Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1.6 Referenzen
1.6.1 Angaben zu bereits erbrachten vergleichbaren Leistungen
Zum Nachweis der fachlichen Eignung verlangt der Auftraggeber den Nachweis, dass der Bewerber Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in der Vergangenheit bereits erbracht hat. Diesen Nachweis ist durch die Angabe einer Referenzleistung zu führen. Die Referenzleistung muss dabei die im Folgenden definierten Mindestanforderungen erfüllen.
Folgende Angaben sind für jede eingereichte Referenzleistung mindestens zu machen:
— Ansprechpartner Nutzer oder Bauherr (Name, Anschrift, Telefonnummer)
— erbrachte Leistungen
— anrechenbare Kosten
— Honorar für die erbrachten Leistungen
— Zeitpunkt der Leistungserbringung, Zeitpunkt der Inbetriebnahme des BVs durch den Nutzer
— kurze Projektbeschreibung möglichst in Wort und Bild
Der Auftraggeber fordert von den Bewerbern als Mindestanforderung ein Referenzobjekt, das folgende Anforderungen erfüllt:
— es muss sich um Bauvorhaben handeln, mit vergleichbaren Planungsleistungen für ein abgeschlossenes, übergebenes und in Betrieb befindliches Neubauvorhaben
— öffentlich genutztes Gebäudes
— Nutzung als Grundschule, eines Hortes, einer Kita, einer weiterführenden Schule oder Berufsschule
— Inbetriebnahme durch den Nutzer nicht vor dem 1.1.2013
— mindestens Leistungsphasen 2-8 der Gebäudeplanung erbracht hat
— Gesamtbaukosten (KG 200-700) mind. 4.0 Mio. EUR brutto, mind. Honorarzone III
Bei Bewerbergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht sein.
Ausreichend sind nur solche Projekte, bei denen die Leistungen des Bewerbers abgeschlossen sind. Gehört die Leistungsphase 9 zum Leistungsumfang und ist nur diese noch nicht abgeschlossen, wird die Referenz berücksichtigt.
Siehe Anlage Nr.: 7
1.7 Angaben zur Projektleitung
Vorstellung der Person, die die technische Leitung übernehmen wird (Ausbildung; Berufserfahrung; Kurzbeschreibung von mindestens einem geleiteten vergleichbaren Referenzobjekt).
Die Projektleitung muss über eine Referenz verfügen, die die Mindestanforderungen gemäß 1.6 erfüllt.
Siehe Anlage Nr.: 8
1.8 Nachunternehmer, Eignungsleihe usw.
(1) Werden zur Erfüllung des Auftrages Kapazitäten Dritter herangezogen (bei Bewerbergemeinschaften: auch von einzelnen Mitgliedern)?
Wenn ja: Bitte geben Sie Art und Umfang der durch Dritte zu erbringenden Leistungen an.
Nachweise, dass die erforderlichen Mittel dem Bewerber zur Verfügung stehen (z. B. Verpflichtungserklärung), müssen mit dem Teilnahmeantrag nicht vorgelegt werden. Der Auftraggeber fordert derartige Nachweise gegebenenfalls von den Bewerbern, die in die engere Wahl kommen und behält sich vor, die Eignung der Dritten für die von ihnen zu erbringenden Leistungen zu überprüfen.
(2) Beruft sich der Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften auch einzelne Mitglieder) im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von Nachunternehmern (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV)?
Wenn ja, dann Angabe, inwiefern sich der Bewerber bzw. die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft auf welche Kapazitäten welches Nachunternehmers berufen möchte(n). In diesem Fall muss der Bewerber bereits mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass ihm die Kapazitäten des Nachunternehmers zur Verfügung stehen, beispielsweise durch eine Verpflichtungserklärung. Ferner muss der Bewerber bereits mit dem Teilnahmeantrag Unterlagen vorlegen, die belegen, dass der Nachunternehmer über diejenige Eignung auch tatsächlich verfügt, auf die sich der Bieter beruft.
Siehe Anlage Nr.: ...
(3) Ist eine Eignungsleihe gemäß VgV § 47 vorgesehen (bei Bewerbergemeinschaften auch von einzelnen Mitgliedern)?
Wenn ja, dann Angabe, inwiefern sich der Bewerber bzw. die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft auf welche Eignung welcher anderen Unternehmen.