Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von Funkstreifenwagen
LZPD / Funkstreifenwagen CXPNYD0YQQ1
Produkte/Dienstleistungen: Polizeifahrzeuge📦
Kurze Beschreibung:
“Der Auftrag umfasst die Lieferung und Umrüstung von mindestens 848 Funkstreifenwagen.”
1️⃣
Ort der Leistung: Duisburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Duisburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftrag umfasst die Lieferung und Umrüstung von mindestens 848 Funkstreifenwagen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass nur begrenzt Haushaltmittel...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftrag umfasst die Lieferung und Umrüstung von mindestens 848 Funkstreifenwagen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass nur begrenzt Haushaltmittel für dieses Vergabeverfahren zur Verfügung stehen. Dies bedeutet, dass der Auftraggeber sich vorbehält, die Ausschreibung aufzuheben und den Zuschlag nicht zu erteilen, wenn die entsprechenden Haushaltsmittel aufgrund der Angebote in einem Maße überstiegen werden, die die Vergabe als unwirtschaftlich erscheinen lassen. Nach der durchgeführten Marktanalyse und des hieraus ersichtlichen Preisniveaus geht der Auftraggeber nicht davon aus, dass eine Aufhebung erforderlich erscheint.
Der Abruf weiterer Fahrzeuge über die vorgesehene Mindestabnahmemenge hinaus ist abhängig von der Zurverfügungstellung entsprechender Haushaltsmittel innerhalb der Vertragslaufzeit. Diese beträgt ab Zuschlagserteilung fest 3 Jahre. Zudem ist eine Option über eine einmalige Verlängerung der Rahmenvereinbarung über den Zeitraum eines Jahres vorgesehen.
Der Auftraggeber stellt einen Lieferplan zur Verfügung, der die Mindestabnahmemenge umfasst. Soweit weitere Fahrzeuge abgenommen werden können, wird der Lieferplan fortgeschrieben. Auf die vertraglichen Regelungen hierzu wird verwiesen.
Es ist nicht damit zu rechnen, dass innerhalb der Vertragslaufzeit mehr als 1 200 Fahrzeuge abgenommen werden (voraussichtlicher maximaler Bedarf des Auftraggebers). Eine Lieferverpflichtung über diesen Bedarf sieht der Vertrag allerdings - mit entsprechenden Abstimmungsregelungen im Hinblick auf die Lieferung darüber hinausgehender Fahrzeuge – vor.
Hinsichtlich der Ausrüstung des Fahrzeugs mit Allradantrieb wird darauf hingewiesen, dass der Bezug solcher Fahrzeuge ebenfalls abhängig von der Zurverfügungstellung von Haushaltsmitteln ist; hinzu kommen taktisch und einsatzbezogene Erwägungen, die fahrzeugabhängig sind. Eine Mindestabnahmemenge kann daher bislang nicht vorgegeben werden.
Was die Ausrüstung der Fahrzeuge mit polizeilichen Sondersignalanlagen angeht, ist zu unterscheiden:
— der Auftraggeber verfügt über in der Regel wiederverwertbare Sondersignalanlagen. Wenn und soweit der Auftraggeber diese beistellt, sind diese vom Auftragnehmer zu prüfen, auf Einsatztauglichkeit hin zu analysieren und im Wiederverwertbarkeitsfall zu verbauen. Es erfolgt preislich in diesem Fall ein Abzug gemäß Preisblatt. Der Auftragnehmer muss dann keine neuen Sondersignalanlagen erwerben und verbauen. Dies gilt entsprechend für einzelne Bauteile beigestellter Sondersignalanlagen,
— soweit der Auftragnehmer zu dem Ergebnis kommen sollte, dass keine Wiederverwertbarkeit besteht, hat dieser neue Sondersignalanlagen zu erwerben und zu verbauen,
— auf die vertraglichen Einzelheiten hierzu wird verwiesen.
Als weiterer Ausrüstungsgegenstand ist ein dritter MP-Waffenkoffer anzubieten. Der Erwerb ist abhängig von taktischen Erwägungen und der Zurverfügungstellung von entsprechenden Haushaltsmitteln (Option). Hinweis: Der Abruf zusätzlicher MP-Waffenkoffer bleibt auch ohne Abnahme von Fahrzeugen vorbehalten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Zudem ist eine Option über eine einmalige Verlängerung der Rahmenvereinbarung über den Zeitraum eines Jahres vorgesehen.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen; der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen; der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind.
Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten gleichnamigen Formulars II erbracht werden;
2) Aktueller Ausdruck aus dem Handels- oder Berufsregister oder einem gleichwertigen Verzeichnis;
3) Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formblatt III „Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG“ zu verwenden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaftals solcher oder getrennt von jedem Mitglied...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaftals solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen; der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 Ausgeführte.
Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
1) Eigenerklärung zum Unternehmen, das den polizeispezifischen Ausbau der Fahrzeuge übernimmt unter Berücksichtigung folgender Punkte: Namen, Hauptsitz und Gründungsjahr des Bieters, Geschäftsfelder, Mitgliedschaft im Fachverband, Erreichbarkeit im Notfall, Regelarbeitszeit im Unternehmen und Nennung der Gesamtzahl aller Mitarbeiter. Für die Darstellung des Unternehmens ist das Formular IV „Eigenerklärung zum Unternehmen“ zu verwenden. Soweit erforderlich, sind die darin genannten Erklärungen in separaten Nachweisen beizubringen;
2) Erklärung zum Umsatz des Unternehmens in EUR jeweils bezogen auf den Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Hierfür ist das Formular V „Erklärung zum Umsatz“ zu verwenden und vollständig auszufüllen. Hinweis: Der Bieter muss für alle 3 Jahre tatsächlich erreichte Umsatzzahlen nachweisen können. Eine „Null-Erklärung“ führt zum Ausschluss.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen; der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweiseund Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 Ausgeführte.
Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
1) Es sind Referenzen des Unternehmens nachzuweisen, die folgende Erfahrungsnachweise beinhalten:
Mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge innerhalb der letzten 6 Jahre (Stichtag 1.1.2012), die folgendes umfassen, inklusive einer aussagekräftigen Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts: Ausstattung von Einsatzfahrzeugen der Polizei, koloriert oder zivil mit Funk- und Sondersignalfunktion.
Für die Feststellung der Vergleichbarkeit müssen mindestens zehn Fahrzeuge je Auftrag geliefert und ausgerüstet worden sein.
Für die Referenzen gilt, dass eine Benennung des Auftraggebers und eines Ansprechpartners sowie Benennung des Auftragswertes und des Ausführungszeitraumes vorzunehmen ist. Hierfür ist das Formular VI „Referenzen des Unternehmens“ zu verwenden.
Soweit ein Bieter für Leistungen Nachunternehmer einsetzen will, auf die der Betrieb des Bieters eingerichtet ist, hat er diese unter Angabe der jeweiligen Teilleistungen in dem Formular VII zu benennen.
Beruft sich ein Bieter darüber hinaus für den Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit auch auf Referenzen von Nachunternehmern für Leistungen, auf die der Betrieb des Bieters nicht eingerichtet ist, sind diese unter Angabe der jeweiligen Teilleistungen, der Namen der Nachunternehmer sowie des Namens und der Telefonnummer des Ansprechpartners des jeweiligen Nachunternehmers in dem Formular VIII zu benennen.
Zusätzlich ist für diese Nachunternehmer gesondert das Formular II „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ sowie das Formular VI „Referenzen des Unternehmens“ bezogen auf seine Teilleistung auszufüllen.
Die geforderten Nachweise sind vom Bieter dem Angebot beizufügen.
Zudem hat der Bieter vor Auftragsvergabe den Namen des Nachunternehmers zu benennen und eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers beizufügen, in dem der Nachunternehmer bestätigt, dass er über Art und Umfang der Leistung ausreichend informiert ist und im Auftragsfall die Leistungen übernehmen wird.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge innerhalb der letzten 6 Jahre (Stichtag 1.1.2012).
Es müssen mindestens zehn Fahrzeuge je Auftrag...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge innerhalb der letzten 6 Jahre (Stichtag 1.1.2012).
Es müssen mindestens zehn Fahrzeuge je Auftrag geliefert und ausgerüstet worden sein.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Auf die Ausführungsbestimmungen nach dem TVgG NRW wird hingewiesen. Diese werden als Besondere Vertragsbedingungen der Vergabeunterlage beigefügt.
