Das Land Niedersachsen beabsichtigt im Rahmen der Bereitstellung und des Betriebs seiner Basisstationsstandorte (Standorte) für das Digitalfunknetz der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) die Beschaffung von Leistungen in Form eines Facility-Managements und Entstörungsservices. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die niedersächsischen Standorte des BOS-Digitalfunks durchgehend bestimmungsgemäß und verkehrssicher genutzt werden können. In diesem Zusammenhang müssen regelmäßig die folgenden Leistungen erbracht werden: Planung, Abstimmung und Durchführung von Inspektionen, Prüfungen und Wartungen (IPW) und Steuerung der daraus resultierenden Termine für alle Standorte des BOS-Digitalfunks in Niedersachsen sowie zudem ein operatives Entstörungsmanagement im 24/7-Betrieb, insb. zur Entstörung, einschl. Hotline, Dokumentation und einer jährlichen Störungsstatistik und ein infrastrukturelles Facility-Management (Verkehrssicherung, Reparaturen, Raumlufttechnikanlagen (Montage/Demontage, Instandsetzung etc.), Hausmeisterdienste, Sichtkontrollen, Sicherheitsbegleitungen, Zugangsgewährung, Reinigungsdienste, Pflege der Außenanlagen sowie bei Bedarf Winterdienste (Räum- und Streuarbeiten)).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-06-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung von Funkverbindungseinrichtungen
Menge oder Umfang: Vgl. II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wartung von Funkverbindungseinrichtungen📦
(1) Die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für das Land Niedersachsen als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i. S. d. § 104 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt.
(2) Die für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags erforderlichen Vordrucke sind kostenlos bei der unter I.1) angegebenen Kontaktstelle auf Anforderung in Textform (Fax oder E-Mail) zu beziehen.
(3) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 VSVgV, § 119 Abs. 5 Alt. 1 GWB in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
(4) Die Vergabestelle behält sich für das durchgeführte Verhandlungsverfahren ausdrücklich die Möglichkeit vor, den ausgeschriebenen auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
(5) Der ausgeschriebene Auftrag wird nicht in Lose unterteilt. Einer Aufteilung in Teil- oder Fachlose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit, Gesamtfunktionalität, Hochverfügbarkeit und Ausfallsicherheit sowie eines gleichen Qualitäts- und Arbeitsstandards und weil die Leistungsbeschreibung die einheitliche Systemfähigkeit der Leistung verlangt und dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.
(6) Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) als Mindestanforderungen gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S. 1 VSVgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
(7) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als ggf. als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147 i. V. m. 123, 124 GWB mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
(8) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) zu den Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
(9) Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie im Übrigen die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
(10) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
(11) Es wird darauf hingewiesen, dass das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) Anwendung findet. Mit dem Angebot (nicht mit dem Teilnahmeantrag) werden von Bietern und von etwaigen Nachunternehmern (Unterauftragnehmern) Erklärungen gem. §§ 4, 13 NTVergG gefordert. Auf die Aufnahme besonderer vertraglicher Bestimmungen gem. §§ 14, 15 NTVergG in den abzuschließenden Vertrag wird hingewiesen.
(12) Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen dieser Bekanntmachung und weiteren nationalen Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat die EU-Bekanntmachung Vorrang.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYCY9NK
(1) Die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für das Land Niedersachsen als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i. S. d. § 104 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt.
(2) Die für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags erforderlichen Vordrucke sind kostenlos bei der unter I.1) angegebenen Kontaktstelle auf Anforderung in Textform (Fax oder E-Mail) zu beziehen.
(3) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 VSVgV, § 119 Abs. 5 Alt. 1 GWB in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
(4) Die Vergabestelle behält sich für das durchgeführte Verhandlungsverfahren ausdrücklich die Möglichkeit vor, den ausgeschriebenen auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
(5) Der ausgeschriebene Auftrag wird nicht in Lose unterteilt. Einer Aufteilung in Teil- oder Fachlose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit, Gesamtfunktionalität, Hochverfügbarkeit und Ausfallsicherheit sowie eines gleichen Qualitäts- und Arbeitsstandards und weil die Leistungsbeschreibung die einheitliche Systemfähigkeit der Leistung verlangt und dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.
(6) Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) als Mindestanforderungen gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S. 1 VSVgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
(7) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als ggf. als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147 i. V. m. 123, 124 GWB mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
(8) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) zu den Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
(9) Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie im Übrigen die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
(10) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
(11) Es wird darauf hingewiesen, dass das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) Anwendung findet. Mit dem Angebot (nicht mit dem Teilnahmeantrag) werden von Bietern und von etwaigen Nachunternehmern (Unterauftragnehmern) Erklärungen gem. §§ 4, 13 NTVergG gefordert. Auf die Aufnahme besonderer vertraglicher Bestimmungen gem. §§ 14, 15 NTVergG in den abzuschließenden Vertrag wird hingewiesen.
