Die BVG betreibt als größtes kommunales deutsches Nahverkehrsunternehmen ein U-Bahnnetz mit 10 Linien und ca. 146 km Linienlänge. Durch stetig steigende Fahrgastzahlen pro Jahr steigen auch die Anforderungen an die örtliche Infrastruktur. Das Schienennetz unterliegt auf Grund höherer Taktraten, gesteigerten Antriebsleistungen der Fahrgastzüge und teilwiese höheren Streckengeschwindigkeiten immer höheren Beanspruchungen. Ohne eine Anpassung der Instandhaltungsstrategie wäre auf Grund der steigenden Fehleranzahl eine Vervielfachung von durchzuführenden Schienenwechseln notwendig. Die BVG hat sich daher entschieden, ihre Instandhaltungsstrategie anzupassen und neben der vorbeugenden Instandhaltung, Wartung und Pflege des Schienennetzes mit der eigenständigen Schieneninspektion und -bearbeitung zu beginnen. Hierfür soll entsprechend geeignetes Gerät beschafft werden wie Schieneninspektionswagen, Schienenschleifwagen und Schienenfräs-& -schleifzug.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-25.
Auftragsbekanntmachung (2018-09-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schienengebundene Instandhaltungs- oder Arbeitswagen und Güterwagen
Kurze Beschreibung:
Die BVG betreibt als größtes kommunales deutsches Nahverkehrsunternehmen ein U-Bahnnetz mit 10 Linien und ca. 146 km Linienlänge. Durch stetig steigende Fahrgastzahlen pro Jahr steigen auch die Anforderungen an die örtliche Infrastruktur. Das Schienennetz unterliegt auf Grund höherer Taktraten, gesteigerten Antriebsleistungen der Fahrgastzüge und teilwiese höheren Streckengeschwindigkeiten immer höheren Beanspruchungen. Ohne eine Anpassung der Instandhaltungsstrategie wäre auf Grund der steigenden Fehleranzahl eine Vervielfachung von durchzuführenden Schienenwechseln notwendig. Die BVG hat sich daher entschieden, ihre Instandhaltungsstrategie anzupassen und neben der vorbeugenden Instandhaltung, Wartung und Pflege des Schienennetzes mit der eigenständigen Schieneninspektion und -bearbeitung zu beginnen. Hierfür soll entsprechend geeignetes Gerät beschafft werden wie Schieneninspektionswagen, Schienenschleifwagen und Schienenfräs-& -schleifzug.
Die BVG betreibt als größtes kommunales deutsches Nahverkehrsunternehmen ein U-Bahnnetz mit 10 Linien und ca. 146 km Linienlänge. Durch stetig steigende Fahrgastzahlen pro Jahr steigen auch die Anforderungen an die örtliche Infrastruktur. Das Schienennetz unterliegt auf Grund höherer Taktraten, gesteigerten Antriebsleistungen der Fahrgastzüge und teilwiese höheren Streckengeschwindigkeiten immer höheren Beanspruchungen. Ohne eine Anpassung der Instandhaltungsstrategie wäre auf Grund der steigenden Fehleranzahl eine Vervielfachung von durchzuführenden Schienenwechseln notwendig. Die BVG hat sich daher entschieden, ihre Instandhaltungsstrategie anzupassen und neben der vorbeugenden Instandhaltung, Wartung und Pflege des Schienennetzes mit der eigenständigen Schieneninspektion und -bearbeitung zu beginnen. Hierfür soll entsprechend geeignetes Gerät beschafft werden wie Schieneninspektionswagen, Schienenschleifwagen und Schienenfräs-& -schleifzug.
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-09-25 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-27 📅
Datum des Beginns: 2018-10-01 📅
Datum des Endes: 2019-08-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 186-421112
ABl. S-Ausgabe: 186
Objekt Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 3
Bezeichnung des Loses: Herstellung, Lieferung und Inbetriebnahme eines Schieneninspektionswagen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) betreiben ein U-Bahnnetz mit einer Streckenlänge von 146 km, davon ca. 100 km im Groß- und 46 km im Kleinprofil. Insgesamt besteht das Schienennetz aus 305 km Hauptgleisen und 100 km Nebengleisen.
Aufgrund verschiedener Faktoren (z. B. durch den Einsatz neuer Antriebstechnik und geringerer Raddurchmesser, höhere Achslasten, Erhöhung der Fahrgeschwindigkeit, Steigerung der Verkehrsleistung) hat sich der Zustand der Fahrschienen im gesamten Berliner U-Bahnnetz zunehmend verschlechtert. Dies zeigt sich insbesondere in dem vermehrten Auftreten von Riffelbildungen und sogenannten „HeadChecks“, die letztlich zu verkürzten Schienenlebensdauern, erhöhten Lärmemissionen und Betriebsbehinderungen, z. B. Langsamfahrstellen, führen.
