Beschaffung eines Kanal-TV-Inspektionsfahrzeuges

Beschaffung eines Kanal-TV-Inspektionsfahrzeuges

Das Abwasserwerk Greifswald als Eigenbetrieb der Hansestadt Greifswald plant die Beschaffung eines Kanal-TV-Inspektionsfahrzeuges zur optischen Inspektion und EDV-mäßigen Dokumentation von Entwässerungskanälen und Anschlussleitungen.
Hierbei handelt es sich um Inspektion und Dokumentation des Kanalnetzes DN 150 – DN 1200, der an die Sammler angeschlossenen Anschlusskanäle und -Leitungen ab DN 100 sowie den Schächten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-10-30 Auftragsbekanntmachung
2019-04-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-10-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeuge für Abfall und Abwasser
Referenznummer: 009
Kurze Beschreibung:
Das Abwasserwerk Greifswald als Eigenbetrieb der Hansestadt Greifswald plant die Beschaffung eines Kanal-TV-Inspektionsfahrzeuges zur optischen Inspektion und EDV-mäßigen Dokumentation von Entwässerungskanälen und Anschlussleitungen. Hierbei handelt es sich um Inspektion und Dokumentation des Kanalnetzes DN 150 – DN 1200, der an die Sammler angeschlossenen Anschlusskanäle und -Leitungen ab DN 100 sowie den Schächten.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fahrzeuge für Abfall und Abwasser 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Vorpommern-Greifswald 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Beschaffung eines Kanal-TV-Inspektionsfahrzeuges
Postanschrift: Abwasserwerk Greifswald, Gützkower Landstraße 19-21
Postleitzahl: 17489
Postort: Greifswald
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtwerke-greifswald.de 🌏
E-Mail: einkauf@sw-greifswald.de 📧
Telefon: +49 3834532138 📞
Fax: +49 3834532324 📠
URL der Dokumente: https://ssl.sw-greifswald.de/lieferantenportal/easysite/swg-lieferantenmanagement 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-30 📅
Einreichungsfrist: 2018-12-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-02 📅
Datum des Beginns: 2019-03-01 📅
Datum des Endes: 2019-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 211-481812
ABl. S-Ausgabe: 211
Zusätzliche Informationen
Keine zusätzlichen Angaben.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Abwasserwerk Greifswald als Eigenbetrieb der Hansestadt Greifswald plant die Beschaffung eines Kanal-TV-Inspektionsfahrzeuges zur optischen Inspektion und EDV-mäßigen Dokumentation von Entwässerungskanälen und Anschlussleitungen.
Hierbei handelt es sich um Inspektion und Dokumentation des Kanalnetzes DN 150 – DN 1200, der an die Sammler angeschlossenen Anschlusskanäle und -Leitungen ab DN 100 sowie den Schächten.
Geschätzter Gesamtwert: 350 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 350 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen: Die vorhandene Kfz-Lizenz soll erweitert werden.
Zusätzliche Informationen: Keine zusätzlichen Angaben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hansestadt Greifswald

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bereich Lieferantenmanagement ist vollständig auszufüllen. Insbesondere sind im Lieferantenportal der Stadtwerke Greifswald folgende Dokumente hochzuladen:
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
— Handelsregisterauszug,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung für Sozialversicherungsbeiträge.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Im Lieferantenportal der Stadtwerke Greifswald sind folgende Dokumente hochzuladen:
— Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme,
— Eigenerklärung Insolvenz (Muster im Lieferantenportal),
— Bankerklärung (Muster im Lieferantenportal) Unternehmenszahlen zu Umsatz und Mitarbeitern der letzten 3 Jahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Angaben zur Servicewerkstatt; Details Siehe Vergabeunterlagen,
— Angaben zu Lebenszykluskosten (LCC),
— Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Ausschreibungsunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-12-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Gemäß den gesetzlichen Regelungen ist die Submission nicht öffentlich.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Eigenbetrieb
Kontakt
Kontaktperson: Herr Martin
Adresse des Käuferprofils: http://www.stadtwerke-greifswald.de 🌏
Dokumente URL: https://ssl.sw-greifswald.de/lieferantenportal/easysite/swg-lieferantenmanagement 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren Bewerber bzw. Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
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Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, sind von Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle zu rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind von Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber bzw. Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Siehe VI.4.1)
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2018/S 211-481812 (2018-10-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 297 627 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-04-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 067-156846
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 211-481812
ABl. S-Ausgabe: 67

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-17 📅
Name: IBAK Helmut Hunger GmbH & Co. KG
Postort: Kiel
Land: Deutschland 🇩🇪
Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 354 176 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren Bewerber Bzw. Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
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Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, sind von Bewerbern Bzw. Bietern spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle zu rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind von Bewerbern Bzw. Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber Bzw. Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 067-156846 (2019-04-01)