(12) Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen dieser Bekanntmachung und weiteren nationalen Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat die EU-Bekanntmachung Vorrang.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYCY9NK
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Land Niedersachsen beabsichtigt im Rahmen der Bereitstellung und des Betriebs seiner Basisstationsstandorte (Standorte) für das Digitalfunknetz der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) die Beschaffung von Leistungen in Form eines Facility-Managements und Entstörungsservices. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die niedersächsischen Standorte des BOS-Digitalfunks durchgehend bestimmungsgemäß und verkehrssicher genutzt werden können. In diesem Zusammenhang müssen regelmäßig die folgenden Leistungen erbracht werden: Planung, Abstimmung und Durchführung von Inspektionen, Prüfungen und Wartungen (IPW) und Steuerung der daraus resultierenden Termine für alle Standorte des BOS-Digitalfunks in Niedersachsen sowie zudem ein operatives Entstörungsmanagement im 24/7-Betrieb, insb. zur Entstörung, einschl. Hotline, Dokumentation und einer jährlichen Störungsstatistik und ein infrastrukturelles Facility-Management (Verkehrssicherung, Reparaturen, Raumlufttechnikanlagen (Montage/Demontage, Instandsetzung etc.), Hausmeisterdienste, Sichtkontrollen, Sicherheitsbegleitungen, Zugangsgewährung, Reinigungsdienste, Pflege der Außenanlagen sowie bei Bedarf Winterdienste (Räum- und Streuarbeiten)).
Das Land Niedersachsen beabsichtigt im Rahmen der Bereitstellung und des Betriebs seiner Basisstationsstandorte (Standorte) für das Digitalfunknetz der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) die Beschaffung von Leistungen in Form eines Facility-Managements und Entstörungsservices. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die niedersächsischen Standorte des BOS-Digitalfunks durchgehend bestimmungsgemäß und verkehrssicher genutzt werden können. In diesem Zusammenhang müssen regelmäßig die folgenden Leistungen erbracht werden: Planung, Abstimmung und Durchführung von Inspektionen, Prüfungen und Wartungen (IPW) und Steuerung der daraus resultierenden Termine für alle Standorte des BOS-Digitalfunks in Niedersachsen sowie zudem ein operatives Entstörungsmanagement im 24/7-Betrieb, insb. zur Entstörung, einschl. Hotline, Dokumentation und einer jährlichen Störungsstatistik und ein infrastrukturelles Facility-Management (Verkehrssicherung, Reparaturen, Raumlufttechnikanlagen (Montage/Demontage, Instandsetzung etc.), Hausmeisterdienste, Sichtkontrollen, Sicherheitsbegleitungen, Zugangsgewährung, Reinigungsdienste, Pflege der Außenanlagen sowie bei Bedarf Winterdienste (Räum- und Streuarbeiten)).
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 36 Monate
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: D 13.2 - 257/2018
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis (in Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
Nachweis (in Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis (in Kopie) einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 2 500 000 EUR für Personen- und Sachschäden inklusive einer Schlüsselversicherung je Versicherungsjahr (Mindestanforderung). Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, reicht eine unterschriebene schriftliche, unwiderrufliche und unbedingte Eigenerklärung (Vordruck) des Unternehmens, dass es im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen, verbunden mit der Erklärung eines Versicherers (in Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Unternehmen bereit ist (Mindestanforderung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis (in Kopie) einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 2 500 000 EUR für Personen- und Sachschäden inklusive einer Schlüsselversicherung je Versicherungsjahr (Mindestanforderung). Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, reicht eine unterschriebene schriftliche, unwiderrufliche und unbedingte Eigenerklärung (Vordruck) des Unternehmens, dass es im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen, verbunden mit der Erklärung eines Versicherers (in Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Unternehmen bereit ist (Mindestanforderung).
Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Mindeststandards:
Das unter III.2.2) geforderte Kriterium zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit stellt eine Mindestanforderung an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderung steht mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und ist durch ihn gerechtfertigt.
Das unter III.2.2) geforderte Kriterium zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit stellt eine Mindestanforderung an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderung steht mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und ist durch ihn gerechtfertigt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(a) Angabe (Vordruck) der aktuell beschäftigten Fachkräfte: mindestens eine Vollzeiteinheit (VE) Fachkraft für Elektroinstallation, mindestens eine VE Fachkraft für Raumlufttechnik, mindestens eine VE Fachkraft für Netzersatzanlagen und mindestens zwei VE bei Mitarbeitern mit Steigberechtigung des Unternehmens (Mindestanforderung). Vollzeiteinheiten (VE) sind alle Vollzeitbeschäftigten sowie die entsprechend ihrer Arbeitszeit in Vollzeitarbeitsplätze umgerechneten Teilzeitbeschäftigten.
