Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Herstellung und Lieferung von Straßenbahnfahrzeugen (mind. 70 % Niederfluranteil) nebst allen dazugehörigen Hilfs- und Nebenleistungen. Die Leistung wird als Gesamtleistung vergeben.
Die genaue Beschreibung der Leistung samt Mindestanforderungen entnehmen Sie dem mitveröffentlichten Lastenheft (Teil A und B) samt Anlagen.
Hinweis: Die Auftraggeber gehen davon aus, dass eine Straßenbahn für einen Betrag von nicht mehr als 2,5 Mio. EUR (netto) angeboten werden kann. Darüber hinaus wird auf den Beschluss des Stadtrates der Stadt Cottbus hingewiesen, der als Anlage 11 – Beschluss der Stadt Cottbus beigefügt ist. Diese Umstände sind bei einer späteren Angebotserstellung zu berücksichtigen!
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-11.
Ergänzende Angaben (2018-06-29) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadtverkehrsgesellschaft mbH Frankfurt (Oder) (SVF)
Postanschrift: Böttnerstraße 1
Postort: Frankfurt am Main (Oder)
Postleitzahl: 15232
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: MD Rechtsanwälte
E-Mail: jacqueline.kahl@md-ra.de📧
Region: Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.svf-ffo.de/de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von Niederflur-Straßenbahnfahrzeugen
TramBRB2018
Produkte/Dienstleistungen: Straßenbahnpersonenwagen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Herstellung und Lieferung von Straßenbahnfahrzeugen (mind. 70 % Niederfluranteil) nebst allen dazugehörigen...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Herstellung und Lieferung von Straßenbahnfahrzeugen (mind. 70 % Niederfluranteil) nebst allen dazugehörigen Hilfs- und Nebenleistungen. Die Leistung wird als Gesamtleistung vergeben.
Die genaue Beschreibung der Leistung samt Mindestanforderungen entnehmen Sie dem mitveröffentlichten Lastenheft (Teil A und B) samt Anlagen.
Hinweis: Die Auftraggeber gehen davon aus, dass eine Straßenbahn für einen Betrag von nicht mehr als 2,5 Mio. EUR (netto) angeboten werden kann. Darüber hinaus wird auf den Beschluss des Stadtrates der Stadt Cottbus hingewiesen, der als Anlage 11 – Beschluss der Stadt Cottbus beigefügt ist. Diese Umstände sind bei einer späteren Angebotserstellung zu berücksichtigen!
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 111-253713
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Text:
“Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 2.7.2018
Ortszeit: 12.00” Neuer Wert
Text:
“Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 6.7.2018
Ortszeit: 12.00” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text:
“Es obliegt den interessierten Unternehmen, sich frühzeitig nach Kenntnisnahme der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt auf der Plattform Deutsches Vergabeportal...”
Text
Es obliegt den interessierten Unternehmen, sich frühzeitig nach Kenntnisnahme der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt auf der Plattform Deutsches Vergabeportal (DTVP) freizuschalten. Für die Kommunikation über die Vergabeplattform sind die Unternehmen verantwortlich. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Registrierung.
Die Registrierung muss mindestens die eindeutige Bezeichnung des Unternehmens, einen bevollmächtigten Ansprechpartner und eine aktive E-Mail-Adresse, unter der das Unternehmen durchgehend erreichbar ist, enthalten. Zusätzliche Hinweise, Erläuterungen oder Antworten auf Bewerberfragen wird die Auftraggeberin nur gegenüber registrierten Unternehmen mitteilen. Im Übrigen obliegt es den interessierten Unternehmen / Bewerbern, die bereitgestellten Vergabeunterlagen (s. Ziffer I.3 der Bekanntmachung) auf etwaige Aktualisierungen auf der Plattform Deutsches Vergabeportal (DTVP) hin zu prüfen.
Antworten bzw. zusätzliche Informationen (soweit vorhanden) auf rechtzeitig eingegangene Fragen bzw. Auskunftsersuche, werden die Auftraggeber in der Regel (sofern erforderlich) auf transparente und gleichbehandelnde Weise über die Vergabeplattform allen registrierten Unternehmen/Bewerbern/Bietern zur Verfügung stellen. Die Bewerber/Bieter haben bei der Formulierung der Fragen bzw. Auskunftsersuche darauf zu achten, dass darin oder in der absehbaren Antwort keine vertraulichen Informationen enthalten sind. Andernfalls haben die Bewerber auf vertrauliche Informationen gesondert hinzuweisen.