Aufgrund verschiedener Faktoren (z. B. durch den Einsatz neuer Antriebstechnik und geringerer Raddurchmesser, höhere Achslasten, Erhöhung der Fahrgeschwindigkeit, Steigerung der Verkehrsleistung) hat sich der Zustand der Fahrschienen im gesamten Berliner U-Bahnnetz zunehmend verschlechtert. Dies zeigt sich insbesondere in dem vermehrten Auftreten von Riffelbildungen und sogenannten „HeadChecks“, die letztlich zu verkürzten Schienenlebensdauern, erhöhten Lärmemissionen und Betriebsbehinderungen, z. B. Langsamfahrstellen, führen.
Darüber hinaus bedingen Schienenschädigungen einen erhöhten Radverschleiß, die (Über)Belastung der Drehgestell- und Wagenkastenstruktur sowie die Beeinträchtigung des Rad-Schiene-Kontaktes. Dies hat negative Auswirkungen auf die Fahrzeugverfügbarkeit und die zu erbringende Verkehrsleistung.
Darüber hinaus bedingen Schienenschädigungen einen erhöhten Radverschleiß, die (Über)Belastung der Drehgestell- und Wagenkastenstruktur sowie die Beeinträchtigung des Rad-Schiene-Kontaktes. Dies hat negative Auswirkungen auf die Fahrzeugverfügbarkeit und die zu erbringende Verkehrsleistung.
Die Erfassung und Bewertung des Schienenzustandes erfolgt derzeit manuell mit entsprechenden Ultraschall- und Wirbelstrom-Prüfequipments ausschließlich in den Betriebspausen. Kapazitäts- bzw. aufwandsbedingt erfolgen die Prüfungen grundsätzlich nur punktuell auf Teilabschnitten des BVG-Schienennetzes.
Die Erfassung und Bewertung des Schienenzustandes erfolgt derzeit manuell mit entsprechenden Ultraschall- und Wirbelstrom-Prüfequipments ausschließlich in den Betriebspausen. Kapazitäts- bzw. aufwandsbedingt erfolgen die Prüfungen grundsätzlich nur punktuell auf Teilabschnitten des BVG-Schienennetzes.
Mit der Beschaffung bzw. mit dem Einsatz eines Schieneninspektionswagens soll die aufwändige manuelle Messdatenerfassung und -auswertung entfallen, die Einhaltung vorgeschriebener (Schienen)Inspektionsintervalle ermöglicht sowie eine umfassende, belastbare und transparente Zustandsbewertung des Schienennetzes im Sinne des BVG Infrastruktur Monitoring Systems (BIMS) sichergestellt werden.
Mit der Beschaffung bzw. mit dem Einsatz eines Schieneninspektionswagens soll die aufwändige manuelle Messdatenerfassung und -auswertung entfallen, die Einhaltung vorgeschriebener (Schienen)Inspektionsintervalle ermöglicht sowie eine umfassende, belastbare und transparente Zustandsbewertung des Schienennetzes im Sinne des BVG Infrastruktur Monitoring Systems (BIMS) sichergestellt werden.
Dabei dient die zuverlässige, vollständige Erfassung und Bewertung des Schienenzustandes im gesamten U-Bahnnetz zum Nachweis der Betriebssicherheit sowie als Grundlage der Planung korrektiver und präventiver Maßnahmen zur Schieneninstandhaltung.
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte es im Rahmen des geplanten Ausschreibungs-/Prüfungs-/Verhandlungs-/Zuschlagszeitraums zu etwaigen Verzögerungen kommen, behält sich der Auftraggeber vor, die entsprechenden Fristen zu verlängern. Sofern ein Bieter die/eine Fristverlängerung nicht akzeptiert so kann/wird dieser vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Sollte es im Rahmen des geplanten Ausschreibungs-/Prüfungs-/Verhandlungs-/Zuschlagszeitraums zu etwaigen Verzögerungen kommen, behält sich der Auftraggeber vor, die entsprechenden Fristen zu verlängern. Sofern ein Bieter die/eine Fristverlängerung nicht akzeptiert so kann/wird dieser vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle weiteren Informationen/Angaben sind den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb/Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Alle weiteren Informationen/Angaben sind den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb/Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Alle weiteren Informationen/Angaben sind den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb/Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Alle weiteren Informationen/Angaben sind den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb/Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Alle weiteren Informationen/Angaben sind den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb/Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Alle weiteren Informationen/Angaben sind den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb/Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-12-19 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-08-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Quelle: OJS 2018/S 186-421112 (2018-09-25)
Ergänzende Angaben (2018-10-01) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schienenfahrzeuge📦
WICHTIGER HINWEIS:
Bitte beachten Sie, dass die Vergabeunterlagen auf unserer BVG-Website unter http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergabe um die Anlagen A.02, A.07, A.19 und insbesondere die Anlage B.01 (FLB Messsysteme) ergänzt bzw. komplettiert wurden.