Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von Feuerwehrschutzanzügen
18 VgV 005
Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Feuerwehrschutzanzügen mit innenliegendem Gurtsystem für die Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr der Stadt Gera.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schutz- und Sicherheitskleidung📦
Ort der Leistung: Gera, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Gera
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von:
— 450 Stück Feuerwehrschutzanzüge, bestehend aus,
— Brandschutzüberjacke,
— Brandschutzüberhose,
— 350 Stück Gurtsysteme.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2018-12-21 📅
Datum des Endes: 2019-03-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eintragung im Handelsregister.
Bei ausländischen Unternehmen ein gleichwertiges Register.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung zu den Eignungsanforderungen nach § 122 GWB, die nach Formblatt 124LD erbracht werden können; das Formblatt 124LD ist den Vergabeunterlagen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung zu den Eignungsanforderungen nach § 122 GWB, die nach Formblatt 124LD erbracht werden können; das Formblatt 124LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt,
— die Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen müssen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle von Bietern der engeren Wahl innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden,
— geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) vorliegen, sind zugelassen und werden anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen,
— ausländische Unternehmen haben gleichwertige Nachweise vorzulegen. Auf Verlangen des Auftraggebers ist die Gleichwertigkeit vom Bieter darzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Siehe Punkt III.1.2).
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO (wird durch den Auftraggeber beim Bundesamt für Justiz angefordert);...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Siehe Punkt III.1.2).
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO (wird durch den Auftraggeber beim Bundesamt für Justiz angefordert); Ausländische Unternehmen haben einen gleichwertigen Nachweis vorzulegen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter darzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Anerkennung der Ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes Thüringen:
— EVB-Tariftreue (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
— EVB-ILO (Beachtung der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Anerkennung der Ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes Thüringen:
— EVB-Tariftreue (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
— EVB-ILO (Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, §§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
— EVB ThürVgG (Ergänzende Vertragsbedingungen zu §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG).
Die Ergänzenden Vertragsbedingungen sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt und vom Bieter ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-16
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-21 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-16
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Siehe I.1) Kontaktstelle
Raum 003
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
“Das Vergabeverfahren wird elektronisch über das Vergabeportal www.vergabe.rib.de durchgeführt. Die Vergabeunterlagen stehen zum uneingeschränkten...”
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über das Vergabeportal www.vergabe.rib.de durchgeführt. Die Vergabeunterlagen stehen zum uneingeschränkten barrierefreien Download auf der Vergabeplattform www.vergabe.rib.de/veroeffentlichungen unter der Verg.-Nr. 18 VgV 005 zur Verfügung. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail.
Wir empfehlen Ihnen, sich auf der RIB-Vergabeplattform zu registrieren, damit wir Sie über Veränderungen und Ergänzungen im laufenden Vergabeverfahren informieren können. Zur Registrierung gelangen Sie über den Button „Bewerben“. Das kostenlose Startpaket ist ausreichend, um die Vergabeunterlagen als Paket zum Download zu erhalten. Fragen beteiligter Bieter zum Vergabeverfahren sowie die Antworten der Vergabestelle erhalten Sie als registrierter Bieter dann automatisch.
Ohne diese Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über etwaige spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren.
Nicht registrierte Firmen/Bieter müssen deshalb selbstständig auf der RIB-Plattform www.vergabe.rib.de/veroeffentlichungen an der Stelle der Bekanntmachung 18 VgV 005 kontrollieren, ob etwaige Fragen und Antworten eingestellt sind (Holpflicht des Bieters; Kontrolle auch nach Versand des Angebotes bis zum Abgabetermin/Öffnungstermin notwendig).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361573321037📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361573321059 📠
URL: www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Zuschlag kann frühestens nach Ablauf einer Informationsfrist von 15 Kalendertagen erfolgen, bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadtverwaltung Gera
Postanschrift: Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle, Kornmarkt 12
Postort: Gera
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3658381621📞
E-Mail: ausschreibung.submission@gera.de📧
Fax: +49 3658381625 📠
URL: www.gera.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 177-400691 (2018-09-12)
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 177-400691
Auftragsvergabe
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Titel: Beschaffung von Feuerwehrschutzanzügen
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).
Der Antrag ist unzulässig, soweit: (§ 160 Abs. 3 GWB)
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 226-516838 (2018-11-21)