(a) Angabe (Vordruck) der aktuell beschäftigten Fachkräfte: mindestens eine Vollzeiteinheit (VE) Fachkraft für Elektroinstallation, mindestens eine VE Fachkraft für Raumlufttechnik, mindestens eine VE Fachkraft für Netzersatzanlagen und mindestens zwei VE bei Mitarbeitern mit Steigberechtigung des Unternehmens (Mindestanforderung). Vollzeiteinheiten (VE) sind alle Vollzeitbeschäftigten sowie die entsprechend ihrer Arbeitszeit in Vollzeitarbeitsplätze umgerechneten Teilzeitbeschäftigten.
(b) Nachweis von gültigen Unternehmenszertifizierungen, in aktueller Fassung, der Bereiche Qualitätsmanagement (ISO 9001:2015 oder GEFMA 720 oder jeweils gleichwertig) und Arbeitsschutz (OHSAS 18001 oder ISO 4500 oder Sicherheits Certifikat Contraktoren (SCC) oder Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) oder jeweils gleichwertig) (Mindestanforderung).
(b) Nachweis von gültigen Unternehmenszertifizierungen, in aktueller Fassung, der Bereiche Qualitätsmanagement (ISO 9001:2015 oder GEFMA 720 oder jeweils gleichwertig) und Arbeitsschutz (OHSAS 18001 oder ISO 4500 oder Sicherheits Certifikat Contraktoren (SCC) oder Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) oder jeweils gleichwertig) (Mindestanforderung).
(c) Darstellung (gemäß Vordruck) von mindestens einer erfolgreichen Referenz des Unternehmens über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen, wobei mindestens die folgenden Anforderungen (aa) bis (ff) kumulativ erfüllt sein müssen (Mindestanforderung):
(c) Darstellung (gemäß Vordruck) von mindestens einer erfolgreichen Referenz des Unternehmens über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen, wobei mindestens die folgenden Anforderungen (aa) bis (ff) kumulativ erfüllt sein müssen (Mindestanforderung):
(aa) Öffentlicher Auftraggeber im Bereich Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) oder Militär,
(bb) Der Leistungsgegenstand und Leistungsumfang beinhaltet die Inspektion, Prüfung und Wartung von Elektroinstallationen, von Raumlufttechnik, von Netzersatzanlagen, von Steigeinrichtungen, von Masten, Türmen und Gebäuden sowie die Prüfung von Rettungs-/ Schutzeinrichtungen und die Instandsetzungsarbeiten von Elektroinstallationen, Gebäuden und Raumlufttechnik sowie das Vorhalten von technischer Grundausstattung (insb. Netzersatzanlagen und mobile Klimageräte) für den Notfallbetrieb;
(bb) Der Leistungsgegenstand und Leistungsumfang beinhaltet die Inspektion, Prüfung und Wartung von Elektroinstallationen, von Raumlufttechnik, von Netzersatzanlagen, von Steigeinrichtungen, von Masten, Türmen und Gebäuden sowie die Prüfung von Rettungs-/ Schutzeinrichtungen und die Instandsetzungsarbeiten von Elektroinstallationen, Gebäuden und Raumlufttechnik sowie das Vorhalten von technischer Grundausstattung (insb. Netzersatzanlagen und mobile Klimageräte) für den Notfallbetrieb;
(cc) Anzahl der betreuten Standorte: mindestens 200 Stück,
(dd) Der Leistungszeitraum befindet sich innerhalb der letzten 5 Jahre seit Ablauf der Teilnahme-/Bewerbungsfrist,
(ee) Die Inanspruchnahme der Leistungen war auch außerhalb der Geschäftszeiten (Nachtzeiten von 20.00 bis 6.00 sowie an Sonn- und Feiertagen) vereinbart,
(ff) Auftragswert, bezogen auf den gesamten Leistungszeitraum: mindestens 3 Mio. EUR.
Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Mindeststandards:
Die unter III.2.3) (a) bis (c) geforderten Kriterien zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellen jeweils eine Mindestanforderung an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
Die unter III.2.3) (a) bis (c) geforderten Kriterien zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellen jeweils eine Mindestanforderung an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Sonstige besondere Bedingungen:
Auftraggeber sowie Bewerber, Bieter und Auftragnehmer wahren gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen. Für die Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen einschließlich ihrer Weitergabe an Unterauftragnehmer (§ 9 VSVgV) gilt u. a. § 7 VSVgV. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer dürfen keine von dem Auftraggeber als Verschlusssache eingestufte Information ohne Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergeben. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer müssen die Wahrung der Vertraulichkeit mit den in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern vereinbaren.
Auftraggeber sowie Bewerber, Bieter und Auftragnehmer wahren gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen. Für die Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen einschließlich ihrer Weitergabe an Unterauftragnehmer (§ 9 VSVgV) gilt u. a. § 7 VSVgV. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer dürfen keine von dem Auftraggeber als Verschlusssache eingestufte Information ohne Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergeben. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer müssen die Wahrung der Vertraulichkeit mit den in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern vereinbaren.
