Gegenstand des zu vergebenen Auftrages ist die Lieferung, Erstellung und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft eines vollständigen und funktionssicheren VoIP-Telekommunikationssystems mit einer zentralen Privat-Cloud-Architektur und Unified Communications & Collaboration Funktionen. Zum Auftrag gehört außerdem ein sich daran anschließender Systemservice zur Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft des Telekommunikationssystems.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung eines Telekommunikationssystems
SE30.00.2018017
Produkte/Dienstleistungen: Fernmeldesystem📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des zu vergebenen Auftrages ist die Lieferung, Erstellung und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft eines vollständigen und funktionssicheren...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des zu vergebenen Auftrages ist die Lieferung, Erstellung und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft eines vollständigen und funktionssicheren VoIP-Telekommunikationssystems mit einer zentralen Privat-Cloud-Architektur und Unified Communications & Collaboration Funktionen. Zum Auftrag gehört außerdem ein sich daran anschließender Systemservice zur Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft des Telekommunikationssystems.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fernmeldesystem📦
Ort der Leistung: Segeberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Kreis Segeberg
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg.
Die auftragsgegenständlichen Leistungen sind am Hauptstandort und an den Außenstandorten des Kreises...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Kreis Segeberg
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg.
Die auftragsgegenständlichen Leistungen sind am Hauptstandort und an den Außenstandorten des Kreises Segeberg zu erbringen.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Das derzeitige Telekommunikationssystem des Kreis Segeberg ist eine strategische und geschäftskritische Plattform mit hohen Anforderungen an Sicherheit,...”
Beschreibung der Beschaffung
Das derzeitige Telekommunikationssystem des Kreis Segeberg ist eine strategische und geschäftskritische Plattform mit hohen Anforderungen an Sicherheit, Verfügbarkeit und Performance. Aus diesem Grund ist eine effiziente Telekommunikation ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Tätigkeit des Kreises. Um den veränderten technischen als auch wirtschaftlichen Marktbedingungen im Sprachbereich gerecht zu werden, möchte sich der Kreis ein neues Telekommunikationssystem (nachfolgend als „TK-System“ bezeichnet) als zentrale Privat-VoIP-Cloud beschaffen. Ziel ist, die Kosten für den Betrieb zu optimieren, neue technische Innovationen auszunutzen sowie die Service Level Agreements (SLA) neu zu definieren.
Der Auftragnehmer hat ein vollständiges und funktionssicheres TK-System beim Kreis zu liefern, einzurichten und die Betriebsbereitschaft des TK-Systems herzustellen. Er hat sämtliche hierfür erforderliche Hard- und Software gemäß den vertraglich vereinbarten Anforderungen des Kreises zu installieren und ordnungsgemäß anzuschließen.
Weiter hat der Auftragnehmer Systemservices zur Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft des neuen TK-Systems zu erbringen. Die Einzelheiten der Beschaffung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 72
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Vorlage eines Auszuges in Kopie aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Vorlage eines Auszuges in Kopie aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 3 Monate sein. Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 1 000 000,00 EUR für Sachschäden, 5 000 000,00...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 1 000 000,00 EUR für Sachschäden, 5 000 000,00 EUR für Personenschäden und 100 000,00 EUR für Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen; die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen. Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als unter III.1.2) 1) Satz 1 genannt, hat der Bieter eine Eigenerklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die unter III.1.2) 1) Satz 1 beschriebenen Anforderungen angepasst werden wird;
2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Lieferung, Einrichtung, Inbetriebnahme, Schulung, Service und Support eines neu-en Telekommunikationssystems als zentrale Privat-VoIP-Cloud), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze für vergleichbare Lieferleistungen des Bieters (Lieferung, Einrichtung, Inbetriebnahme, Schulung, Service und Support eines neuen Telekommunikationssystems als zentrale Privat-VoIP-Cloud).
“Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 1 000 000,00 EUR für Sachschäden, 5 000 000,00 EUR...”
Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 1 000 000,00 EUR für Sachschäden, 5 000 000,00 EUR für Personenschäden und 100 000,00 EUR für Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen; die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen. Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als im vorstehenden Satz genannt, hat der Bieter eine Eigenerklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen des vorstehenden Satzes angepasstwerden wird.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters und die Zahl der Führungskräfte des Bieters jeweils in den letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters und die Zahl der Führungskräfte des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
2) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters in den BereichenTelekommunikation und Telekommunikation-Service jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft in den Bereichen Telekommunikation und Telekommunikation-Service jeweils zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten in den Bereichen Telekommunikation und Telekommunikation-Service nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten in den Bereichen Telekommunikation und Telekommunikation-Service anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen;
3) Eigenerklärungen über mindestens 3, höchstens 5 geeignete Referenzen der in den letzten 5 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- und Dienstleistungen, jeweils mit Angabe des Auftragswertes, des Lieferzeitraumes, des Auftragswerts und des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Eine Referenz ist geeignet, wenn der Bieter im Referenzprojekt
— ein vernetztes Telekommunikationssystem inklusive der ausschreibungsgegen-ständlichen TK-Applikationen(UCC, CTI, Voice-Mail, Fax-Server) als zentrale standortübergreifende VoIP-Lösung oder als zentrale VoIP-Lösung mit dezentraler Standortanbindung installiert hat,
— und mit diesem Telekommunikationssystem mindestens einen zentralen Standort und 4 Außenstandortemiteinander vernetzt hat.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Sollte der Bieter mehr als 5 Referenzen einreichen, werden nur die ersten 5 Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal 5 Referenzen benannt werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Eigenerklärungen über mindestens 3, höchstens 5 geeignete Referenzen der in den letzten 5 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- und Dienstleistungen,...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Eigenerklärungen über mindestens 3, höchstens 5 geeignete Referenzen der in den letzten 5 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- und Dienstleistungen, jeweils mit Angabe des Auftragswertes, des Lieferzeitraumes, des Auftragswerts und des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift desAuftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Eine Referenz ist geeignet, wenn der Bieter im Referenzprojekt
— ein vernetztes Telekommunikationssystem inklusive der ausschreibungsgegen-ständlichen TK-Applikationen(UCC, CTI, Voice-Mail, Fax-Server) als zentrale standortübergreifende VoIP-Lösung oder als zentrale VoIP-Lösung mit dezentraler Standortanbindung installiert hat,
— und mit diesem Telekommunikationssystem mindestens einen zentralen Standort und 4 Außenstandortemiteinander vernetzt hat.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Sollte der Bieter mehr als 5 Referenzen einreichen, werden nur die ersten 5 Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal 5 Referenzen benannt werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-22
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-22
12:15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Hamburger Straße 30,
23795 Bad Segeberg,
Deutschland
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des Kreises Segeberg gemeinsam an einem Termin durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.”
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PYGSN
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105 Kiel
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠
URL: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Ver-tragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠
URL: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html🌏
Quelle: OJS 2018/S 248-572759 (2018-12-21)
Ergänzende Angaben (2019-01-10)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 248-572759
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-01-22 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2019-01-25 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-01-22 📅
Zeit: 12:15
Neuer Wert
Datum: 2019-01-25 📅
Zeit: 12:15
Quelle: OJS 2019/S 009-016389 (2019-01-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Segeberg
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Komponenten, Preisstabilität und Service
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Unter II 1.7) und V 2.4) wird jeweils ein fiktiver Gesamtwert von „1,00 EUR“ angegeben. Eine Veröffentlichung des tatsächlichen Gesamtwerts des Auftrags...”
Zusätzliche Informationen
Unter II 1.7) und V 2.4) wird jeweils ein fiktiver Gesamtwert von „1,00 EUR“ angegeben. Eine Veröffentlichung des tatsächlichen Gesamtwerts des Auftrags kann unterbleiben, da die Offenlegung dieser Angaben die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen und den lauteren Wettbewerb zwischen dem Auftragnehmer und seinen Wettbewerbern beeinträchtigen würde.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 248-572759
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: SE30.00.2018017
Titel: Beschaffung eines Telekommunikationssystems für den Kreis Segeberg
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ostertag DeTeWe Communications GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PYP4H
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Ver-tragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 070-165021 (2019-04-05)