Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Herstellung und Lieferung von Straßenbahnfahrzeugen (mind. 70 % Niederfluranteil) nebst allen dazugehörigen Hilfs- und Nebenleistungen. Die Leistung wird als Gesamtleistung vergeben. Die genaue Beschreibung der Leistung samt Mindestanforderungen entnehmen Sie dem mitveröffentlichten Lastenheft (Teil A und B) samt Anlagen. Hinweis: Die Auftraggeber gehen davon aus, dass eine Straßenbahn für einen Betrag von nicht mehr als 2,5 Mio. EUR (netto) angeboten werden kann. Darüber hinaus wird auf den Beschluss des Stadtrates der Stadt Cottbus hingewiesen, der als Anlage 11 – Beschluss der Stadt Cottbus beigefügt ist. Diese Umstände sind bei einer späteren Angebotserstellung zu berücksichtigen!
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-11.
Auftragsbekanntmachung (2018-06-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenbahnpersonenwagen
Referenznummer: TramBRB2018
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Herstellung und Lieferung von Straßenbahnfahrzeugen (mind. 70 % Niederfluranteil) nebst allen dazugehörigen Hilfs- und Nebenleistungen. Die Leistung wird als Gesamtleistung vergeben.
Die genaue Beschreibung der Leistung samt Mindestanforderungen entnehmen Sie dem mitveröffentlichten Lastenheft (Teil A und B) samt Anlagen.
Hinweis: Die Auftraggeber gehen davon aus, dass eine Straßenbahn für einen Betrag von nicht mehr als 2,5 Mio. EUR (netto) angeboten werden kann. Darüber hinaus wird auf den Beschluss des Stadtrates der Stadt Cottbus hingewiesen, der als Anlage 11 – Beschluss der Stadt Cottbus beigefügt ist. Diese Umstände sind bei einer späteren Angebotserstellung zu berücksichtigen!
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Herstellung und Lieferung von Straßenbahnfahrzeugen (mind. 70 % Niederfluranteil) nebst allen dazugehörigen Hilfs- und Nebenleistungen. Die Leistung wird als Gesamtleistung vergeben.
Die genaue Beschreibung der Leistung samt Mindestanforderungen entnehmen Sie dem mitveröffentlichten Lastenheft (Teil A und B) samt Anlagen.
Hinweis: Die Auftraggeber gehen davon aus, dass eine Straßenbahn für einen Betrag von nicht mehr als 2,5 Mio. EUR (netto) angeboten werden kann. Darüber hinaus wird auf den Beschluss des Stadtrates der Stadt Cottbus hingewiesen, der als Anlage 11 – Beschluss der Stadt Cottbus beigefügt ist. Diese Umstände sind bei einer späteren Angebotserstellung zu berücksichtigen!
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenbahnpersonenwagen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtverkehrsgesellschaft mbH Frankfurt (Oder) (SVF)
Postanschrift: Böttnerstraße 1
Postleitzahl: 15232
Postort: Frankfurt (Oder)
Kontakt
Internetadresse: http://www.svf-ffo.de/de/🌏
E-Mail: jacqueline.kahl@md-ra.de📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y45YKWL🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-06-11 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-13 📅
Datum des Beginns: 2018-12-11 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 111-253713
ABl. S-Ausgabe: 111
Zusätzliche Informationen
Laufzeit des Vertrages: Nach Endabnahme des letzten Fahrzeuges sind Ersatzteile für mindestens 16 Jahre lang zu angemessenen Bedingungen und Preisen anzubieten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Herstellung und Lieferung von Straßenbahnfahrzeugen (mind. 70 % Niederfluranteil) nebst allen dazugehörigen Hilfs- und Nebenleistungen. Die Leistung wird als Gesamtleistung vergeben.
Die genaue Beschreibung der Leistung samt Mindestanforderungen entnehmen Sie dem mitveröffentlichten Lastenheft (Teil A und B) samt Anlagen.
Hinweis: Die Auftraggeber gehen davon aus, dass eine Straßenbahn für einen Betrag von nicht mehr als 2,5 Mio. EUR (netto) angeboten werden kann. Darüber hinaus wird auf den Beschluss des Stadtrates der Stadt Cottbus hingewiesen, der als Anlage 11 – Beschluss der Stadt Cottbus beigefügt ist. Diese Umstände sind bei einer späteren Angebotserstellung zu berücksichtigen!
