischen) Dokumenten jedweder Art, nicht jedoch der Ausdruck, und damit die „Physisch-Machung“ eines Dokuments. Ergebnis der Dokumentenerzeugung ist also ein digitales Dokument. Im Weiteren müssen diese Dokumente bspw. auf ein mobiles Device zustellbar oder auf unterschiedlichen Druckertypen druckbar sein.
Die Fachlichkeit dieser Ausschreibung umfasst:
a) die Erstellung und Pflege von Templates für Dokumente sowie
b) die darauf aufbauende Generierung von Dokumenten in verschiedenen Ausgabeformaten auf Basis von Templates und weiteren Daten – bspw. Buchungsdaten der Reisenden oder Informationen aus dem Angebot.
Hauptnutzer des Dokumentenerzeugungsdienstes wird der Ticketing-Service der Vertriebsplattform sein, um Ticketing-Dokumente für verschiedene Ausgabekanäle in unterschiedlichen Formaten zu erzeugen. Über das Ticketing hinaus soll dieser Dienst aber auch zur Erzeugung von bspw. aber nicht ausschließlich Fahrplanauskünften, Rechnungen, Gutscheinen usw. zur Verfügung stehen. Für die Dokumentenerzeugung nutzt der Ticket-Generator den zentralen Dokumentenerzeugungsdienst, der das Layout-Template für das gewünschte Ausgabeformat mit bspw. den Buchungsdaten zusammenbringt und so ein Dokument erzeugt.
Hauptnutzer des Dokumentenerzeugungsdienstes wird der Ticketing-Service der Vertriebsplattform sein, um Ticketing-Dokumente für verschiedene Ausgabekanäle in unterschiedlichen Formaten zu erzeugen. Über das Ticketing hinaus soll dieser Dienst aber auch zur Erzeugung von bspw. aber nicht ausschließlich Fahrplanauskünften, Rechnungen, Gutscheinen usw. zur Verfügung stehen. Für die Dokumentenerzeugung nutzt der Ticket-Generator den zentralen Dokumentenerzeugungsdienst, der das Layout-Template für das gewünschte Ausgabeformat mit bspw. den Buchungsdaten zusammenbringt und so ein Dokument erzeugt.
Die Komponenten Template-Editor, Dokumenten-Generator und Template-Repository werden hier der Einfachheit halber getrennt dargestellt, was jedoch eine integrierte Lösung nicht ausschließen soll. Die Komponenten können gemeinsam in einem Produkt geliefert werden; sie werden hier nur getrennt beschrieben, um eine Abgrenzung der Funktionalitäten und Anforderungen vornehmen zu können.
Die Komponenten Template-Editor, Dokumenten-Generator und Template-Repository werden hier der Einfachheit halber getrennt dargestellt, was jedoch eine integrierte Lösung nicht ausschließen soll. Die Komponenten können gemeinsam in einem Produkt geliefert werden; sie werden hier nur getrennt beschrieben, um eine Abgrenzung der Funktionalitäten und Anforderungen vornehmen zu können.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
1) Erklärung = Ausschlusskriterium
Der Bewerber erklärt, dass über sein Vermögen kein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist.
2) Erklärung = Ausschlusskriterium
Der Bewerber erklärt, dass er sich nicht in Liquidation befindet.
3) Erklärung = Ausschlusskriterium
Der Bewerber erklärt, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuer und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des Staates des Auftraggebers erfüllt hat.
4) Erklärung = Ausschlusskriterium
Erklärung, ob beruflichen Verfehlungen vorliegen, die im Gewerbezentralregister eingetragen sind.
Darüber hinaus erklärt er, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer solchen Eintragung führen kann.
5) Erklärung = Ausschlusskriterium
Der Bewerber erklärt, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat und treffen wird.
6) Erklärung = Ausschlusskriterium
Der Bewerber erklärt, dass kein Fall des § 123 Abs. 1-3 GWB vorliegt.
7) Ausschlusskriterium
Der Bewerber versichert, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und dieses – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. Als Nachweis ist die Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 12 Monate) oder ein gleichwertiges Dokument über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister seines Heimatlandes in deutscher Sprache (ggf. beglaubigte Übersetzung) vorzulegen.
Der Bewerber versichert, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und dieses – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. Als Nachweis ist die Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 12 Monate) oder ein gleichwertiges Dokument über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister seines Heimatlandes in deutscher Sprache (ggf. beglaubigte Übersetzung) vorzulegen.
