Beschaffung von Fahrleistungen im Ersatzverkehr (SEV) im Jahr 2019 für die U-Bahn und Straßenbahn

Berliner Verkehrsbetriebe / Anstalt des öffentlichen Rechts

Erbringung von Fahrleistungen für den Ersatzverkehr, auf vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Omnibussen.
Dem Auftragnehmer werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe übertragen. Die Umläufe beginnen und enden auf einem BVG-Betriebshof im Berliner Stadtgebiet. Die Erbringung der Fahrleistungen im beauftragten Umfang wird der Auftragnehmer eigenständig organisieren und durchführen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-31.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-08-31 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-08-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Fahrleistungen für den Ersatzverkehr, auf vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Omnibussen. Dem Auftragnehmer werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe übertragen. Die Umläufe beginnen und enden auf einem BVG-Betriebshof im Berliner Stadtgebiet. Die Erbringung der Fahrleistungen im beauftragten Umfang wird der Auftragnehmer eigenständig organisieren und durchführen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Verkehrsbetriebe / Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bvg.de 🌏
E-Mail: einkauf.oe1@bvg.de 📧
URL der Dokumente: http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergabe/Europaweite-Vergaben 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-31 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-04 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 169-385777
ABl. S-Ausgabe: 169

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Fahrleistungen für den Ersatzverkehr, auf vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Omnibussen.
Dem Auftragnehmer werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe übertragen. Die Umläufe beginnen und enden auf einem BVG-Betriebshof im Berliner Stadtgebiet. Die Erbringung der Fahrleistungen im beauftragten Umfang wird der Auftragnehmer eigenständig organisieren und durchführen.
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Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 8
Bezeichnung des Loses: Ersatzverkehrsleistung (SEV) 18 900,0 Betriebsstunden von Anfang Februar 2019 bis Ende November 2019 Montag bis Sonntag inclusive Feiertage an unterschiedlichen Baumaßnahmen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der AG ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschland und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt. Neben dem Betrieb der U-Bahn sowie der Straßenbahn, ist er zum Betrieb der Omnibuslinien verpflichtet.
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Zusätzlich zu den zu erbringenden Fahrleistungen mit Omnibussen im planmäßigen Linienverkehr fallen in Folge von Baumaßnahmen an Verkehrsanlagen der U-Bahn oder der Straßenbahn immer wieder Ersatzverkehrsfahrleistungen mit Omnibussen an. Die Erbringung dieser Schienenersatzverkehrsleistungen wird teilweise an Dritte vergeben.
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Der Vertrag beginnt am 01.01.2019 und endet am 31.12.2019, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Gegenstand ist die Erbringung von Schienenersatzverkehrsfahrleistungen im öffentlichen Personennahverkehr mit Fahrzeugen des AG. Die Erbringung einzelner Fahrleistungen ruft der AG beim AN gesondert ab. Diese Fahrleistungen werden im Namen und im Auftrag des AG erbracht und sind gemäß Fahrplan und unter Einhaltung der Leistungsbeschreibung definierten Leistungsmerkmale durchzuführen.
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Der AN muss während der Vertragserfüllung jederzeit im Besitz einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach § 46 PBefG sein.
Der AN darf nur Fahrer/innen einsetzen, die zuverlässig sind und der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sind. Sie müssen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, die eine ordnungsgemäße Betriebsdurchführung gewährleisten.
Das einzusetzende Personal ist dem AG rechtzeitig vor dem ersten Einsatz zu benennen und die Unterlagen unter folgenden Angaben zur Zustimmung vorzulegen:
— Name, Vorname
— Geburtsdatum
— Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnisklasse D
Jede Veränderung bzgl. der eingesetzten Fahrer/innen (Zugänge/Abgänge) ist unverzüglich anzuzeigen. Der AG kann den Einsatz einzelner Fahrer/innen jederzeit unter Angabe von Gründen ablehnen.
Der AG stellt dem AN die benötigten Fahrzeuge zur Leistungserbringung leihweise und entgeltfrei zur Verfügung. Diese Fahrzeuge befinden sich bei Übergabe in einem verkehrs- und betriebssicheren sowie ordnungsgemäßen und sauberen Zustand. Der AN darf die geliehenen Fahrzeuge ausschließlich zur Erbringung der nach diesen Vertragsbedingungen geschuldeten Leistung verwenden. Der AN bzw. die von ihm eingesetzten Fahrer/Innen sind verpflichtet vor, während und bei Beendigung ihrer Fahrdiensttätigkeit den Zustand der Fahrzeuge zu kontrollieren. Werden Mängel oder Beschädigungen festgestellt, sind diese entsprechend der Anweisungen des Teil 4 der Leistungsbeschreibung zu melden.
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Für die Leistungserbringung werden überwiegend Gelenkomnibusse zum Einsatz kommen. Der AG bietet den Fahrer/Innen des AN kostenlose Typenschulungen an. Die Teilnahme an diesen Schulungen wird seitens des AG nicht vergütet. Die Anzahl dieser Typenschulungen ist auf 3 Stck. je AN pro Jahr begrenzt. Werden weitere Schulungen benötigt, werden die entstehenden Kosten dem AN in Rechnung gestellt.
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Ohne eine schriftliche Bestätigung der erfolgten Aus- und / oder Nachbildung (etwa bei einem Wechsel des Fahrzeugtyps) darf eine Fahrtätigkeit durch die Fahrer/innen des AN nicht erfolgen.
Die Vergütung der erbrachten Fahrleistungen erfolgt minutengenau auf Basis des Angebotes des AN. Mit dieser Vergütung sind sämtliche sachlichen und personellen Aufwendungen des AN abgegolten.
Vergütungsgrundlage ist die Betriebszeit je Umlaufplan, wobei die Betriebszeit jeweils auf einem Betriebshof beginnt und endet.
Der Anspruch auf Vergütung entfällt, soweit die Leistung nicht erbracht wird. Eine Leistung gilt als nicht erbracht, wenn eine Fahrt ausfällt oder zum Teil ausfällt.
Der AG ist Mitglied der Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrsunternehmen (HDN) und der Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen Allgemein (HDNA) VVaG. Der AG erhält zurzeit von der HDN für seinen Betrieb den Haftpflichtdeckungsschutz.
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Bezeichnung des Loses: Ersatzverkehrsleistung (SEV) 18.900,0 Betriebsstunden von Anfang Februar 2019 bis Ende November 2019 Montag bis Sonntag inclusive Feiertage an unterschiedlichen Baumaßnahmen
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Ersatzverkehrsleistung (SEV) 6.400,0 Betriebsstunden von Anfang Juli 2019 bis Ende Oktober 2019 Montag bis Sonntag inclusive Feiertage an unterschiedlichen Baumaßnahmen
Losnummer: 3
4
5
Bezeichnung des Loses: Ersatzverkehrsleistung (SEV) 2.500,0 Betriebsstunden im Oktober 2019, Montag bis Sonntag inclusive Feiertage an unterschiedlichen Baumaßnahmen
Losnummer: 6
7
8
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berliner Stadtgebiet

