Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt die Lieferung einer neuen Hewlett-Packard-Enterpreise (HPE) Fibre-Channel Infrastruktur und Dienstleistung zur Unterstützung bei Integration und Migration zu beauftragen. Die Vergütung der HW und Supportleistungen erfolgt nach dem Pauschalfestpreis. Die Abrechnung der Dienstleistungen erfolgt nach Aufwand. Die Auftragsgegenstände sind: — 8x FC-Switch 32Gb 48 Port mit je 36 aktiven Ports, — 2x FC-Switch 32Gb 24 Port mit je 24 aktiven Ports, — 336x 16Gb SFP Shortwave, — 10x 32Gb SFP Longwave, — 48 Monate Supportleistung: HPE Foundation Care 24x7, — Vor-Ort Implementationsworkshop, — Implementations-Dienstleistung, — Update-Schulung für die Administratoren, — Optional: 12-Port-Upgrade Lizenzen incl. 16Gb Shortwave SFPs, — Optional: Verlängerung der Supportleistung: HPE Foundation Care 24x7 um ein weiteres Jahr.
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2018-10-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-09-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: OV-L-141/88/18
Kurze Beschreibung:
Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt die Lieferung einer neuen Hewlett-Packard-Enterpreise (HPE) Fibre-Channel Infrastruktur und Dienstleistung zur UnterstĂĽtzung bei Integration und Migration zu beauftragen.
Die VergĂĽtung der HW und Supportleistungen erfolgt nach dem Pauschalfestpreis. Die Abrechnung der Dienstleistungen erfolgt nach Aufwand.
Die Auftragsgegenstände sind:
— 8x FC-Switch 32Gb 48 Port mit je 36 aktiven Ports,
— 2x FC-Switch 32Gb 24 Port mit je 24 aktiven Ports,
— 336x 16Gb SFP Shortwave,
— 10x 32Gb SFP Longwave,
— 48 Monate Supportleistung: HPE Foundation Care 24x7,
— Vor-Ort Implementationsworkshop,
— Implementations-Dienstleistung,
— Update-Schulung für die Administratoren,
— Optional: 12-Port-Upgrade Lizenzen incl. 16Gb Shortwave SFPs,
— Optional: Verlängerung der Supportleistung: HPE Foundation Care 24x7 um ein weiteres Jahr.
Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt die Lieferung einer neuen Hewlett-Packard-Enterpreise (HPE) Fibre-Channel Infrastruktur und Dienstleistung zur UnterstĂĽtzung bei Integration und Migration zu beauftragen.
Die VergĂĽtung der HW und Supportleistungen erfolgt nach dem Pauschalfestpreis. Die Abrechnung der Dienstleistungen erfolgt nach Aufwand.
Die Auftragsgegenstände sind:
— 8x FC-Switch 32Gb 48 Port mit je 36 aktiven Ports,
— 2x FC-Switch 32Gb 24 Port mit je 24 aktiven Ports,
— 336x 16Gb SFP Shortwave,
— 10x 32Gb SFP Longwave,
— 48 Monate Supportleistung: HPE Foundation Care 24x7,
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerber-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerber können auch Nachrichten an die Vergabestelle senden.
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
(3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind – soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen – unzulässig und führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages oder Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
(5) Bei der Erarbeitung und Ăśbersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
1) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „OV-L-141/88/18“ (Kennzettel) bei der unter Anhang I.3 angegebenen Kontaktstelle einzureichen;
2) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen mĂĽssen mit beglaubigter Ăśbersetzung in Deutsch vorgelegt werden;
3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt;
4) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Antrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
(6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen, des Teilnahmeantrags oder von Angeboten.
(7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRDMFU
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerber-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerber können auch Nachrichten an die Vergabestelle senden.
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
(3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind – soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen – unzulässig und führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages oder Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
(5) Bei der Erarbeitung und Ăśbersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
1) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „OV-L-141/88/18“ (Kennzettel) bei der unter Anhang I.3 angegebenen Kontaktstelle einzureichen;
2) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen mĂĽssen mit beglaubigter Ăśbersetzung in Deutsch vorgelegt werden;
3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt;
4) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Antrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
(6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen, des Teilnahmeantrags oder von Angeboten.
(7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRDMFU
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt die Lieferung einer neuen Hewlett-Packard-Enterpreise (HPE) Fibre-Channel Infrastruktur und Dienstleistung zur UnterstĂĽtzung bei Integration und Migration zu beauftragen.
Die VergĂĽtung der HW und Supportleistungen erfolgt nach dem Pauschalfestpreis. Die Abrechnung der Dienstleistungen erfolgt nach Aufwand.
