Beschaffung eines ITSM Tools, Referenznummer der Bekanntmachung: FEM-SE2/18/00868

Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) / Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)

Ziel ist es, IT Service Management einzuführen um die Harmonisierung und Konsolidierung der bestehenden Prozess-Landschaft mit den Mitteln von ITIL und den Best Practices für die IT der Berliner Verkehrsbetriebe umzusetzen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-08-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-08-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Kurze Beschreibung:
Ziel ist es, IT Service Management einzuführen um die Harmonisierung und Konsolidierung der bestehenden Prozess-Landschaft mit den Mitteln von ITIL und den Best Practices für die IT der Berliner Verkehrsbetriebe umzusetzen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) / Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)
Postanschrift: Holzmarktstraße 15 – 17
Postleitzahl: D-10179
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bvg.de 🌏
E-Mail: einkauf.se2@bvg.de 📧
Fax: +49 3025620325 📠
URL der Dokumente: http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergabe/Europaweite-Vergaben 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-16 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 158-363364
ABl. S-Ausgabe: 158
Zusätzliche Informationen
1) Verfahrensablauf Die Ausschreibung wird in 2 Stufen durchgeführt: — Teilnahmewettbewerb mit dem Eingang der Teilnahmeanträge und der sich anschließenden Eignungsprüfung und Wertung — Angebotsphase mit dem Eingang der Angebote und der sich anschließenden Prüfung und Wertung der Angebote sowie der Durchführung eines Proof of Concept und ggf. Verhandlungsgesprächen. Nähere Angaben zum Verfahren entnehmen Sie bitte den „Allgemeinen Verfahrensbedingungen“. Die Beantwortung evt. Fragen, die die Erstellung des Teilnahmeantrages oder diesbezüglichen Unterlagen betreffen, erfolgt ausschließlich per Download unter dem in der Bekanntmachung Ziffer I.3) angegebenen Link. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind interessierte Unternehmen daher verpflichtet, regelmäßig und selbständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten. Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht. Mit dieser Bekanntmachung wird neben den Unterlagen, die u. a. für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind, aus sicherheitsrelevanten Gründen eine Verschwiegenheitsvereinbarung veröffentlicht. Diese ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Nach Prüfung der unter Pkt. III.1) genannten Angaben/Nachweise wird auf Basis der aufgeführten Daten die Eignung der Bewerber geprüft. Entsprechend §41 Abs. 1 SektVO können die Bewerber bereits ab der Bekanntmachung sämtliche Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt für den Teilnahmewettbewerb (sowie Unterlagen für die Angebotsabgabe bzw. Verhandlungsphase) unter dem unter Punkt I.3 genannten Link abrufen. Ausgenommen von den Vergabeunterlagen sind die Besonderen Vertragsbedingung inkl. Anlagen, die Leistungsbeschreibung und das Preisblatt, da diese Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Weitere Angaben zur Eignungsprüfung und Wertung/Eingrenzung der Bieter finden Sie unter Punkt 4, Angaben zur Angebotsphase entnehmen Sie bitte Punkt 5 der Allg. Verfahrensbedingungen. Alle weiteren Informationen zu diesem Verfahren wie Leistungsänderungen, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden nur den zur Angebotsabgabe zugelassenen Bewerbern zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung evt. Fragen, die die Angebotserstellung betreffen, erfolgt nur, sofern die Fragen bis zum 08.11.2018 bei der unter I.1) genannten Stelle eingereicht werden. Die BVG behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne Verhandlungen oder Einholung weiterer Angebote zu erteilen. 2) weitere für den Bieter/für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und für etwaige Subunternehmer mit dem Angebot einzureichende Erklärungen: — „Tarif- und Mindestlohnerklärung i. S. v. § 1 BerlAVG“ — „Erklärung gem. § 9 BerlAVG, § 1 Frauenförderverordnung Berlin“ 3) weitere zusätzliche Angaben: Zu Ziff. II.2.5) Zuschlagskriterien Bei der Vergabe von öffentl. Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Bereitstellung sowie Anpassung und Implementierung eines ITSM Tools
Dauer: 36 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag den Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung Variante 1-3“ auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Darin sind unter anderem Erklärungen abzugeben zu:
— Eintragungen in das Korruptionsregister
— Eintragung in das Berufs- und Handelsregister
— Berufsstand
— Berufsgenossenschaft inkl. Beitragszahlung
— Vorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB
Gegebenenfalls werden beim Bieter weitere Nachweise angefordert. Diese sind nur nach Aufforderung vorzulegen.
Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe einzureichen.
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind im Falle der Eignungsleihe auch vom Nachunternehmen bzw. Bietern der Bietergemeinschaft beizubringen.
Angebote, die keine vollständigen Erklärungen enthalten, können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Nähere Angaben sind den unentgeltlich und uneingeschränkt zur Verfügung stehenden Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag den Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung Variante 1-3“ auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Darin sind unter anderem Erklärungen abzugeben zu:
— Bestehen und Höhe einer Betriebshaftpflicht-/ Berufshaftpflichtversicherung
— Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren bzgl. vergleichbarer Leistungen
Spätestens im Auftragsfall ist zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag unverzüglich eine Berufshaftpflichtversicherung i.H.v. 10 Mio. EUR je Schadensereignis abzuschließen. Die Berufshaftpflichtversicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und nachzuweisen.
