Die Stadtwerke Tecklenburger Land GmbH & Co KG hat über das Förderprogramm progres.nrw Mittel zur Beschaffung von insgesamt 24 Ladesäulen bewilligt bekommen. Die mit dieser Ausschreibung zu beschaffenden Ladesäulen dienen dem Ausbau der Ladeinfrastruktur in den Städten Hörstel, Hopsten, Ibbenbüren, Lotte, Mettingen, Recke und Westerkappeln.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-04.
Auftragsbekanntmachung (2018-12-04) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadtwerke Tecklenburger Land GmbH & Co. KG
Postanschrift: Alte Münsterstr. 16
Postort: Ibbenbüren
Postleitzahl: 49477
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Jung Rechtsanwälte
E-Mail: vergabe@jung-rae.de📧
Region: Steinfurt🏙️
URL: www.sw-te.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E91454273🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E91454273🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Stadtwerk als Öffentlicher Auftraggeber
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von 24 Öffentlichen Ladestationen mit 2 x Typ 2-Steckdose, 22 kW
Produkte/Dienstleistungen: Aufladegeräte📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadtwerke Tecklenburger Land GmbH & Co KG hat über das Förderprogramm progres.nrw Mittel zur Beschaffung von insgesamt 24 Ladesäulen bewilligt...”
Kurze Beschreibung
Die Stadtwerke Tecklenburger Land GmbH & Co KG hat über das Förderprogramm progres.nrw Mittel zur Beschaffung von insgesamt 24 Ladesäulen bewilligt bekommen. Die mit dieser Ausschreibung zu beschaffenden Ladesäulen dienen dem Ausbau der Ladeinfrastruktur in den Städten Hörstel, Hopsten, Ibbenbüren, Lotte, Mettingen, Recke und Westerkappeln.
1️⃣
Ort der Leistung: Steinfurt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lieferort:
Westnetz GmbH, Netzplanung
Nike Str. 16
49477 Ibbenbüren
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadtwerke Tecklenburger Land GmbH & Co KG benötigt 24 Öffentlichen Ladestationen mit 2 x Typ 2-Steckdose, 22 kW. Weitere Einzelheiten können den...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadtwerke Tecklenburger Land GmbH & Co KG benötigt 24 Öffentlichen Ladestationen mit 2 x Typ 2-Steckdose, 22 kW. Weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“In Form von Eigenerklärungen wird gefordert:
— Erklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen gemäß § 123 des Gesetzes gegen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
In Form von Eigenerklärungen wird gefordert:
— Erklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen gemäß § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
— Erklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
Für vorstehende Erklärungen kann das beigefügte Formular (Anlage 3, Formblatt zur Eignungsprüfung) verwendet werden.
In Form von Fremdnachweisen wird gefordert:
— Handelsregisterauszug oder Registerauszug gleichwertiger Art, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate ist.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“In Form von Eigenerklärungen werden gefordert:
— der Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Für vorstehende...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
In Form von Eigenerklärungen werden gefordert:
— der Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Für vorstehende Erklärungen kann das beigefügte Formular (Anlage 3, Formblatt zur Eignungsprüfung) verwendet werden.
In Form von Fremdnachweisen wird gefordert:
— aktueller Versicherungsnachweis einer Berufs-/Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate ist.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Bezieht sich ein Bieter bei der Darlegung seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens. In diesen Fällen haben der Bieter und das Unternehmen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter bezieht, eine Erklärung vorzulegen, dass sie gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Hierfür kann das für beigefügte Formular (Anlage 5, Formblatt zur Verpflichtung von Unterauftragnehmern) verwendet werden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“In Form von Eigenerklärungen werden gefordert:
— Referenzen der letzten 3 Jahre im Bereich des Vertriebs von Ladesäulen, die mit der ausgeschriebenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
In Form von Eigenerklärungen werden gefordert:
— Referenzen der letzten 3 Jahre im Bereich des Vertriebs von Ladesäulen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind unter Angabe von Auftraggeber (Name/Anschrift), Ansprechpartner inkl. Telefonnummer, Kurzbeschreibung der Referenz, Zeitpunkt/Zeitraum der Leistungserbringung und Auftragswert in EUR/netto.
Für vorstehende Erklärungen kann das beigefügte Formular (Anlage 3, Formblatt zur Eignungsprüfung) verwendet werden.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Bezieht sich ein Bieter bei der Darlegung seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens. Hierfür kann das beigefügte Formular (Anlage 5, Formblatt zur Verpflichtung von Unterauftragnehmern) verwendet werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-04
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-02-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-04
11:30 📅
“Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des...”
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft im Verfahren vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierfür kann das beigefügte Formular (Anlage 4, Formblatt für Bietergemeinschaften) verwendet werden. Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III. sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Bieter aus anderen Mitgliedstaaten müssen vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach Abschnitt III. entsprechend den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
Die Stadtwerke Tecklenburger Land GmbH & Co. KG behält sich vor, gegebenenfalls Fremdnachweise für die unter Abschnitt III. geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Nachprüfung] ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-25) Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lieferort: Westnetz GmbH, Netzplanung
Nike Str. 16
49477 Ibbenbüren
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadtwerke Tecklenburger Land GmbH & Co KG benötigt 24 Öffentlichen Ladestationen mit 2 x Typ 2-Steckdose, 22kW. Weitere Einzelheiten können den...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadtwerke Tecklenburger Land GmbH & Co KG benötigt 24 Öffentlichen Ladestationen mit 2 x Typ 2-Steckdose, 22kW. Weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
“Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des...”
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft im Verfahren vertritt und alle Mitgliederbei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierfür kann das beigefügte Formular (Anlage 4, Formblatt für Bietergemeinschaften) verwendet werden. Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III. sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Bieter aus anderen Mitgliedstaaten müssen vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach Abschnitt III. entsprechend den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
Die Stadtwerke Tecklenburger Land GmbH & Co. KG behält sich vor, gegebenenfalls Fremdnachweise für die unter Abschnitt III. geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Nachprüfung] ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
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Quelle: OJS 2019/S 020-042974 (2019-01-25)