Die Auftragsgegenstände sind:
— 8x FC-Switch 32Gb 48 Port mit je 36 aktiven Ports,
— 2x FC-Switch 32Gb 24 Port mit je 24 aktiven Ports,
— 336x 16Gb SFP Shortwave,
— 10x 32Gb SFP Longwave,
— 48 Monate Supportleistung: HPE Foundation Care 24x7,
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
2.4.2 der Leistungsbeschreibung: Service Verlängerung 24x7 einmalig für weitere 12 Monate
Beschreibung der Optionen:
2.4.1 der Leistungsbeschreibung: Fibre-Channel Portupgrade
FC-Postupgrade Lizenz mit SFPs
— SN6600B 12-Port Fibre Channel Upgrade Lizenz,
— 12x HPE 16 GB SFP Shortwave-Transceiver.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort: Landeshauptstadt Potsdam, 14469 Potsdam
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU);
2) Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise ĂĽber die erlaubte BerufsausĂĽbung (Vom Bewerber anzufertigen);
4) Unternehmensdarstellung nach Ziffer 4.3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen (Formular 4.5 Unternehmensdarstellung). Im Formular sind folgende Informationen anzugeben:
— Name des Unternehmens,
— Rechtsform, Registerart, Nummer der Eintragung, Registergericht, Genehmigungs-nummer / -behörde,
— Unternehmensträger (z. B. Inhaber, Gesellschafter),
— Stammkapital (soweit einschlägig),
— Vertretungsberechtigte Personen bzw. Organe (z. B. Geschäftsführer),
— Geschäftsfelder des Unternehmens.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Nachweis des Unternehmensumsatzes in den entsprechenden Leistungen vergleichbarer Art für die 3 letzten Geschäftsjahre von durchschnittlich mindestens 1 000 000,00 EUR. (Formular 4.9 Erklärung Umsatz);
2) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: 1 000 000 EUR (Formular 4.10 Erklärung Haftpflichtversicherung).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Mit dem Angebot sind Produktbeschreibungen einzureichen, in denen die in der Leistungsbeschreibung definierten Anforderungen ablesbar sind;
2) Mit dem Angebot sind vollständige Angaben zu den Referenzen zu machen, welche gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand sind (Formular 4.6 Erklärung zu unternehmensbezogenen Referenzen). Es sind für eine Beurteilung folgende Informationen je Referenz beizubringen:
2) Mit dem Angebot sind vollständige Angaben zu den Referenzen zu machen, welche gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand sind (Formular 4.6 Erklärung zu unternehmensbezogenen Referenzen). Es sind für eine Beurteilung folgende Informationen je Referenz beizubringen:
— Auftragsgegenstand,
— Leistungszeitraum,
— Auftragswert,
— Beschreibung der Leistung,
— Auftraggeber,
— Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer),
— Ggf. Vorgangsnummer,
— Ggf. Referenzbescheinigung.
Mindeststandards:
Zu III 1.3
Zu 2) Es sind mindestens drei Referenzen mit Leistungen vergleichbarer Art aus den letzten 3 Geschäftsjahren nachzuweisen.
AuftragsausfĂĽhrung
Bedingungen fĂĽr die VertragserfĂĽllung:
a) Vereinbarung zur Einhaltung des Mindestlohnes nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.5 EU);
b) Vereinbarung zwischen dem Bieter / Auftragnehmer / Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.6 EU).
2) Erklärung zur Vertretung und gesamtschuldnerischen Haftung der Bewerber- / Bietergemeinschaft im Auftragsfall (Formular 4.2 EU);
4) Vertragsbedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B Ausgabe 2009 – VOL/B.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
GĂĽltigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-30 đź“…
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerber-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerber können auch Nachrichten an die Vergabestelle senden.
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerber-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerber können auch Nachrichten an die Vergabestelle senden.
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
(3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind – soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen – unzulässig und führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages oder Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
(3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind – soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen – unzulässig und führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages oder Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
(5) Bei der Erarbeitung und Ăśbersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
1) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „OV-L-141/88/18“ (Kennzettel) bei der unter Anhang I.3 angegebenen Kontaktstelle einzureichen;
2) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen mĂĽssen mit beglaubigter Ăśbersetzung in Deutsch vorgelegt werden;
3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt;
4) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Antrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
(6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen, des Teilnahmeantrags oder von Angeboten.
(7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
(7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
(1) Die Vergabekammer leitet ein NachprĂĽfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer RĂĽge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 170-386442 (2018-09-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt die Lieferung einer neuen Hewlett-Packard-Enterpreise (HPE) Fibre-Channel Infrastruktur und Dienstleistung zur UnterstĂĽtzung bei Integration und Migration zu beauftragen.
Die VergĂĽtung der HW und Supportleistungen erfolgt nach dem Pauschalfestpreis. Die Abrechnung der Dienstleistungen erfolgt nach Aufwand.