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Der Nachweis ist durch Vorlage der Erklärung zur Deckungszusage der Versicherung zu erbringen.
Mindestanforderung für die Bewerbung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die Deckungssumme abgeschlossen wird.
Die Erklärung des Versicherers muss der Bewerbung beigelegt werden.
Nähere Angaben sind den unentgeltlich und uneingeschränkt zur Verfügung stehenden Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag den Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung Variante 1-3" auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Darin sind unter anderem Erklärungen abzugeben zu:
— Erklärung, dass die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen entsprechend qualifiziert sind?
— jahresdurchschnittliche Menge an Beschäftigten (letzte 3 Jahre)
Zum Nachweis der Eignung sind folgende weitere Unterlagen einzureichen:
— Referenzen wie in den Vergabeunterlagen genau beschrieben
— Anzahl der zertifizierten Berater
— Partnerstatus mit dem Softwarehersteller
Nähere Angaben sind den unentgeltlich und uneingeschränkt zur Verfügung stehenden Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Besondere Vertragsbedingungen nebst Anlagen
— die Leistungsbeschreibung der BVG nebst Anlagen
— das Zuschlagsschreiben der BVG und die darin in Bezug genommenen Dokumente, insbesondere das Angebot des Auftragnehmers einschließlich des Preisblattes
— die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der BVG für die Ausführung von Leistungen
— die VOL/B in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung
— das BGB unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
Mit dem Angebot einzureichen sind Eigenerklärungen zur Frauenförderung sowie zu Tariftreue, Mindestlohnentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen.Die Einhaltung dieser gesetzlichen Verpflichtungen wird vertraglich festgeschrieben werden.
Genauere Angaben und entsprechende Vordrucke sind in den Vergabeunterlagen enthalten.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-09-26 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-02-28 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bereich Einkauf/Materialwirtschaft, FEM-SE2 (ILPZ 42300)
Dokumente URL: http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergabe/Europaweite-Vergaben 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Verfahrensablauf
Die Ausschreibung wird in 2 Stufen durchgeführt:
— Teilnahmewettbewerb mit dem Eingang der Teilnahmeanträge und der sich anschließenden Eignungsprüfung und Wertung
— Angebotsphase mit dem Eingang der Angebote und der sich anschließenden Prüfung und Wertung der Angebote sowie der Durchführung eines Proof of Concept und ggf. Verhandlungsgesprächen.
Nähere Angaben zum Verfahren entnehmen Sie bitte den „Allgemeinen Verfahrensbedingungen“.
Die Beantwortung evt. Fragen, die die Erstellung des Teilnahmeantrages oder diesbezüglichen Unterlagen betreffen, erfolgt ausschließlich per Download unter dem in der Bekanntmachung Ziffer I.3) angegebenen Link. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind interessierte Unternehmen daher verpflichtet, regelmäßig und selbständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten. Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
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Mit dieser Bekanntmachung wird neben den Unterlagen, die u. a. für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind, aus sicherheitsrelevanten Gründen eine Verschwiegenheitsvereinbarung veröffentlicht. Diese ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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Nach Prüfung der unter Pkt. III.1) genannten Angaben/Nachweise wird auf Basis der aufgeführten Daten die Eignung der Bewerber geprüft.
Entsprechend §41 Abs. 1 SektVO können die Bewerber bereits ab der Bekanntmachung sämtliche Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt für den Teilnahmewettbewerb (sowie Unterlagen für die Angebotsabgabe bzw. Verhandlungsphase) unter dem unter Punkt I.3 genannten Link abrufen. Ausgenommen von den Vergabeunterlagen sind die Besonderen Vertragsbedingung inkl. Anlagen, die Leistungsbeschreibung und das Preisblatt, da diese Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten.
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Weitere Angaben zur Eignungsprüfung und Wertung/Eingrenzung der Bieter finden Sie unter Punkt 4, Angaben zur Angebotsphase entnehmen Sie bitte Punkt 5 der Allg. Verfahrensbedingungen.
Alle weiteren Informationen zu diesem Verfahren wie Leistungsänderungen, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden nur den zur Angebotsabgabe zugelassenen Bewerbern zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung evt. Fragen, die die Angebotserstellung betreffen, erfolgt nur, sofern die Fragen bis zum 08.11.2018 bei der unter I.1) genannten Stelle eingereicht werden.
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Die BVG behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne Verhandlungen oder Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
2) weitere für den Bieter/für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und für etwaige Subunternehmer mit dem Angebot einzureichende Erklärungen:
— „Tarif- und Mindestlohnerklärung i. S. v. § 1 BerlAVG“
— „Erklärung gem. § 9 BerlAVG, § 1 Frauenförderverordnung Berlin“
3) weitere zusätzliche Angaben:
Zu Ziff. II.2.5) Zuschlagskriterien
Bei der Vergabe von öffentl. Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 158-363364 (2018-08-16)