Da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i. S. d. § 104 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 GWB handelt, müssen die Bewerber, Bieter und Auftragnehmer sowie die als eignungsrelevant (i. S. v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV) angegebenen anderen Unternehmen/ Unterauftragnehmer und die zur Auftragsausführung ggf. weiteren vorgesehenen oder eingesetzten Unterauftragnehmer erforderliche Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen sicherstellen bzw. erfüllen, um den Schutz von Verschlusssachen entsprechend dem Geheimhaltungsgrad VS-Nur Für den Dienstgebrauch (VS-NfD) gem. § 7 Nr. 4 der Verschlusssachenanweisung (VSA) für das Land Niedersachsen in der Fassung vom 17.11.1998 zu gewährleisten (§ 7 Abs. 1 VSVgV). Insbesondere ist das unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur Für den Dienstgebrauch (Anlage 7 der VSA) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen des Vergabeverfahrens.
Da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i. S. d. § 104 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 GWB handelt, müssen die Bewerber, Bieter und Auftragnehmer sowie die als eignungsrelevant (i. S. v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV) angegebenen anderen Unternehmen/ Unterauftragnehmer und die zur Auftragsausführung ggf. weiteren vorgesehenen oder eingesetzten Unterauftragnehmer erforderliche Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen sicherstellen bzw. erfüllen, um den Schutz von Verschlusssachen entsprechend dem Geheimhaltungsgrad VS-Nur Für den Dienstgebrauch (VS-NfD) gem. § 7 Nr. 4 der Verschlusssachenanweisung (VSA) für das Land Niedersachsen in der Fassung vom 17.11.1998 zu gewährleisten (§ 7 Abs. 1 VSVgV). Insbesondere ist das unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur Für den Dienstgebrauch (Anlage 7 der VSA) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen des Vergabeverfahrens.
Unabhängig von einem Zugang zu Verschlusssachen (VS) muss in jedem Fall aus Gründen der Tätigkeit an einer sicherheitsempfindlichen Stelle innerhalb einer lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtung für Personal des Unternehmens eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 7 Abs. 1 Nr. 3 Nds. SÜG (Niedersächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz) oder einer vergleichbaren Bestimmung des Bundes (mindestens § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz) oder eines anderen Bundeslandes oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als gleichwertig anerkannt ist, vorliegen und dem Auftraggeber gegenüber auf Verlangen nachgewiesen werden. Bewerbern bzw. Unterauftragnehmern, deren Personal zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist noch nicht sicherheitsüberprüft ist, wird gem. § 7 Abs. 6 S. 1 VSVgV zusätzliche Zeit gewährt, um diese Anforderung zu erfüllen, vgl. III.1.5).
Unabhängig von einem Zugang zu Verschlusssachen (VS) muss in jedem Fall aus Gründen der Tätigkeit an einer sicherheitsempfindlichen Stelle innerhalb einer lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtung für Personal des Unternehmens eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 7 Abs. 1 Nr. 3 Nds. SÜG (Niedersächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz) oder einer vergleichbaren Bestimmung des Bundes (mindestens § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz) oder eines anderen Bundeslandes oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als gleichwertig anerkannt ist, vorliegen und dem Auftraggeber gegenüber auf Verlangen nachgewiesen werden. Bewerbern bzw. Unterauftragnehmern, deren Personal zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist noch nicht sicherheitsüberprüft ist, wird gem. § 7 Abs. 6 S. 1 VSVgV zusätzliche Zeit gewährt, um diese Anforderung zu erfüllen, vgl. III.1.5).
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Unternehmen gem. § 147 S. 1, § 124 Abs. 1 GWB auch dann von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, wenn das Unternehmen nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweist, um Risiken für die nationale Sicherheit auszuschließen. Der Nach-weis, dass Risiken für die nationale Sicherheit nicht auszuschließen sind, kann auch mit Hilfe geschützter Datenquellen erfolgen (§ 147 S. 2 GWB).
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Unternehmen gem. § 147 S. 1, § 124 Abs. 1 GWB auch dann von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, wenn das Unternehmen nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweist, um Risiken für die nationale Sicherheit auszuschließen. Der Nach-weis, dass Risiken für die nationale Sicherheit nicht auszuschließen sind, kann auch mit Hilfe geschützter Datenquellen erfolgen (§ 147 S. 2 GWB).