Hinweis: Die Auftraggeber gehen davon aus, dass eine Straßenbahn für einen Betrag von nicht mehr als 2,5 Mio. EUR (netto) angeboten werden kann. Darüber hinaus wird auf den Beschluss des Stadtrates der Stadt Cottbus hingewiesen, der als Anlage 11 – Beschluss der Stadt Cottbus beigefügt ist. Diese Umstände sind bei einer späteren Angebotserstellung zu berücksichtigen!
Die Stadtverkehrsgesellschaft mbH Frankfurt (Oder) (im weiteren SVF genannt), die Cottbusverkehr GmbH (im weiteren CV genannt), und die Verkehrsbetriebe Brandenburg a. d. Havel GmbH (im weiteren VBBr genannt) (im weiteren gemeinsam Auftraggeber genannt) möchten insgesamt 45 Straßenbahnfahrzeuge beschaffen (davon 21 optional), davon 13 für SVF, 20 für Cottbusverkehr (davon 13 optional) und 12 für VBBr (davon 8 optional). Um die Beschaffung möglichst effizient zu gestalten, haben sich die Auftraggeber dazu entschieden, ein gemeinsames Vergabeverfahren durchzuführen. Die Auftraggeber bleiben dabei jeweils für ihren eigenen Beschaffungsbedarf verantwortlich. Es werden 3 separate Aufträge vergeben; die zu schließenden Verträge sind weitestgehend einheitlich, können sich aber in einzelnen Details unterscheiden.
Die Stadtverkehrsgesellschaft mbH Frankfurt (Oder) (im weiteren SVF genannt), die Cottbusverkehr GmbH (im weiteren CV genannt), und die Verkehrsbetriebe Brandenburg a. d. Havel GmbH (im weiteren VBBr genannt) (im weiteren gemeinsam Auftraggeber genannt) möchten insgesamt 45 Straßenbahnfahrzeuge beschaffen (davon 21 optional), davon 13 für SVF, 20 für Cottbusverkehr (davon 13 optional) und 12 für VBBr (davon 8 optional). Um die Beschaffung möglichst effizient zu gestalten, haben sich die Auftraggeber dazu entschieden, ein gemeinsames Vergabeverfahren durchzuführen. Die Auftraggeber bleiben dabei jeweils für ihren eigenen Beschaffungsbedarf verantwortlich. Es werden 3 separate Aufträge vergeben; die zu schließenden Verträge sind weitestgehend einheitlich, können sich aber in einzelnen Details unterscheiden.
SVF ist der kommunale Verkehrsdienstleister der Stadt Frankfurt (Oder). Die SVF befördert jährlich 11 Millionen Fahrgäste mit 32 Bussen und 26 Straßenbahnen.
CV ist der kommunale Verkehrsdienstleister der Stadt Cottbus und im Landkreis Spree-Neiße. Cottbusverkehr befördert jährlich etwa 9,8 Millionen Fahrgäste mit 48 Bussen und 21 Straßenbahnen.
VBBr ist der kommunale Verkehrsdienstleister der Stadt Brandenburg a. d. Havel. VBBr befördert jährlich etwa 8 Mio. Fahrgäste mit 24 Bussen und 18 Straßenbahnen.
Die Auftraggeber sind Mitglieder im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) und darauf ausgerichtet, eine qualitativ bestmögliche sowie umweltfreundliche Dienstleistung zu erbringen.
Beschreibung der Optionen:
Insgesamt sollen bis zu 45 Straßenbahnfahrzeuge beschafft werden. Davon sollen 21 der Straßenbahnfahrzeuge optional bestellt werden. Eine Übersicht über die Anzahl und Lieferjahre der fest und der optional zu bestellenden Fahrzeuge lässt sich dem Lastenheft Teil A (Anlage A der Vergabeunterlagen) entnehmen.
Insgesamt sollen bis zu 45 Straßenbahnfahrzeuge beschafft werden. Davon sollen 21 der Straßenbahnfahrzeuge optional bestellt werden. Eine Übersicht über die Anzahl und Lieferjahre der fest und der optional zu bestellenden Fahrzeuge lässt sich dem Lastenheft Teil A (Anlage A der Vergabeunterlagen) entnehmen.