8) Ausschlusskriterium
Bescheinigung der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, soweit im Herkunftsland eine Eintragungspflicht besteht.
9) Ausschlusskriterium
Fristgerechtes Einreichen des Teilnahmeantrages.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Abgabe des unterzeichneten Dokuments „Lieferantenselbstauskunft“.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignung 1.
Vorlage und Nachweis von mindestens 1 Projektreferenz zur on-demand Dokumentengenerierung mit großem Durchsatz (Performance-/Last-/Skalierbarkeits-Nachweis).
Eignung 2.
Vorlage und Nachweis von mindestens 1 Projektreferenz zur Ticket-Generierung.
Eignung 3.
Vorlage und Nachweis von mindestens 1 Projektreferenz bei der sowohl die Dokument Composition als auch die Document Distribution über digitale UND physische Kanäle erfolgt (Omni-Channel-Fähigkeit).
Eignung 4.
Vorlage und Nachweis von mindestens 1 Projektreferenz zur durchgängigen Prozessabdeckung von der Erstellung eines Templates bis zum Versand eines generierten Dokuments (Prozessabdeckung/Kompatibilität der Tools).
Eignung 5.
Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems.
Eignung 6.
Nachweis eines Informationssicherheits-Management-Systems.
Verfahren
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind der Eignungsmatrix und den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-06-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
1) Die Vergabe läuft über das e-Vergabeportal der DB (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU-Vergabe) auf Portal notwendig.
Den Bewerbern stehen die folg. Verfahren zur Einreichung von Teilnahmeanträgen (TNA) zur Verfügung: Abgabe des TNA über die e-Vergabeplattform in Textform nach § 126b BGB: Der Bieter nutzt die Angebotsfunktion der e-Vergabeplattform, um die mit dem TNA geforderten Angaben zu machen und ggf. Dokumente hochzuladen.
Den Bewerbern stehen die folg. Verfahren zur Einreichung von Teilnahmeanträgen (TNA) zur Verfügung: Abgabe des TNA über die e-Vergabeplattform in Textform nach § 126b BGB: Der Bieter nutzt die Angebotsfunktion der e-Vergabeplattform, um die mit dem TNA geforderten Angaben zu machen und ggf. Dokumente hochzuladen.
Auf jede andere Art übermittelte TNA sind nicht zulässig.
Für technische oder methodische Fragen zur e-Vergabeplattform steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 8.00 bis 15.00 zur Verfügung.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im TNA verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im TNA verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Als Nachunternehmer (NU) gelten auch mit dem Bewerber „verbundene Unternehmen“.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlussgründe (z.B. nach §§ 123, 124 GWB) vorliegen.
Für NU, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1 SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens:
— sich evtl. von den Bietern vorgesehene NU benennen zu lassen und,
— die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese NU zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher NU behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.1), die bis zum Ablauf der Frist für den TNA nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.
4) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine MA sowie sonstige mit der Prüfung/Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
5) Die Ansprechpartner des Bewerbers sind mit vollständiger Adresse nebst E-Mail-Adresse anzugeben.
Im ersten Schritt findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Die Deutsche Bahn AG wird die eingereichten Teilnahmeanträge anhand der bekannt gemachten Eignungskriterien überprüfen und bewerten. Nach Prüfung der Teilnahmeanträge wird der Auftraggeber die zum weiteren Verfahren zuzulassenden bis zu 5 Unternehmen mit der höchsten „Punktzahl“ aus der Eignungsbewertung zur Abgabe von Angeboten auffordern. Die Unternehmen, die nicht ausgewählt werden, erhalten eine Mitteilung, dass sie nicht weiter am Verfahren beteiligt werden.
Im ersten Schritt findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Die Deutsche Bahn AG wird die eingereichten Teilnahmeanträge anhand der bekannt gemachten Eignungskriterien überprüfen und bewerten. Nach Prüfung der Teilnahmeanträge wird der Auftraggeber die zum weiteren Verfahren zuzulassenden bis zu 5 Unternehmen mit der höchsten „Punktzahl“ aus der Eignungsbewertung zur Abgabe von Angeboten auffordern. Die Unternehmen, die nicht ausgewählt werden, erhalten eine Mitteilung, dass sie nicht weiter am Verfahren beteiligt werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.