Der Teilnahmeantrag muss zudem folgende unterschriebene Verpflichtungs-/Eigenerklärungen (gemäß den von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucken) des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft sowie (soweit einschlägig) der benannten Unterauftragnehmer enthalten:
Der Teilnahmeantrag muss zudem folgende unterschriebene Verpflichtungs-/Eigenerklärungen (gemäß den von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucken) des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft sowie (soweit einschlägig) der benannten Unterauftragnehmer enthalten:
(a) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat der Bewerber das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur Für den Dientsgebrauch (Anlage 7 der VSA) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
(a) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat der Bewerber das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur Für den Dientsgebrauch (Anlage 7 der VSA) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
(b) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) jedes benannten Unterauftragnehmers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat das jeweilige Unternehmen das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur Für den Dientsgebrauch (Anlage 7 der VSA) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
(b) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) jedes benannten Unterauftragnehmers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat das jeweilige Unternehmen das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur Für den Dientsgebrauch (Anlage 7 der VSA) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
(c) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSVgV, von Unterauftragnehmern, an die er im Zuge der Auftragsausführung Unteraufträge vergibt, Erklärungen und Verpflichtungserklärungen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber vorzulegen.
(c) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSVgV, von Unterauftragnehmern, an die er im Zuge der Auftragsausführung Unteraufträge vergibt, Erklärungen und Verpflichtungserklärungen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber vorzulegen.
(d) Unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers bzw. jedes benannten Unterauftragnehmers bzgl. des vorhandenen sicherheitsüberprüften Personals, mindestens gemäß einer einfachen Sicherheitsüberprüfung gem. § 7 Abs. 1 Nds. SÜG oder einer vergleichbaren Bestimmung des Bundes (mindestens § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz) oder eines anderen Bundeslandes oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als gleichwertig anerkannt ist (Vordruck).
(d) Unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers bzw. jedes benannten Unterauftragnehmers bzgl. des vorhandenen sicherheitsüberprüften Personals, mindestens gemäß einer einfachen Sicherheitsüberprüfung gem. § 7 Abs. 1 Nds. SÜG oder einer vergleichbaren Bestimmung des Bundes (mindestens § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz) oder eines anderen Bundeslandes oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als gleichwertig anerkannt ist (Vordruck).
(e) Unterschriebene Vertraulichkeitsvereinbarung (Vordruck) des Bewerbers.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Es erfolgt eine Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber gem. § 21 Abs. 3 S. 1 VSVgV. Sind mehr als 3 (drei) Bewerber vorhanden, die entsprechend den in den Abschnitten III.2.1), III.2.2) und III.2.3) genannten Eignungskriterien geeignet sind (d.h. die die festgelegten objektiven Kriterien erfüllen und damit über die entsprechende berufliche Befähigung verfügen sowie wirtschaftlich und finanziell sowie technisch und beruflich leistungsfähig sind) und bzgl. welcher kein Ausschluss nach § 147 GWB i. V. m. §§ 123, 124 GWB oder § 19 Abs. 1 MiLoG erfolgt, werden aus dem Bewerberkreis 3 Bewerber von der Vergabestelle ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sind nicht mehr als 3 Bewerber vorhanden, die die o.g. Anforderungen erfüllen, erfolgt keine Begrenzung der Zahl der Bewerber.
Es erfolgt eine Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber gem. § 21 Abs. 3 S. 1 VSVgV. Sind mehr als 3 (drei) Bewerber vorhanden, die entsprechend den in den Abschnitten III.2.1), III.2.2) und III.2.3) genannten Eignungskriterien geeignet sind (d.h. die die festgelegten objektiven Kriterien erfüllen und damit über die entsprechende berufliche Befähigung verfügen sowie wirtschaftlich und finanziell sowie technisch und beruflich leistungsfähig sind) und bzgl. welcher kein Ausschluss nach § 147 GWB i. V. m. §§ 123, 124 GWB oder § 19 Abs. 1 MiLoG erfolgt, werden aus dem Bewerberkreis 3 Bewerber von der Vergabestelle ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sind nicht mehr als 3 Bewerber vorhanden, die die o.g. Anforderungen erfüllen, erfolgt keine Begrenzung der Zahl der Bewerber.
Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt anhand folgender gem. § 21 Abs. 1 S. 2 VSVgV objektiver und nicht diskriminierender Anforderungen in den Auswahlkriterien Nr. 1 bis 7. Die von den Bewerbern je Auswahlkriterium erreichten Punkte werden je Bewerber zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen wird eine Rangfolge der Bewerber erstellt. Die 3 bestplatzierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichstand werden mehr als 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt anhand folgender gem. § 21 Abs. 1 S. 2 VSVgV objektiver und nicht diskriminierender Anforderungen in den Auswahlkriterien Nr. 1 bis 7. Die von den Bewerbern je Auswahlkriterium erreichten Punkte werden je Bewerber zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen wird eine Rangfolge der Bewerber erstellt. Die 3 bestplatzierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichstand werden mehr als 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
(1) Auswahlkriterium Nr. 1:
Es werden bei Angabe des durchschnittlichen Jahresumsatzes des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, folgende Punkte vergeben: 50 Mio. EUR oder mehr: 25 Punkte (P), 35 Mio. EUR bis unter 50 Mio. EUR: 10 P, 25 Mio. EUR bis unter 35 Mio. EUR: 5 P, unter 25 Mio. EUR: 1 P.