Zusätzliche Informationen:
Laufzeit des Vertrages: Nach Endabnahme des letzten Fahrzeuges sind Ersatzteile für mindestens 16 Jahre lang zu angemessenen Bedingungen und Preisen anzubieten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Haupterfüllungsorte sind jeweils die Sitze der Auftraggeber in Frankfurt (Oder), Cottbus und Brandenburg an der Havel.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen sind, aufgrund der in § 123 Abs. 1 und 2 GWB genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt worden sind;
2) Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass kein in § 123 Abs. 4 GWB erwähnter Ausschlussgrund und kein Verstoß im Sinne von § 124 Abs. 1 GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegt; die Einholung eines Registerauszuges bleibt dem Auftraggeber vorbehalten;
2) Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass kein in § 123 Abs. 4 GWB erwähnter Ausschlussgrund und kein Verstoß im Sinne von § 124 Abs. 1 GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegt; die Einholung eines Registerauszuges bleibt dem Auftraggeber vorbehalten;
3) Aktueller Auszug (nicht älter als 3 Monate) aus dem Handelsregister oder dem Berufsregister (ausländische Bewerber legen eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde des Heimatstaates mit amtlich anerkannter Übersetzung vor)
3) Aktueller Auszug (nicht älter als 3 Monate) aus dem Handelsregister oder dem Berufsregister (ausländische Bewerber legen eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde des Heimatstaates mit amtlich anerkannter Übersetzung vor)
Hinweis.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft hat jeder Bewerber diesen Nachweis einzureichen. Den Handelsregisterauszug hat der Bewerber auch für seine qualifizierten Nachunternehmer vorzulegen.
4) Aktueller Auszug (nicht älter als 3 Monate) aus dem Gewerbezentralregister (ausländische Bewerber legen eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde des Heimatstaates mit amtlich anerkannter Übersetzung vor)
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft hat jeder Bewerber diesen Nachweis einzureichen. Den Gewerbezentralregisterauszug hat der Bewerber auch für seine qualifizierten Nachunternehmer vorzulegen.
5) Unbedenklichkeitserklärung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung (nicht älter als 3 Monate und nur der Versicherungen, bei der der überwiegende Teil der Angestellten versichert ist!) – die Abgabe dieser Erklärung ist in Form der zur Verfügung gestellten Eigenerklärung (Formblatt Nr. 9 – Anlage 10) der Bewerber möglich; auf Anforderung der Auftraggeber ist allerdings die Unbedenklichkeitserklärung der zuständigen Stellen einzureichen!
5) Unbedenklichkeitserklärung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung (nicht älter als 3 Monate und nur der Versicherungen, bei der der überwiegende Teil der Angestellten versichert ist!) – die Abgabe dieser Erklärung ist in Form der zur Verfügung gestellten Eigenerklärung (Formblatt Nr. 9 – Anlage 10) der Bewerber möglich; auf Anforderung der Auftraggeber ist allerdings die Unbedenklichkeitserklärung der zuständigen Stellen einzureichen!
6) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge. Ausländische Bewerber haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen. Die Abgabe dieser Erklärung ist in Form der zur Verfügung gestellten Eigenerklärung (Formblatt Nr. 9 – Anlage 10) der Bewerber möglich; auf Anforderung der Auftraggeber ist allerdings die Unbedenklichkeitserklärung der zuständigen Stellen einzureichen!
6) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge. Ausländische Bewerber haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen. Die Abgabe dieser Erklärung ist in Form der zur Verfügung gestellten Eigenerklärung (Formblatt Nr. 9 – Anlage 10) der Bewerber möglich; auf Anforderung der Auftraggeber ist allerdings die Unbedenklichkeitserklärung der zuständigen Stellen einzureichen!
7) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 3 Monate). Die Abgabe dieser Erklärung ist in Form der zur Verfügung gestellten Eigenerklärung (Formblatt Nr. 9 – Anlage 10) der Bewerber möglich; auf Anforderung der Auftraggeber ist allerdings die Unbedenklichkeitserklärung der zuständigen Stellen einzureichen!
7) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 3 Monate). Die Abgabe dieser Erklärung ist in Form der zur Verfügung gestellten Eigenerklärung (Formblatt Nr. 9 – Anlage 10) der Bewerber möglich; auf Anforderung der Auftraggeber ist allerdings die Unbedenklichkeitserklärung der zuständigen Stellen einzureichen!
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Siehe Vergabeunterlagen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 5
Höchstzahl der Bewerber: 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es werden nur geeignete Bewerber zum weiteren Verfahren der Angebotsaufforderung und Verhandlung zugelassen, die form- und fristgerecht einen Teilnahmeantrag eingereicht haben. Nach Eingang der Teilnahmeanträge erfolgt daher eine Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen. Fehlen vereinzelt Unterlagen, können die Auftraggeber unter Fristsetzung diese Unterlagen nachfordern, soweit ein Ausschluss nicht gesetzlich vorgesehen ist. Die anschließende Eignungsprüfung erfolgt anhand der Angaben und vorgelegten Nachweise zu III.1.).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es werden nur geeignete Bewerber zum weiteren Verfahren der Angebotsaufforderung und Verhandlung zugelassen, die form- und fristgerecht einen Teilnahmeantrag eingereicht haben. Nach Eingang der Teilnahmeanträge erfolgt daher eine Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen. Fehlen vereinzelt Unterlagen, können die Auftraggeber unter Fristsetzung diese Unterlagen nachfordern, soweit ein Ausschluss nicht gesetzlich vorgesehen ist. Die anschließende Eignungsprüfung erfolgt anhand der Angaben und vorgelegten Nachweise zu III.1.).