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis der Eignung kann entweder
— durch Eintrag im ULV-Berlin und zusätzlich durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung Variante 2“,
— durch Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank beim Verein für Präqualifikation für Bauunternehmen e.V. und zusätzlich durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung Variante 3“ bzw. durch Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich und zusätzlich durch Vorlage der Eigenerklärung Variante 3
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— für Bieter/Bewerber die nicht in den vorgenannten Datenbanken eingetragen sind durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung Variante 1“
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Gegenstand ist die Erbringung von Fahrleistungen im öffentlichen Personennahverkehr im Namen des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer muss während der Vertragserfüllung jederzeit im Besitz einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach § 46 PBefG oder vergleichbarer Genehmigungen anderer Länder sein.
Für die Eignung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Eigenerklärung:
— zum Korruptionsregister
— Angaben zur Betriebshaftpflicht-/Berufshaftpflicht
— Eintragung in das Berufs-/Handelsregister
— Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer
— zur Insolvenz und Liquidation
— zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
— Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
— zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften, gegliedert nach Berufsgruppen
— dass keine schwerwiegenden Verfehlungen vorliegen (Auszug gem. § 30 Abs. 5 BZRG)
— zum Gewerbezentralregister
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
— über die Zahlung der Beiträge an die Krankenkassen und sonstige Sozialversicherungsträger
— über die Zahlung von Steuern
Mit den Angeboten sind die Erklärungen:
— über Zahlung von Mindestlohn gem. Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (GVBl. für Berlin, aktuelle Fassung)
— über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (GVBl, in aktueller Fassung)
— die Erklärung gem. Frauenförderverordnung (FFV) gem. § 1 Abs. 2 FFV abzugeben
Die entsprechenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen..

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-10-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Hr. Woy
Internetadresse: www.bvg.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.ted.europa.eu 🌏
Dokumente URL: http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergabe/Europaweite-Vergaben 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ei.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an einem öffentlichen oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift nein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt.
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts, Zentrale Prüfstelle der BVG V-REV/ZVP (iPlz: 10601)
Postleitzahl: 10096
Quelle: OJS 2018/S 169-385777 (2018-08-31)