Es werden bei Angabe des durchschnittlichen Jahresumsatzes des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, folgende Punkte vergeben: 50 Mio. EUR oder mehr: 25 Punkte (P), 35 Mio. EUR bis unter 50 Mio. EUR: 10 P, 25 Mio. EUR bis unter 35 Mio. EUR: 5 P, unter 25 Mio. EUR: 1 P.
(2) Auswahlkriterium Nr. 2:
Es werden bei Angabe des durchschnittlichen Jahresumsatzes des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Geschäftsbereich Facility Management, folgende Punkte vergeben: 12 Mio. EUR oder mehr: 50 Punkte (P), 10 Mio. EUR bis weniger 12 Mio. EUR: 30 P, 8 Mio. EUR bis weniger 10 Mio. EUR: 15 P, 6 Mio. EUR bis weniger 8 Mio. EUR: 5 P, weniger als 6 Mio. EUR: 1 P.
Es werden bei Angabe des durchschnittlichen Jahresumsatzes des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Geschäftsbereich Facility Management, folgende Punkte vergeben: 12 Mio. EUR oder mehr: 50 Punkte (P), 10 Mio. EUR bis weniger 12 Mio. EUR: 30 P, 8 Mio. EUR bis weniger 10 Mio. EUR: 15 P, 6 Mio. EUR bis weniger 8 Mio. EUR: 5 P, weniger als 6 Mio. EUR: 1 P.
(3) Auswahlkriterium Nr. 3:
Es werden bei Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens (in Vollzeiteinheiten) im Bereich Facility Management in den letzten 3 Jahren folgende Punkte vergeben: 20 oder mehr: 45 Punkte (P), 10 bis weniger 20: 20 P, 6 bis weniger 10: 10 P, weniger als 6: 1 P.
Es werden bei Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens (in Vollzeiteinheiten) im Bereich Facility Management in den letzten 3 Jahren folgende Punkte vergeben: 20 oder mehr: 45 Punkte (P), 10 bis weniger 20: 20 P, 6 bis weniger 10: 10 P, weniger als 6: 1 P.
Vollzeiteinheiten sind alle Vollzeitbeschäftigten sowie die entsprechend ihrer Arbeitszeit in Vollzeitarbeitsplätze umgerechneten Teilzeitbeschäftigten.
(4) Auswahlkriterium Nr. 4:
Es werden bei Angabe der über die oben in Abschnitt III.2.3) (a) verlangten Mindestanzahl hinausgehender Anzahl an aktuell beschäftigten Fachkräften (in Vollzeiteinheiten) aus den Bereichen Elektroinstallation, Raumlufttechnik (RLT), Netzersatzanlagen (NEA) und Mitarbeitern mit Steigberechtigung folgende Punkte vergeben: Anzahl der Fachkräfte Elektroinstallation: 5 Punkte (P) pro Vollzeiteinheit, jedoch max. 10 P; Anzahl der Fachkräfte RLT: 5 P pro Vollzeiteinheit, jedoch max. 10 P; Anzahl der Fachkräfte NEA: 5 P pro Vollzeiteinheit, jedoch max. 10 P; Anzahl der Mitarbeiter mit Steigberechtigung: 5 P pro Vollzeiteinheit, jedoch max. 10 P.
Es werden bei Angabe der über die oben in Abschnitt III.2.3) (a) verlangten Mindestanzahl hinausgehender Anzahl an aktuell beschäftigten Fachkräften (in Vollzeiteinheiten) aus den Bereichen Elektroinstallation, Raumlufttechnik (RLT), Netzersatzanlagen (NEA) und Mitarbeitern mit Steigberechtigung folgende Punkte vergeben: Anzahl der Fachkräfte Elektroinstallation: 5 Punkte (P) pro Vollzeiteinheit, jedoch max. 10 P; Anzahl der Fachkräfte RLT: 5 P pro Vollzeiteinheit, jedoch max. 10 P; Anzahl der Fachkräfte NEA: 5 P pro Vollzeiteinheit, jedoch max. 10 P; Anzahl der Mitarbeiter mit Steigberechtigung: 5 P pro Vollzeiteinheit, jedoch max. 10 P.
(5) Auswahlkriterium Nr. 5:
Bei Vorlage des Nachweises einer aktuell gültigen Unternehmenszertifizierung nach ISO 14001:2015 (oder gleichwertig) werden 10 Punkte vergeben. Die Gleichwertigkeit ist mit geeigneten Mitteln (z.B. Prüfberichte einer anerkannten Stelle) im Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Bei Vorlage des Nachweises einer aktuell gültigen Unternehmenszertifizierung nach ISO 14001:2015 (oder gleichwertig) werden 10 Punkte vergeben. Die Gleichwertigkeit ist mit geeigneten Mitteln (z.B. Prüfberichte einer anerkannten Stelle) im Teilnahmeantrag nachzuweisen.