Sind mehr als 5 geeignete Bewerber vorhanden, erfolgt eine Detailbewertung anhand der nach III.1.3) geforderten Angaben. Dabei werden die Erklärungen und Nachweise im Detail anhand einer Bewertungsmatrix, die als Bestandteil der Vergabeunterlagen den Bewerbern zur Verfügung gestellt wird, bewertet und gewichtet. Die Auftraggeber werden die Bewerber, die aufgrund der Detailbewertung auf den ersten 5 Rängen liegen, zur Angebotsabgabe auffordern. Die Auftraggeber behalten sich vor, ebenfalls den sechst- und siebt-platzierten Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Liegen nach der Detailbewertung mehr als 7 gleichwertige Bewerbungen vor, erfolgt die Auswahl anhand eines Losverfahrens. Sollten mehr als 7 vollständige Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber vorliegen, behalten sich die Auftraggeber vor, unvollständige Teilnahmeanträge ohne Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise ausschließen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sind mehr als 5 geeignete Bewerber vorhanden, erfolgt eine Detailbewertung anhand der nach III.1.3) geforderten Angaben. Dabei werden die Erklärungen und Nachweise im Detail anhand einer Bewertungsmatrix, die als Bestandteil der Vergabeunterlagen den Bewerbern zur Verfügung gestellt wird, bewertet und gewichtet. Die Auftraggeber werden die Bewerber, die aufgrund der Detailbewertung auf den ersten 5 Rängen liegen, zur Angebotsabgabe auffordern. Die Auftraggeber behalten sich vor, ebenfalls den sechst- und siebt-platzierten Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Liegen nach der Detailbewertung mehr als 7 gleichwertige Bewerbungen vor, erfolgt die Auswahl anhand eines Losverfahrens. Sollten mehr als 7 vollständige Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber vorliegen, behalten sich die Auftraggeber vor, unvollständige Teilnahmeanträge ohne Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise ausschließen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-07-23 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 5 Monate
Angebotsfrist: Bewerber haben mit Teilnahmeantragsabgabe zu erklären, ob die von den Auftraggebern vorgesehene Frist von 35 Kalendertagen für die Erstellung der Angebote aus Ihrer Sicht realistisch ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass alle für die Angebotserstellung erforderlichen Unterlagen bereits mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens zur Verfügung stehen. Insofern sollen die Bewerber angeben, ob zwingende Gründe gegen die vorgesehene Angebotsfrist von 35 Kalendertagen für die Angebotserstellung bestehen. Die Auftraggeber weisen auf § 15 Abs. 3 S. 3 SektVO hin, wonach die Angebotsfrist mindestens 10 Tage betragen muss, wenn eine einvernehmliche Einigung unterbleibt.
Angebotsfrist: Bewerber haben mit Teilnahmeantragsabgabe zu erklären, ob die von den Auftraggebern vorgesehene Frist von 35 Kalendertagen für die Erstellung der Angebote aus Ihrer Sicht realistisch ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass alle für die Angebotserstellung erforderlichen Unterlagen bereits mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens zur Verfügung stehen. Insofern sollen die Bewerber angeben, ob zwingende Gründe gegen die vorgesehene Angebotsfrist von 35 Kalendertagen für die Angebotserstellung bestehen. Die Auftraggeber weisen auf § 15 Abs. 3 S. 3 SektVO hin, wonach die Angebotsfrist mindestens 10 Tage betragen muss, wenn eine einvernehmliche Einigung unterbleibt.
Angaben zu den vorgesehenen Verhandlungen: Die öffentlichen Auftraggeber behalten sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y45YKWL
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postort: Potsdam
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 111-253713 (2018-06-11)
Ergänzende Angaben (2018-06-29) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postort: Frankfurt am Main (Oder)
DIe Teilnahmefristverlängerung wird aufgrund von Problemen mit dem Abruf der zur Verfügung gestellten Antworten auf Bewerberfragen unter Einhaltung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung notwendig. Es wird darauf hingewiesen, dass bereits eingereichte Teilnahmeanträge in die Wertung eingehen, sofern vom jeweiligen Bewerber innerhalb der verlängerten Teilnahmefrist kein aktualisierter Teilnahmeantrag abgegeben wird.