Alle...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Auf die Ausführungsbestimmungen nach dem TVgG NRW wird hingewiesen. Diese werden als Besondere Vertragsbedingungen der Vergabeunterlage beigefügt.
Alle genannten Formulare sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-30
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-30
12:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0YQQ1
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40747
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist der Antrag unzulässig.
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Quelle: OJS 2018/S 160-366550 (2018-08-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Aulinger Rechtsanwälte I Notare
Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftrag umfasst die Lieferung und Umrüstung von mindestens 848 Funkstreifenwagen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass nur begrenzt Haushaltmittel...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftrag umfasst die Lieferung und Umrüstung von mindestens 848 Funkstreifenwagen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass nur begrenzt Haushaltmittel für dieses Vergabeverfahren zur Verfügung stehen. Dies bedeutet, dass der Auftraggeber sich vorbehält, die Ausschreibung aufzuheben und den Zuschlag nicht zu erteilen, wenn die entsprechenden Haushaltsmittel aufgrund der Angebote in einem Maße überstiegen werden, die die Vergabe als unwirtschaftlich erscheinen lassen. Nach der durchgeführten Marktanalyse und des hieraus ersichtlichen Preisniveaus geht der Auftraggeber nicht davon aus, dass eine Aufhebung erforderlich erscheint.
Der Abruf weiterer Fahrzeuge über die vorgesehene Mindestabnahmemenge hinaus ist abhängig von der Zurverfügungstellung entsprechender Haushaltsmittel innerhalb der Vertragslaufzeit. Diese beträgt ab Zuschlagserteilung fest 3 Jahre. Zudem ist eine Option über eine einmalige Verlängerung der Rahmenvereinbarung über den Zeitraum eines Jahres vorgesehen.
Der Auftraggeber stellt einen Lieferplan zur Verfügung, der die Mindestabnahmemenge umfasst. Soweit weitere Fahrzeuge abgenommen werden können, wird der Lieferplan fortgeschrieben. Auf die vertraglichen Regelungen hierzu wird verwiesen.
Es ist nicht damit zu rechnen, dass innerhalb der Vertragslaufzeit mehr als 1 200 Fahrzeuge abgenommen werden (voraussichtlicher maximaler Bedarf des Auftraggebers). Eine Lieferverpflichtung über diesen Bedarf sieht der Vertrag allerdings – mit entsprechenden Abstimmungsregelungen im Hinblick auf die Lieferung darüber hinausgehender Fahrzeuge – vor.
Hinsichtlich der Ausrüstung des Fahrzeugs mit Allradantrieb wird darauf hingewiesen, dass der Bezug solcher Fahrzeuge ebenfalls abhängig von der Zurverfügungstellung von Haushaltsmitteln ist; hinzu kommen taktisch und einsatzbezogene Erwägungen, die fahrzeugabhängig sind. Eine Mindestabnahmemenge kann daher bislang nicht vorgegeben werden.
Was die Ausrüstung der Fahrzeuge mit polizeilichen Sondersignalanlagen angeht, ist zu unterscheiden:
— der Auftraggeber verfügt über in der Regel wiederverwertbare Sondersignalanlagen. Wenn und soweit der Auftraggeber diese beistellt, sind diese vom Auftragnehmer zu prüfen, auf Einsatztauglichkeit hin zu analysieren und im Wiederverwertbarkeitsfall zu verbauen. Es erfolgt preislich in diesem Fall ein Abzug gemäß Preisblatt. Der Auftragnehmer muss dann keine neuen Sondersignalanlagen erwerben und verbauen. Dies gilt entsprechend für einzelne Bauteile beigestellter Sondersignalanlagen.
— soweit der Auftragnehmer zu dem Ergebnis kommen sollte, dass keine Wiederverwertbarkeit besteht, hat dieser neue Sondersignalanlagen zu erwerben und zu verbauen,
— auf die vertraglichen Einzelheiten hierzu wird verwiesen.
Als weiterer Ausrüstungsgegenstand ist ein dritter MP-Waffenkoffer anzubieten. Der Erwerb ist abhängig von taktischen Erwägungen und der Zurverfügungstellung von entsprechenden Haushaltsmitteln (Option). Hinweis: der Abruf zusätzlicher MP-Waffenkoffer bleibt auch ohne Abnahme von Fahrzeugen vorbehalten.