(6) Auswahlkriterium Nr. 6:
Bei Vorlage des Nachweises über ein aktuell gültiges Zertifikat nach GEFMA 730 (oder gleichwertig) werden 80 Punkte vergeben. Die Gleichwertigkeit ist mit geeigneten Mitteln (z.B. Prüfberichte einer anerkannten Stelle) im Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Bei Vorlage des Nachweises über ein aktuell gültiges Zertifikat nach GEFMA 730 (oder gleichwertig) werden 80 Punkte vergeben. Die Gleichwertigkeit ist mit geeigneten Mitteln (z.B. Prüfberichte einer anerkannten Stelle) im Teilnahmeantrag nachzuweisen.
(7) Auswahlkriterium Nr. 7:
Für weitere erfolgreiche Referenzen, maximal 3, über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen, werden die folgenden Leistungsinhalte mit Punkten bewertet: 1. Öffentliche Auftraggeber im Bereich BOS / Militär: 15 Punkte (P), sonstige Auftraggeber: 1 P; 2. Inspektion, Prüfung und Wartung der Elektroinstallation: 3 P, Inspektion, Prüfung und Wartung der Raumlufttechnik (RLT): 3 P, Inspektion, Prüfung und Wartung der Netzersatzanlagen (NEA): 3 P, Inspektion, Prüfung und Wartung von Steigeinrichtungen: 3 P, Inspektion, Prüfung und Wartung von Masten, Türmen und Gebäuden: 3 P, Prüfung von Rettungs-/Schutzeinrichtungen: 3 P, Grünpflege (Rasen, Gehwege und versiegelte Flächen, Gehölz): 1 P, Instandsetzungsarbeiten (Elektroinstallation, Gebäude und RLT): 3 P, Vorhalten von technischer Grundausstattung (insb. NEA und mobile Klimageräte) für den Notfallbetrieb: 3 P; 4. Anzahl der betreuten Standorte: 200 oder mehr: 20 P, 100 bis 199: 10 P, 50 bis 99: 5 P, weniger als 50: 1 P; Struktur/Lage der betreuten Standorte: Ländlicher Bereich (Außerorts): 5 P, Städtischer Bereich (Innerorts): 5 P, Inselstandort: 10 P; 5. Möglichkeit der Inanspruchnahme der Leistungen außerhalb der Geschäftezeiten (Nachtzeiten von 20:00 bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen) vereinbart: Ja: 10 P, Nein: 0 P; 6. Auftragswert: Mehr als 3 Mio. EUR: 10 P, 1 bis 3 Mio. EUR: 5 P, unterhalb 1 Mio. EUR: 1 P.
Für weitere erfolgreiche Referenzen, maximal 3, über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen, werden die folgenden Leistungsinhalte mit Punkten bewertet: 1. Öffentliche Auftraggeber im Bereich BOS / Militär: 15 Punkte (P), sonstige Auftraggeber: 1 P; 2. Inspektion, Prüfung und Wartung der Elektroinstallation: 3 P, Inspektion, Prüfung und Wartung der Raumlufttechnik (RLT): 3 P, Inspektion, Prüfung und Wartung der Netzersatzanlagen (NEA): 3 P, Inspektion, Prüfung und Wartung von Steigeinrichtungen: 3 P, Inspektion, Prüfung und Wartung von Masten, Türmen und Gebäuden: 3 P, Prüfung von Rettungs-/Schutzeinrichtungen: 3 P, Grünpflege (Rasen, Gehwege und versiegelte Flächen, Gehölz): 1 P, Instandsetzungsarbeiten (Elektroinstallation, Gebäude und RLT): 3 P, Vorhalten von technischer Grundausstattung (insb. NEA und mobile Klimageräte) für den Notfallbetrieb: 3 P; 4. Anzahl der betreuten Standorte: 200 oder mehr: 20 P, 100 bis 199: 10 P, 50 bis 99: 5 P, weniger als 50: 1 P; Struktur/Lage der betreuten Standorte: Ländlicher Bereich (Außerorts): 5 P, Städtischer Bereich (Innerorts): 5 P, Inselstandort: 10 P; 5. Möglichkeit der Inanspruchnahme der Leistungen außerhalb der Geschäftezeiten (Nachtzeiten von 20:00 bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen) vereinbart: Ja: 10 P, Nein: 0 P; 6. Auftragswert: Mehr als 3 Mio. EUR: 10 P, 1 bis 3 Mio. EUR: 5 P, unterhalb 1 Mio. EUR: 1 P.