“DIe Teilnahmefristverlängerung wird aufgrund von Problemen mit dem Abruf der zur Verfügung gestellten Antworten auf Bewerberfragen unter Einhaltung des...”
DIe Teilnahmefristverlängerung wird aufgrund von Problemen mit dem Abruf der zur Verfügung gestellten Antworten auf Bewerberfragen unter Einhaltung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung notwendig. Es wird darauf hingewiesen, dass bereits eingereichte Teilnahmeanträge in die Wertung eingehen, sofern vom jeweiligen Bewerber innerhalb der verlängerten Teilnahmefrist kein aktualisierter Teilnahmeantrag abgegeben wird.
Die Auftraggeber stellen darüber hinaus einen an die neue Teilnahmefrist angepassten Kennzettel für die Kennzeichnung der Teilnahmeanträge zur Verfügung!
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 125-286531 (2018-06-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-10) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postort: Frankfurt (Oder)
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name: Verkehrsbetriebe Brandenburg an der Havel GmbH
Postanschrift: Upstallstraße 18
Postort: Brandenburg an der Havel
1️⃣
Ort der Leistung: Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Cottbus, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Haupterfüllungsorte sind jeweils die Sitze der Auftraggeber in Frankfurt (Oder), Cottbus und Brandenburg an der Havel”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadtverkehrsgesellschaft mbH Frankfurt (Oder) (im weiteren SVF genannt), die Cottbusverkehr GmbH (im weiteren CV genannt), und die Verkehrsbetriebe...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadtverkehrsgesellschaft mbH Frankfurt (Oder) (im weiteren SVF genannt), die Cottbusverkehr GmbH (im weiteren CV genannt), und die Verkehrsbetriebe Brandenburg a. d. Havel GmbH (im weiteren VBBr genannt) (im weiteren gemeinsam Auftraggeber genannt) möchten insgesamt 45 Straßenbahnfahrzeuge beschaffen (davon 21 optional), davon 13 für SVF, 20 für Cottbusverkehr (davon 13 optional) und 12 für VBBr (davon 8 optional). Um die Beschaffung möglichst effizient zu gestalten, haben sich die Auftraggeber dazu entschieden, ein gemeinsames Vergabeverfahren durchzuführen. Die Auftraggeber bleiben dabei jeweils für ihren eigenen Beschaffungsbedarf verantwortlich. Es werden 3 separate Aufträge vergeben; die zu schließenden Verträge sind weitestgehend einheitlich, können sich aber in einzelnen Details unterscheiden.
SVF ist der kommunale Verkehrsdienstleister der Stadt Frankfurt (Oder). Die SVF befördert jährlich 11 Millionen Fahrgäste mit 32 Bussen und 26 Straßenbahnen.
CV ist der kommunale Verkehrsdienstleister der Stadt Cottbus und im Landkreis Spree-Neiße. Cottbusverkehr befördert jährlich etwa 9,8 Millionen Fahrgäste mit 48 Bussen und 21 Straßenbahnen.
VBBr ist der kommunale Verkehrsdienstleister der Stadt Brandenburg a. d. Havel. VBBr befördert jährlich etwa 8 Mio. Fahrgäste mit 24 Bussen und 18 Straßenbahnen.
Die Auftraggeber sind Mitglieder im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) und darauf ausgerichtet, eine qualitativ bestmögliche sowie umweltfreundliche Dienstleistung zu erbringen.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Insgesamt sollen bis zu 45 Straßenbahnfahrzeuge beschafft werden. Davon sollen 21 der Straßenbahnfahrzeuge optional bestellt werden. Eine Übersicht über die...”
Beschreibung der Optionen
Insgesamt sollen bis zu 45 Straßenbahnfahrzeuge beschafft werden. Davon sollen 21 der Straßenbahnfahrzeuge optional bestellt werden. Eine Übersicht über die Anzahl und Lieferjahre der fest und der optional zu bestellenden Fahrzeuge lässt sich dem Lastenheft Teil A (Anlage A der Vergabeunterlagen) entnehmen.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Laufzeit des Vertrages: Nach Endabnahme des letzten Fahrzeuges sind Ersatzteile für mindestens 16 Jahre lang zu angemessenen Bedingungen und Preisen anzubieten.”
Zusätzliche Informationen
Laufzeit des Vertrages: Nach Endabnahme des letzten Fahrzeuges sind Ersatzteile für mindestens 16 Jahre lang zu angemessenen Bedingungen und Preisen anzubieten.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 111-253713
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 137/18
Titel: Beschaffung von Niederflur-Straßenbahnfahrzeugen
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-17 📅
“Angebotsfrist: Bewerber haben mit Teilnahmeantragsabgabe zu erklären, ob die von den Auftraggebern vorgesehene Frist von 35 Kalendertagen für die Erstellung...”