Die Auftraggeber stellen darüber hinaus einen an die neue Teilnahmefrist angepassten Kennzettel für die Kennzeichnung der Teilnahmeanträge zur Verfügung!
DIe Teilnahmefristverlängerung wird aufgrund von Problemen mit dem Abruf der zur Verfügung gestellten Antworten auf Bewerberfragen unter Einhaltung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung notwendig. Es wird darauf hingewiesen, dass bereits eingereichte Teilnahmeanträge in die Wertung eingehen, sofern vom jeweiligen Bewerber innerhalb der verlängerten Teilnahmefrist kein aktualisierter Teilnahmeantrag abgegeben wird.
Die Auftraggeber stellen darüber hinaus einen an die neue Teilnahmefrist angepassten Kennzettel für die Kennzeichnung der Teilnahmeanträge zur Verfügung!
Quelle: OJS 2018/S 125-286531 (2018-06-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-10) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Haupterfüllungsorte sind jeweils die Sitze der Auftraggeber in Frankfurt (Oder), Cottbus und Brandenburg an der Havel
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-17 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Angebotsfrist: Bewerber haben mit Teilnahmeantragsabgabe zu erklären, ob die von den Auftraggebern vorgesehene Frist von 35 Kalendertagen für die Erstellung der Angebote aus Ihrer Sicht realistisch ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass alle für die Angebotserstellung erforderlichen Unterlagen bereits mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens zur Verfügung stehen. Insofern sollen die Bewerber angeben, ob zwingende Gründe gegen die vorgesehene Angebotsfrist von 35 Kalendertagen für die Angebotserstellung bestehen. Die Auftraggeber weisen auf § 15 Abs. 3 S. 3 SektVO hin, wonach die Angebotsfrist mindestens 10 Tage betragen muss, wenn eine einvernehmliche Einigung unterbleibt..
Angebotsfrist: Bewerber haben mit Teilnahmeantragsabgabe zu erklären, ob die von den Auftraggebern vorgesehene Frist von 35 Kalendertagen für die Erstellung der Angebote aus Ihrer Sicht realistisch ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass alle für die Angebotserstellung erforderlichen Unterlagen bereits mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens zur Verfügung stehen. Insofern sollen die Bewerber angeben, ob zwingende Gründe gegen die vorgesehene Angebotsfrist von 35 Kalendertagen für die Angebotserstellung bestehen. Die Auftraggeber weisen auf § 15 Abs. 3 S. 3 SektVO hin, wonach die Angebotsfrist mindestens 10 Tage betragen muss, wenn eine einvernehmliche Einigung unterbleibt..
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y45D25N.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 051-129404 (2021-03-10)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2022-11-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Herstellung und Lieferung von meterspurigen Niederflur-Straßenbahnfahrzeugen sowie dazugehöriger Original-Ersatzteile
Gesamtwert des Auftrags: 5 300 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Vergabekriterien
Unbestimmt
Herstellung und Lieferung von meterspurigen Niederflur-Straßenbahnfahrzeugen sowie dazugehöriger Original-Ersatzteile. Die Beschaffung erfolgt im Anschluss an die Vergabe eines entsprechenden Lieferauftrages im Jahre 2021. Die Vergabe erfolgte im Anschluss an ein EU-weit durchgeführtes Vergabeverfahren. In dem Vertrag hatte sich der Auftraggeber die Lieferung von insgesamt 13 Optionsbahnen vorbehalten. Diese Option übt der AG aus und beschafft darüber hinaus 2 weitere baugleiche Fahrzeuge nebst Original-Ersatzteilen.
Herstellung und Lieferung von meterspurigen Niederflur-Straßenbahnfahrzeugen sowie dazugehöriger Original-Ersatzteile. Die Beschaffung erfolgt im Anschluss an die Vergabe eines entsprechenden Lieferauftrages im Jahre 2021. Die Vergabe erfolgte im Anschluss an ein EU-weit durchgeführtes Vergabeverfahren. In dem Vertrag hatte sich der Auftraggeber die Lieferung von insgesamt 13 Optionsbahnen vorbehalten. Diese Option übt der AG aus und beschafft darüber hinaus 2 weitere baugleiche Fahrzeuge nebst Original-Ersatzteilen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.