Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beschaffung von IT Ausstattung (incl. Software), GPS und GNSS Equipment für ein GIZ Projekt in Äthiopien
7200066041”
Produkte/Dienstleistungen: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von IT Ausstattung (incl. Software), GPS und GNSS Equipment für ein GIZ Projekt in Äthiopien” Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
00000 Äthiopien. Die Lieferung muss gemäß Incoterm FCA Frankfurt/Flughafen erfolgen. Für die Waren werden demzufolge entsprechende Exportdokumente inkl. Ursprungszeugnissen benötigt.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Es geht um die Beschaffung von Laptops, Desktop Computern, Server Comuter, UPSs, Projektoren, Monitore und Zubehör sowie Antivirussoftware.” Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 3
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber hat die Option, den Leistungsumfang des ursprünglichen Auftrags zu erweitern, indem er die Lieferleistung (Menge) durch schriftliche...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber hat die Option, den Leistungsumfang des ursprünglichen Auftrags zu erweitern, indem er die Lieferleistung (Menge) durch schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer bis zum 31.12.2018 um bis zu 20 % der ausgeschriebenen Menge erhöht. Die Stückpreise und alle anderen Bestimmungen des Vertrages und der Anlagen gelten unverändert fort.
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Informationen über die Fonds der Europäischen Union: DCI-Food/2014/351-664
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Drucker
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Heavy Duty Multifunction Copy Machine, Printer (MFP type), A3 Color LaserJet Printer”
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: GPS und GNSS Equipment
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Handheld GPS, Global Navigation Satellite System (GNSS) Equipment
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sowie § 19 MiLoG vorliegen.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-21
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-08-21
14:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYYRYYYH” Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 140-319939 (2018-07-20)
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Dag-Hammarskjöld-Weg 1 – 5
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 140-319939
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2018-08-21 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2018-08-23 📅
Zeit: 12:00
Quelle: OJS 2018/S 158-362060 (2018-08-16)
Ergänzende Angaben (2018-08-21)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2018-08-23 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2018-08-28 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2018-08-23 📅
Zeit: 14:00
Neuer Wert
Datum: 2018-08-28 📅
Zeit: 14:00
Quelle: OJS 2018/S 161-368358 (2018-08-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-06)
Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“00000 Äthiopien Die Lieferung muss gemäß Incoterm FCA Frankfurt/Flughafen erfolgen. Für die Waren werden demzufolge entsprechende Exportdokumente inkl....”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
00000 Äthiopien Die Lieferung muss gemäß Incoterm FCA Frankfurt/Flughafen erfolgen. Für die Waren werden demzufolge entsprechende Exportdokumente inkl. Ursprungszeugnissen benötigt.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung von IT Ausstattung (incl. Software), GPS und GNSS Equipment für ein GIZ Projekt in Äthiopien”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 140-319939
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXTRYYRYYRT
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 216-493589 (2018-11-06)