Die Auftragsgegenstände sind:
— 8 x FC-Switch 32Gb 48 Port mit je 36 aktiven Ports,
— 2 x FC-Switch 32Gb 24 Port mit je 24 aktiven Ports,
— 336 x 16Gb SFP Shortwave,
— 10 x 32Gb SFP Longwave,
— 48 Monate Supportleistung: HPE Foundation Care 24 x 7,
— Vor-Ort Implementationsworkshop,
— Implementations-Dienstleistung,
— Update-Schulung für die Administratoren,
— Optional: 12-Port-Upgrade Lizenzen incl. 16Gb Shortwave SFPs,
— Optional: Verlängerung der Supportleistung: HPE Foundation Care 24 x 7 um ein weiteres Jahr.
Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt die Lieferung einer neuen Hewlett-Packard-Enterpreise (HPE) Fibre-Channel Infrastruktur und Dienstleistung zur UnterstĂĽtzung bei Integration und Migration zu beauftragen.
Die VergĂĽtung der HW und Supportleistungen erfolgt nach dem Pauschalfestpreis. Die Abrechnung der Dienstleistungen erfolgt nach Aufwand.
Die Auftragsgegenstände sind:
— 8 x FC-Switch 32Gb 48 Port mit je 36 aktiven Ports,
— 2 x FC-Switch 32Gb 24 Port mit je 24 aktiven Ports,
— 336 x 16Gb SFP Shortwave,
— 10 x 32Gb SFP Longwave,
— 48 Monate Supportleistung: HPE Foundation Care 24 x 7,
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerber-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerber können auch Nachrichten an die Vergabestelle senden;
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen;
(3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages oder Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen;
(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen;
(5) Bei der Erarbeitung und Ăśbersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
1) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „OV-L-141/88/18“ (Kennzettel) bei der unter Anhang I.3 angegebenen Kontaktstelle einzureichen;
2) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen mĂĽssen mit beglaubigter Ăśbersetzung in Deutsch vorgelegt werden;
3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt;
4) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Antrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen;
(6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen, des Teilnahmeantrags oder von Angeboten;
(7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRDEZZ
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerber-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerber können auch Nachrichten an die Vergabestelle senden;
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen;
(3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages oder Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen;
(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen;
(5) Bei der Erarbeitung und Ăśbersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
1) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „OV-L-141/88/18“ (Kennzettel) bei der unter Anhang I.3 angegebenen Kontaktstelle einzureichen;
2) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen mĂĽssen mit beglaubigter Ăśbersetzung in Deutsch vorgelegt werden;
3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt;
4) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Antrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen;
(6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen, des Teilnahmeantrags oder von Angeboten;
(7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRDEZZ
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— 8 x FC-Switch 32Gb 48 Port mit je 36 aktiven Ports,
— 2 x FC-Switch 32Gb 24 Port mit je 24 aktiven Ports,
— 336 x 16Gb SFP Shortwave,
— 10 x 32Gb SFP Longwave,
— 48 Monate Supportleistung: HPE Foundation Care 24 x 7,
— Optional: Verlängerung der Supportleistung: HPE Foundation Care 24 x 7 um ein weiteres Jahr.
1.4) HPE B-series 32Gb SFP+ Longwave-Transceiver 10 km (10 StĂĽck).
2.2) der Leistungsbeschreibung Wartungs- / Supportleistung
HPE Foundation Care 24 x 7 Service
— Hardware-Support,
— Vor-Ort-Reaktion innerhalb von 4 Stunden,
— Remote-Support,
— Bereitstellung Firmware-Updates,
— Servicezeiten: An 7 Tagen der Woche 24 Stunden auch an Feiertagen,
— Software-Support,
— 2 Stunden Remote-Reaktionszeit,
— Regelmäßiges Bereitstellung von Firmware Updates.
2.3) der Leistungsbeschreibung Sonstige Leistungen
— Implementierungs- und Installationsleistungen,
— Konzeptionsworkshop,
— Einrichtung der FC-Switche,
2.4) der Leisttungsbeschreibung Optionen
— Service Verlängerung 24 x 7 einmalig für weitere 12 Monate,
— Fibre-Channel Portupgrade (FC-Postupgrade Lizenz mit SFPs 8 Stück),
— SN6600B 12-Port Fibre Channel Upgrade Lizenz,
— 12 x HPE 16 GB SFP Shortwave-Transceiver.
Beschreibung der Optionen: — 12 x HPE 16 GB SFP Shortwave-Transceiver.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort: Landeshauptstadt Potsdam 14469 Potsdam
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerber-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerber können auch Nachrichten an die Vergabestelle senden;
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerber-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerber können auch Nachrichten an die Vergabestelle senden;
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen;
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen;
(3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages oder Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen;
(3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages oder Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen;
(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen;
(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen;
3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt;
4) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Antrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen;
(6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen, des Teilnahmeantrags oder von Angeboten;
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRDEZZ
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,