Angebotsfrist: Bewerber haben mit Teilnahmeantragsabgabe zu erklären, ob die von den Auftraggebern vorgesehene Frist von 35 Kalendertagen für die Erstellung der Angebote aus Ihrer Sicht realistisch ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass alle für die Angebotserstellung erforderlichen Unterlagen bereits mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens zur Verfügung stehen. Insofern sollen die Bewerber angeben, ob zwingende Gründe gegen die vorgesehene Angebotsfrist von 35 Kalendertagen für die Angebotserstellung bestehen. Die Auftraggeber weisen auf § 15 Abs. 3 S. 3 SektVO hin, wonach die Angebotsfrist mindestens 10 Tage betragen muss, wenn eine einvernehmliche Einigung unterbleibt..
Angaben zu den vorgesehenen Verhandlungen: Die öffentlichen Auftraggeber behalten sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y45D25N.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postort: Potsdam
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 051-129404 (2021-03-10)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2022-11-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Cottbusverkehr GmbH
Postanschrift: Walter-Rathenau-Straße 38
Postort: Cottbus
Telefon: +49 3312899916📞
E-Mail: katja.muehling@md-ra.de📧
URL: www.cottbusverkehr.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Herstellung und Lieferung von Niederflur-Straßenbahnfahrzeugen sowie dazugehöriger Ersatzteile”
Kurze Beschreibung:
“Herstellung und Lieferung von meterspurigen Niederflur-Straßenbahnfahrzeugen sowie dazugehöriger Original-Ersatzteile”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 5 300 000 💰
Beschreibung
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Herstellung und Lieferung von meterspurigen Niederflur-Straßenbahnfahrzeugen sowie dazugehöriger Original-Ersatzteile. Die Beschaffung erfolgt im Anschluss...”
Beschreibung der Beschaffung
Herstellung und Lieferung von meterspurigen Niederflur-Straßenbahnfahrzeugen sowie dazugehöriger Original-Ersatzteile. Die Beschaffung erfolgt im Anschluss an die Vergabe eines entsprechenden Lieferauftrages im Jahre 2021. Die Vergabe erfolgte im Anschluss an ein EU-weit durchgeführtes Vergabeverfahren. In dem Vertrag hatte sich der Auftraggeber die Lieferung von insgesamt 13 Optionsbahnen vorbehalten. Diese Option übt der AG aus und beschafft darüber hinaus 2 weitere baugleiche Fahrzeuge nebst Original-Ersatzteilen.
Verfahren Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb
Äußerste Dringlichkeit aufgrund von Ereignissen, die für den Auftraggeber nicht vorhersehbar waren, unter Einhaltung der in der Richtlinie festgelegten strengen Bedingungen
Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung (Erläuterung):
“In dem in dieser Bekanntmachung genannten Vertrag über die Herstellung und Lieferung meterspuriger Niederflur-Straßenbahnfahrzeuge, dem ein EU-weites...”
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung (Erläuterung)
In dem in dieser Bekanntmachung genannten Vertrag über die Herstellung und Lieferung meterspuriger Niederflur-Straßenbahnfahrzeuge, dem ein EU-weites Vergabeverfahren vorausgegangen war, beschafft der AG nunmehr die darin vereinbarten 13 Optionsfahrzeuge. Zur Erfüllung seiner Verpflichtungen des Aufgabenträgers, nach der der AG sein Streckennetz ausbauen wird und darüber hinaus eine Taktverdichtung vorzunehmen hat, werden 2 weitere Fahrzeuge benötigt. Zudem hat der AG einen zusätzlichen Bedarf an Original-Ersatzteilen, sowohl für die Optionsfahrzeuge als auch für die bereits beschafften Fahrzeuge. Die Ersatzteile können nur beim Hersteller der Fahrzeuge beschafft werden. Die Beschaffung von Fahrzeugen bei einem anderen Hersteller würde zu technischen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung führen. Notwendige weitere Schulungen würden personelle Kapazitäten beim Fahrpersonal und im Bereich Technik binden. Zudem müssten die vorhandenen Werkstätten mit erheblichem finanziellen Aufwand umgebaut und zusätzliches Spezialwerkzeug für Wartung und Reparatur beschafft werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 224-643786 (2022-11-16)