Es werden max. 3 weitere Referenzen bei der Auswahlentscheidung in die Wertung aufgenommen. Die Referenzen sind durch den Bewerber aufsteigend zu nummerieren. Bei Einreichung von mehr als 3 zusätzlichen Referenzen werden die ersten 3 weiteren Referenzen laut vorgenommener Nummerierung des Bewerbers gewertet. Die für die Erfüllung der Mindestanforderung nach Abschnitt III.2.3) (c) anzugebende Referenz wird nicht bewertet.
Es werden max. 3 weitere Referenzen bei der Auswahlentscheidung in die Wertung aufgenommen. Die Referenzen sind durch den Bewerber aufsteigend zu nummerieren. Bei Einreichung von mehr als 3 zusätzlichen Referenzen werden die ersten 3 weiteren Referenzen laut vorgenommener Nummerierung des Bewerbers gewertet. Die für die Erfüllung der Mindestanforderung nach Abschnitt III.2.3) (c) anzugebende Referenz wird nicht bewertet.
Daten
Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-08-16 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
(1) Die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für das Land Niedersachsen als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i. S. d. § 104 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt.
(1) Die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für das Land Niedersachsen als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i. S. d. § 104 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt.
(2) Die für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags erforderlichen Vordrucke sind kostenlos bei der unter I.1) angegebenen Kontaktstelle auf Anforderung in Textform (Fax oder E-Mail) zu beziehen.
(3) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 VSVgV, § 119 Abs. 5 Alt. 1 GWB in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
(4) Die Vergabestelle behält sich für das durchgeführte Verhandlungsverfahren ausdrücklich die Möglichkeit vor, den ausgeschriebenen auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
(5) Der ausgeschriebene Auftrag wird nicht in Lose unterteilt. Einer Aufteilung in Teil- oder Fachlose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit, Gesamtfunktionalität, Hochverfügbarkeit und Ausfallsicherheit sowie eines gleichen Qualitäts- und Arbeitsstandards und weil die Leistungsbeschreibung die einheitliche Systemfähigkeit der Leistung verlangt und dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.
(5) Der ausgeschriebene Auftrag wird nicht in Lose unterteilt. Einer Aufteilung in Teil- oder Fachlose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit, Gesamtfunktionalität, Hochverfügbarkeit und Ausfallsicherheit sowie eines gleichen Qualitäts- und Arbeitsstandards und weil die Leistungsbeschreibung die einheitliche Systemfähigkeit der Leistung verlangt und dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.
(6) Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) als Mindestanforderungen gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S. 1 VSVgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
(6) Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) als Mindestanforderungen gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S. 1 VSVgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
(7) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als ggf. als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147 i. V. m. 123, 124 GWB mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
(7) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als ggf. als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147 i. V. m. 123, 124 GWB mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
(8) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) zu den Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
(9) Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie im Übrigen die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
(10) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
(10) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
(11) Es wird darauf hingewiesen, dass das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) Anwendung findet. Mit dem Angebot (nicht mit dem Teilnahmeantrag) werden von Bietern und von etwaigen Nachunternehmern (Unterauftragnehmern) Erklärungen gem. §§ 4, 13 NTVergG gefordert. Auf die Aufnahme besonderer vertraglicher Bestimmungen gem. §§ 14, 15 NTVergG in den abzuschließenden Vertrag wird hingewiesen.
(11) Es wird darauf hingewiesen, dass das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) Anwendung findet. Mit dem Angebot (nicht mit dem Teilnahmeantrag) werden von Bietern und von etwaigen Nachunternehmern (Unterauftragnehmern) Erklärungen gem. §§ 4, 13 NTVergG gefordert. Auf die Aufnahme besonderer vertraglicher Bestimmungen gem. §§ 14, 15 NTVergG in den abzuschließenden Vertrag wird hingewiesen.
(12) Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen dieser Bekanntmachung und weiteren nationalen Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat die EU-Bekanntmachung Vorrang.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYCY9NK
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131 / 15-1334📞
Internetadresse: http://://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/ 🌏
Fax: +49 4131 / 15-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen wer-den. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen wer-den. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 124-283688 (2018-06-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentrale Polizeidirektion Niedersachen
Kontakt
Telefon: +49 511/96957430📞
Fax: +49 511/96957905 📠
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungs-unterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind. (100)
Auftragsvergabe
Name: Strabag Property and Facility GmbH
Postanschrift: Dernburgstraße 50
Postort: Berlin
Postleitzahl: 14057
Land: Deutschland 🇩🇪
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: Az.: D 13.2 - 257/2018
Kontakt
Kontaktperson: Herr Godeck
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und Digitalisierung
Telefon: +49 4131/15-1334📞
Fax: +49 4131/15-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist auf die bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen wer-den. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen wer-den. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Internetadresse: http://://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/ 🌏
Quelle: OJS 2019/S 011-022707 (2019-01-14)